Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Erst Reha dann ALG1 und AU

von Peter T17.06.2016 | 07:14
1688 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich bin 59 Jahre alt, länger krank und bin jetzt ausgesteuert. Während der Krankphase wurde ich von der KK aufgefordert einen Reha Antrag zu stellen. Habe ich auch gemacht und war 5 Wochen zur Reha. Entlassen aus der Reha wurde ich AU. Für meinen Job wurde eine Leistungsfähigkeit von 3 - 6 Std. und für den allgemeinen Arbeitsmarkt mehr als 6 Std. attestiert. Erwerbsminderungsrentenantrag habe ich gestellt. ( wegen Sonderregelung vor 1961 geboren ) Nun muss ich zum AA für den ALG1 Bezug. Der MD der AA hat nun nach Aktenlage festgestellt, da ich ja laut Rehabericht dem allg. Arbeitsmarkt mehr als 3 Std. zur Verfügung stehe, und, trotz bestehender AU, nicht in diese Nahtlosigkeitsregel falle. Ich musste mich also " gesund schreiben lassen " damit ich ALG1 Bezugsberechtigt bin. Also von lange krank bis über Nacht genesen. Da ist doch was faul und mir alles zu hoch. Evtl. kann mir ja jemand einen Rat ect. geben.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sie sollten sich bei der Agentur für Arbeit im Rahmen Ihres verbliebenen Restleistungsvermögens arbeitslos melden, damit Ihr Lebensunterhalt sichergestellt wird.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Peter Tam 17.06.2016 | 10:07
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Das habe ich auch so gemacht. Letztendlich bleibt einem ja nichts anders übrig. Eine weitere Frage stellt sich mir dennoch: Warum greift die Nahtlosigkeitsregel nicht bei mir ? 1. War schon zur Reha 2. Bin AU 3. Rentenantrag gestellt. 4. stelle meine restliche Leistung zur Verfügung.
Nahlaam 17.06.2016 | 12:19
Zitat von Peter T anzeigenausblenden
Das kann Ihnen hier im Forum keiner wirklich beantworten. Holen Sie sich bei der AfA das vollständige Gutachten beim MDK ab (Teil A und Teil B), dort können Sie die Beurteilung des MDK ersehen, der Sie ja nach Aktenlage beurteilt hat. Der Sachbearbeiter erhält nur eine "neutrale" Einschätzung. Bleiben Sie unbedingt weiter au und heben Sie sich diese AU-Bescheinigungen zu Hause auf. Sie haben sich ja mit dem Schreiben der KK bei der AfA gemeldet und Alg nach der Nahtlosigkeitsregelung beantragt und sich somit der Vermittlung mit Ihrem "Restleistungsvermögen" zur Verfügung gestellt. Nun hat die AfA Ihnen eine Bewilligung geschickt? Evtl. nach § 136 SGB III? Das wäre nämlich richtig, es muss nicht zwingend der § 145 aufgeführt werden.
Herz1952am 17.06.2016 | 13:31
Hallo Peter T. aus Erfahrung weis ich, dass unsere Sohn vom Arbeitsamt für 3-6 Stunden erwerbsfähig beurteilt wurde. Er sei für Rente noch zu jung. Er hat dann etwas später einen Rentenantrag gestellt. Die RV stellte fest, dass er aus gesundheitlichen Gründen voll Erwerbsgemindert war. ("unter 3 Std.). Nahla hat ja schon geschrieben, wie es weitergehen kann, ohne zunächst größere finanzielle Einbußen. Außerdem sind Reha-Berichte meistens "geschönt" und haben sogar bei der Beurteilung durch die RV relativ wenig Bedeutung. Wenn Sie allerdings weiter AU sind, müsste eigentlich die Krankenkasse bezahlen. Sie hätten also frühzeitig Widerspruch gegen die Entscheidung der Krankenkasse einlegen sollen. Das Arbeitsamt hätte sich auch gefreut, dass es Sie nicht vermitteln müssen. Es gibt auch Fälle, bei den die KK verurteilt wurde, dass sie weiterhin Krankengeld bezahlen müsse und nicht das Arbeitsamt belasten darf. Allerdings war die AU auch vom Arbeitsamt anerkannt worden.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026