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Experten-Antwort

Erwebsunfähigkeitsrente Nachzahlung

von Karin B.29.03.2017 | 10:05
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Hallo liebe Forengemeinde, da ich von Sie mir schon einmal mit einem Rat sehr geholfen haben, hoffe ich erneut auf einen Rat. Mein Mann bezieht seit fünf Jahren eine halbe Erwerbsunfähigkeitsrente. Nach einer Krebserkrankung hat er vor drei Jahren den Antrag auf eine volle Rente gestellt. Er ist inzwischen 64 Jahre alt, kann nicht in vorgezogene Altersrente gehen, weil ihm wegen Selbsständigkeit einige Jahre fehlen. Die Rente wurde abgelehnt und seit 32 Monaten kämpft er nun vor dem Sozialgericht um diese halbe Rente. Während dieser Zeit hatte er drei Krebsop's, weil sich immer wieder ein neues Karzinom bildete. Er macht eine Chemotherapie und es geht ihm nicht gut. Im August letzten Jahres kam ein Bandscheibenvorfall dazu, der im November operiert wurde. Im Abschlussbericht der Reha wurde er nun als dauerhaft arbeitsunfähig eingestuft. Letzte Woche hat ihm die Rentenversicherung einen Vergleich zugeschickt. Sie zahlen ab 1.12.2016 die volle Rente ( OP war am 28.11.2016). Das bedeutet, er bekommt die Rente nicht ab Antragstellung. Damit ist er natürlich nicht einverstanden und wird diesem Vergleich auch nicht zustimmen. Heute ist eine Beratung beim VdK. Kann mir jemand sagen, wie die Chancen sind, bzw. ob so ein Vorgehen üblich ist? Ich wäre sehr dankbar für Informationen. Herzl. Gruß Karin

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

In diesem Forum können keine Fragen geklärt werden, ob der Rentenversicherungsträger korrekt bei der vorliegenden Fallgestaltung, zu Recht oder zu Unrecht den Leistungsfall festgelegt hat, weil der Akteninhalt nicht bekannt ist.

Die weitere Vorgehensweise müssen Sie selber entscheiden, bzw. sich rechtlich beraten lassen.

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4 Antworten

MaJoam 29.03.2017 | 10:54
Ja, so ein Vorgehen ist üblich. Der Rentenversicherungsträger hat den Entlassungsbericht ausgewertet und kommt zu dem Schluss, dass die relevante Erwerbsminderung erst mit der Operation des Bandscheibenvorfalls nachweisbar ist und bietet deshalb zur Erledigung des Rechtsstreits den vorliegenden Vergleich an. Er ist weiter der Meinung, dass eine Erwerbsminderung vorher nicht eingetreten ist. Ob der VdK raten wird, dem Vergleich zuzustimmen, wissen Sie heute im Laufe des Tages. Es kann sinnvoll sein, sich auch noch mit den behandelnden Ärzten abzustimmen, insbesondere mit denen, die Ihren Vater während seiner Krebserkrankung betreut haben. ich bin kein Arzt und kann medizinische Sachverhalte nicht beurteilen, vor allem nicht sozialmedizinisch, aber eine Krebserkrankung hat heutzutage, so schicksalhaft sie auch ist, nicht mehr automatisch eine Erwerbsminderung zur Folge. Man könnte nun vielleicht geltend machen, dass die Erwerbsminderung bereits mit dem Bandscheibenvorfall selbst eingetreten ist und nicht erst mit der Operation. Damit könnte man zumindest evtl. einen Rentenbeginn schon im September erreichen, wenn sich dies sicher dokumentieren lässt. Ob es also realistisch ist, einen früheren Rentenbeginn, wie im Gerichtsverfahren angestrebt, zu erreichen, können also nur sozialmedizinisch fachkundige Ärzte beurteilen, die Ihren Vater ggf. behandeln. Nimmt Ihr Vater den Vergleich nicht an, wird das Gericht wohl in Kürze urteilen. Wie das Urteil ausfällt, kann man so nicht spekulieren. Ich persönlich kann mir vorstellen, dass sich das Gericht eher der Auffassung des Rentenversicherungsträgers anschließen wird. Denn wäre eine andere Auffassung zu Gunsten Ihres Vaters, also mit einem früheren Eintritt der Erwerbsminderung und demzufolge einem früheren Rentenbeginn, vertretbar, wäre das Gericht in einem 32monatigen Verfahren wohl auch schon von selbst früher darauf gekommen.
Kahlaam 29.03.2017 | 11:02
Hallo Karin, das ist leider die Realität. Da sieht man mal zu was die DRV alles fähig ist. Bloß keine Rente bezahlen. Da Sie schon fast drei Jahre vor dem SG klagen, wird es sehr schwierig sein, ob der Vergleich so in Ordnung ist oder doch noch weit vor dem 01.12.2016 liegt . Ich hoffe nur Sie werden vom VDK gut vertreten. Dies ist unmenschlich und unsozial. Solche Härtefälle sollten mal unbedingt im Fernsehen – kurz vor Sendebeginn der Tagesschau – gezeigt werden. Alles Gute und viel Erfolg. P.S. Ich persönlich wäre mit dem Vergleich nicht einverstanden und würde weiter kämpfen. Aber nicht mit dem VDK sondern mit einem sehr guten Fachanwalt für Sozialrecht. Gruß
Karin B.am 29.03.2017 | 11:45
Danke für die schnellen Antworten. Vielleicht noch ein Zusatz. Das sich das alles insgesamt 32 Monate hingezogen hat, lag in erster Linie daran, dass sich das Krankheitsbild immer mehr verschlechterte. Das heißt, dass sich ein neues Karzinom gebildet hatte und wieder eine OP nötig wurde. Das haben wir dem Gericht natürlich auch jedesmal mitgeteilt. Ich werde mich nach dem Termin beim VdK melden. Erstmal DANKE
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