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Experten-Antwort

ersteinmal nur für ein Jahr

von häm16.04.2015 | 09:57
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13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, mir wurde nun die volle Erwerbsmind.R. nur für ein Jahr erteilt. Dabei bin ich seit Jahren chr. Krank. mit der Begründung der mediz. es wäre evtl. noch zu beheben. Bin schon 50 j. alt, seit 4 Jahren das letzte mal beruflich tätig gewesen. Wieso nur für ein Jahr?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo häm,

gesetzlich geregelt ist, dass die Befristung für längstens 3 Jahre erfolgen kann. Der sozialmedizinische Dienst muss sich nur an der Obergrenze orientieren. Darunter ist alles möglich.

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12 Antworten

=//=am 16.04.2015 | 10:08
Nach § 102 Abs. 2 Sozialgesetzbuch 6 werden Renten wegen Erwerbsminderung auf Zeit geleistet, längstens für 3 Jahre. Wenn der Sozialmedizinische Dienst eine Besserung nicht für unwahrscheinlich hält, wird die Rente befristet. Weshalb Ihnen nur 1 Jahr ist, kann Ihnen hier im Forum niemand beantworten. Sie sind nicht "schon", sondern erst 50 Jahre alt und müssen rein theoretisch noch viele Jahre bis zur Altersrente arbeiten. Eine chronische Krankheit ist nicht unbedingt mit einer Erwerbsminderung zu verwechseln. Viele chronisch Kranke arbeiten "trotzdem". Und dass Sie seit 4 Jahren nicht mehr beschäftigt sind, ist auch nicht das Problem der Rentenversicherung, sondern der Arbeitsagentur.
ottonormalVerbraucheram 16.04.2015 | 10:21
Hallo Erst mal bisserl Freundlicher! Sein Post lässt keine Rückschlüsse auf seine Lebensleistung zu, er ist schon 50 Jahre alt er muss nur noch 13 Jahre Arbeiten hat aber schon über 30 Jahre um! Vielleich war er ja schon 30 Jahre bei einer Beton Baufirma oder im Berg. Grundsätzlich: Es gibt Berufe da ist Arbeiten bis 67 reine Utopie.
Schorscham 16.04.2015 | 10:38
Wie kommen Sie darauf? Dass muss noch lange nicht bedeuten, dass er davor ununterbrochen berufstätig war. Deshalb gibt es auch grundsätzlich die Möglichkeit, auf leichtere Tätigkeiten auszuweichen, wenn die bisherige Tätigkeit zu schwer wird.
=//=am 16.04.2015 | 13:06
Wenn die Widerspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist, legen Sie doch gegen den Bewilligungsbescheid Widerspruch ein. Hier im Forum weiß NIEMAND, weshalb die DRV eine Zeitrente bewilligt hat. Ich habe Ihnen lediglich das Grundsätzliche, was eine EM-Rente betrifft, erläutert. Es gibt Hunderttausende, die in Ihrem Alter (für die RV sind Sie eben noch nicht alt!) keinen Arbeitsplatz finden, weil sie in irgendeiner Weise nur eingeschränkt arbeitsfähig sind. Dafür ist aber nicht die Rentenversicherung zuständig, sondern die Arbeitsagentur! Und nur weil 1 leidensgerechter Arbeitsplatz nicht angetreten werden konnte, heißt das noch nicht, dass es keinen anderen Arbeitsplatz gibt. Außerdem können Sie ein paar Monate vor Ablauf der Zeitrente die Weitergewährung beantragen. Und nochmal, auch chronisch Kranke können unter Umständen durch Medikamentation, Operationen o.a., natürlich nicht durch Wunderheilung, wieder fähig werden, eine leichte Tätigkeit z.B. 3 - unter 6 Stunden auszuüben. Finden oder haben Sie mit diesem Leistungsvermögen keinen Arbeitsplatz, wird die Rente wieder als Zeitrente (sog. Arbeitsmarktrente) gezahlt.
hämam 16.04.2015 | 11:25
Hallo nochmal, ein leidensgerechter Arbeitsplatz wurde mir schon angeboten, konnte aber wg. Krankheit nicht ausüben, so dass ich wegen Krankheit gekündigt wurde, personenbedingt, ich habe ne Odysee schon durch jahrelang, das weis auch die DRV, deswegen wundert mich das ja alles, wie dien behaupten , können, dass sich nach einem Jahr ne Wunderheilung ergeben sollte rein medizisch als chronisch kranker, hätte damals die DRV mir bei damligen Anrtrag auf Rente, gewährt befristet, dann hätte ich noch meinen alten arbeitsplatz, aber da ich ich eber krank wurde, wurde ich ja lieber gekündigt, das war der DRV wohl dann egal, krankheit vor Arbeitsplatz und jetzt den Willi wieder zurückgeben!
Schorscham 16.04.2015 | 11:21
Das ist rentenrechtlich völlig belanglos. Es kommt einzig und allein auf das theoretische Leistungsvermögen an, aber nicht darauf, ob man auch tatsächlich einen leidensgerechten Arbeitsplatz findet.
ottonormalVerbraucheram 16.04.2015 | 11:06
Schorsch Schrieb Wie kommen Sie darauf? Weil 50- 15=35 Jahre! Dass muss noch lange nicht bedeuten, dass er davor ununterbrochen berufstätig war. Das muß aber auch nichts gegenteiliges bedeuten. Deshalb gibt es auch grundsätzlich die Möglichkeit, auf leichtere Tätigkeiten auszuweichen, wenn die bisherige Tätigkeit zu schwer wird. Reine Utopie, gelingt nur selten! Diese Arbeitsplätze Werden oft von Gesunden Blockiert:
ottonormalVerbraucheram 16.04.2015 | 13:09
Reine Utopie, gelingt nur selten! Diese Arbeitsplätze Werden oft von Gesunden Blockiert:
Das ist rentenrechtlich völlig belanglos. Es kommt einzig und allein auf das theoretische Leistungsvermögen an, aber nicht darauf, ob man auch tatsächlich einen leidensgerechten Arbeitsplatz findet.
Hallo Schorsch man Merk, das sie sich Extrem mit der Materie beschäftigt haben. Aber darum können wir doch wohl vorurteilslos miteinander umgehen:
Herz1952am 16.04.2015 | 21:10
Häm, ich glaube zu wissen, wieso nur für 1 Jahr. Solche Krankheiten können auch wellenförmig verlaufen, so dass evtl. längere Abschnitte beschwerdefrei sind. Die Veranlagung hierzu bleibt aber leider immer vorhanden. Das ist bei psychisch Erkrankung meistens so. Deshalb hat der Gutachter auf EM-Rente auf Zeit entschieden. Wenn sich bei Ihnen nichts ändert, genügen wahrscheinlich die neuesten Atteste für die Verlängerung. Deshalb die Begründung, es wäre e v e n t u e l l noch zu beheben (besser wäre die Formulierung: es könnte sich evtl. verändern). Auf diese Krankheiten hat man/frau kaum Einfluss.
GroKoam 19.04.2015 | 08:49
Du bist auch "Wellenförmig", Deine Beiträge bewegen sich zwischen Dumm und Dümmer.
Herz1952am 19.04.2015 | 15:27
Aber noch dümmer geht immer, sieht man an Deinen Beiträgen. Schon jetzt zu viel Sonne abbekommen, GroKo?
SozPolam 19.04.2015 | 20:05
Wieso pöbeln Sie den armen GroKo an? Der hat doch nichts Unrechtes getan. Gleich kommen Sie auch ins Zuchthaus!
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