Hallo häm,
gesetzlich geregelt ist, dass die Befristung für längstens 3 Jahre erfolgen kann. Der sozialmedizinische Dienst muss sich nur an der Obergrenze orientieren. Darunter ist alles möglich.
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Hallo häm,
gesetzlich geregelt ist, dass die Befristung für längstens 3 Jahre erfolgen kann. Der sozialmedizinische Dienst muss sich nur an der Obergrenze orientieren. Darunter ist alles möglich.
Hallo Schorsch man Merk, das sie sich Extrem mit der Materie beschäftigt haben. Aber darum können wir doch wohl vorurteilslos miteinander umgehen:Reine Utopie, gelingt nur selten! Diese Arbeitsplätze Werden oft von Gesunden Blockiert:Das ist rentenrechtlich völlig belanglos. Es kommt einzig und allein auf das theoretische Leistungsvermögen an, aber nicht darauf, ob man auch tatsächlich einen leidensgerechten Arbeitsplatz findet.
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