Hallo Sandra Rusch,
wenn die private Krankenversicherung Kostenträger der Kinderheilbehandlung ist, müssten bei dieser Versicherung grundsätzlich auch die Nebenkosten (z. B. den Verdienstausfall für eine Begleitperson) geltend gemacht werden. Wenn Ihr privater Krankenversicherungsvertrag derartige Leistungen nicht mit abdeckt, gibt es leider keine Möglichkeit, diese Kosten vom Rentenversicherungsträger übernehmen zu lassen, da dieser auch nicht Kostenträger der Kinderheilbehandlung ist.