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Experten-Antwort

Erstattung Verdienstausfall für Mutter bei Begleitung der Tochter zur Kinderkur

von Sandra Rusch13.07.2015 | 09:27
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9 Antworten

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Meine Tochter ist Privatversichert und hat eine Kinderkur verordnet bekommen, bei der ich sie auf Grund ihres Alters (4 Jahre) und wg. Elternschulungen während des Kuraufenthaltes begleiten werde - wurde auch amtsärztlich attestiert. Nun habe ich erfahren, dass ich für die Zeit der Kur (mindestens 3 Wochen) unbezahlten Urlaub nehmen muss und meinen Anteil der Kur (Fahrtkosten, Unterbringung in Kurklinik etc.) selbst zahlen muss. Gibt es hierfür Unterstützung von der DRV?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sandra Rusch,

wenn die private Krankenversicherung Kostenträger der Kinderheilbehandlung ist, müssten bei dieser Versicherung grundsätzlich auch die Nebenkosten (z. B. den Verdienstausfall für eine Begleitperson) geltend gemacht werden. Wenn Ihr privater Krankenversicherungsvertrag derartige Leistungen nicht mit abdeckt, gibt es leider keine Möglichkeit, diese Kosten vom Rentenversicherungsträger übernehmen zu lassen, da dieser auch nicht Kostenträger der Kinderheilbehandlung ist.

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8 Antworten

Sandra Ruscham 13.07.2015 | 10:11
NEIN...das ist es ja, sonst wäre es ja alles einfacher. Gibt es nicht trotzdem eine Möglichkeit, wenigstens einen Teil der Kosten erstattet zu bekommen?
Die Farbe Schwarzam 13.07.2015 | 10:08
Privatversichert? Läuft die Reha dann überhaupt über die RV?
karlaam 13.07.2015 | 10:11
Oder einfach Dokument G0560 Der deutschen Retnenversicherung
karlaam 13.07.2015 | 10:11
Oder einfach Dokument G0560 Der deutschen Retnenversicherung
Sandra Ruscham 13.07.2015 | 10:22
Formular G0561 im Namen meiner Tochter ausfüllen (Versicherungsnummer ...), auch wenn die Kur nicht über die DRV läuft?
???am 13.07.2015 | 10:31
"Meine Tochter ist Privatversichert ..." Ich schließe mal daraus, dass die Kur über diese private Versicherung läuft. Diese Versicherung ist logischerweise auch für die Nebenkosten wie Kosten einer Begleitperson zuständig. Wenn Sie diese Nebenkosten nicht mitversichert haben, führt das nicht dazu, dass die DRV einspringt. Nebenbei: Sie könnten doch auch Ihren normalen Urlaub für diese Kinderkur verwenden. Ihre Tochter geht ja noch in den Kindergarten, die zumindest in meiner Region nur 4 Wochen im Jahr tatsächlich geschlossen sind. Mithilfe des Vaters Ihrer Tochter und den (hoffentlich noch vorhandenen) Großeltern oder sonstigen Anverwandten sollte sich das doch regeln lassen.
Achillam 13.07.2015 | 13:19
Wenn das Kinderheilverfahren nicht von der DRV bewilligt wurde und diese somit nicht Kostenträger der Maßnahme ist, bekommen Sie auch keine Kosten erstattet.
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