Sehr geehrte Hexle,
Da Sie vor dem 02.01.1961 geboren wurden, haben Sie einen sog. Berufsschutz. Das bedeutet, dass Ihnen eine teilweise Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit dann gewährt wird, wenn Sie Ihre zuletzt ausgeübte versicherungspflichtige Beschäftigung (hier: Erzieherin) nicht mehr ausüben können und auch geeignete Verweisungsberufe für Sie nicht in Betracht kommen.
In Ihrem Fall hat der Rentenversicherungsträger es wohl so gesehen, dass Sie gesundheitlich noch in der Lage sind, eine Tätigkeit als Empfangsdame im öffentlichen Dienst auszuüben.
Da es sich hierbei immer um Einzelfallentscheidungen handelt und die Grundlage solcher Entscheidungen auf Bewertungen ärztlicher Unterlagen beruhen (die ja bekanntlich unterschiedlich ausfallen können), empfehle ich Ihnen - wie Rosanna bereits erwähnt hat - Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid einzulegen. Sollte auch Ihr Widerspruch keinen Erfolg haben, können Sie Klage bei Ihrem zuständigen Sozialgericht erheben.