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Erwerbminderungsrente

von Ralli27.09.2011 | 15:35
1529 Ansichten
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, ich habeeine Erwerbsminderungsrente auf unbestimmte Zeit.Konnte meinen Beruf als Bankkauffrau wegen schweren Depressionen nicht mehr ausüben. Kann keinerlei psychischen Druck aushalten und muss ständig Medikamente nehmen.Nun möchte ich 6 Stunden in der Woche (3x2) als Putzhilfe arbeiten. Muss ich dann mit einer Überprüfung meines Gesundheitszustandes rechnen obwohl ich schon 57 Jahre alt bin. Diesen Stress halte ich nicht ausKann mir jemand einen Rat geben. Danke

2 Antworten

Sebastian Völzam 27.09.2011 | 15:58
Auch unbefristete EM-Renten können JEDERZEIT von der RV überprüft werden. Ob eine Überprüfung stattfindet oder nicht und in welchen zeitlichen Abständen, wird aber immer schon bei Zuerkennung der unbefr. Rnete vom med. Dienst der RV gleich festgelegt. Das ist immer vom Einzelfall und der Einschätzung der med. Situation abhängig und kann darum nie pauschal gesagt werden. Aus " heiterem Himmel " und ohne Grund erfolgen aber keine Überprüfung mehr, sondern nur bei einem konkreten Verdacht , das womöglich keine EM mehr besteht ( z.b. bei einer Arbeitsaufnahme über das erlaubte Mass hinaus! ). In erster Linie ist aber immer der Verdienst entscheidet. Der erlaubte und rentenunschädliche Hinzuverdienst liegt bei der vollen EM-Rente bei 400 Euro. Darauf müssen Sie achten - das ist wichtig ! Verdienen Sie mehr als diese 400 Euro wird die EM-Rente auf jeden Fall anteilig gekürzt und nicht mehr voll ausbezahlt. Mehr passiert im Normalfall - und schon gar nicht bei einer unbefr. Rente - erstmal nicht. ABER, Sie haben Sie die volle Rente nur deshalb bekommen, weil ihr Leistungsvermögen auf unter 3 Std. Täglich beurteilt wurde. Das ist die magische Grenze und an die haben Sie einzuhalten wenn Sie keine Konsequenzen fürchten wollen. Arbeiten Sie - vor allem regelmässig - mehr als diese 3 Std. täglich ( auch nur 1 x z.b. 5 Stunden an einem Tag in der Woche ) beweisen Sie damit ja , das möglichweise zumindest nicht mehr eine volle Erwerbsminderung besteht. Dies KANN dann zu einem Rentenentziehungsverfahren und damit in eine erneute Überprüfung ihrer dann aktuellen Erwerbsfähigkeit führen. Konsequenz daraus wäre dann die mögliche Herabstufung in einer teilwiese EM-rente oder auch der völlige Entzug der EM-Rente. Da Sie ja aber nur 3 x 2 Std. arbeiten wollen ist dies in irhem Falle kein problem. Viel Spaß bei der Arbeit .
-am 27.09.2011 | 16:41
Dem Beitrag von Herrn Völz ist nichts hinzuzufügen. Sollten Sie dennoch verunsichert sein, können Sie sich mit Ihrem Rentenbescheid auch an eine Auskunfts- und Beratungsstelle wenden. Wo sich in ihrer Nähe eine befindet, können Sie über den Link "Beratungstellensuche" auf der rechten Seite ermitteln.
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