Der Gesetzgeber hat ausgeschlossen, dass nach bindender Bewilligung einer Rente wegen Alters ein Wechsel in eine andere Rente wegen Alters erfolgt. Die bisherige Altersrente für besonders langjährig Versicherte wird nicht in eine Regelaltersrente umgewandelt. Eine Antragstellung ist daher nicht erforderlich. Nach Erreichen der Regelaltersgrenze müssen die Hinzuverdienstgrenzen nicht mehr beachtet werden.