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Experten-Antwort

Erwerbminderungsrente nach Reha

von sonnenschein29.05.2017 | 15:48
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Hallo, ich werde jetzt aus der Reha teilgemindert entlassen, möchte aber einen Antrag auf volle Erwerbsminderung stellen. Nun zu meiner Frage: Falls mir die volle EM Rente genehmigt wird, ab wann erfolgt die erste Zahlung? Gilt dann das Datum der Reha-Antragsstellung oder meines selbst gestellten Rentenantrags nach der Reha? Es gibt doch diese 6 Monatsregel nach Antragsstellung.

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

1. Eine befristete Rente beginnt frühestens mit dem siebten Kalendermonat nach Eintritt der Erwerbsminderung (Rente auf Zeit).

2. Eine unbefristete Rente beginnt innerhalb von drei Kalendermonaten nach Eintritt der Erwerbsminderung, wenn der Rentenantrag innerhalb von drei Kalendermonaten nach Eintritt der Erwerbsminderung gestellt wurde.

3. Ob Anspruch auf eine befristete oder unbefristete Rente besteht kann nur im Rahmen einer medizinischen Begutachtung geklärt werden.

Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden in der Regel für einen festgelegten Zeitraum gezahlt. Wenn es aber unwahrscheinlich ist, dass Ihre Erwerbsminderung behoben werden kann, und der Rentenanspruch unabhängig von der Arbeitsmarktlage besteht (Leistungsvermögen unter 3 Stunden täglich), wird die Rente unbefristet gezahlt.

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5 Antworten

Fortitude oneam 29.05.2017 | 16:39
Es ist nicht ausschlaggebend wie Sie aus der Reha entlassen werden. Auch gibt es nicht einen Antrag auf volle EMR. Diese Entscheidung obliegt ganz allein der sozialmedizinischen Dienst der DRV. Sie stellen den EMR Antrag mit ausführlichen medizinische Unterlagen und begründen das. Ihre Krankenakte sollte aktuell sein und auch aufzeigen, dass Ihre Leistungsfähigkeit unter 3 Stunden liegt. Wann der Zeitpunkt Ihrer Erwerbsminderung vorliegt entscheidet auch der sozialmedizinischen Dienst der DRV. Sie müssen Geduld haben bis letztendlich eine EMR für Sie positiv entschieden wird. Mfg
W*lfgangam 29.05.2017 | 19:25
Ergänzend: da gibt es sicher noch einen kleinen ergänzenden Nachsatz zu, oder? :-) https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__101.html Ergänzung 2: Der Rentenbeginn/erster Zahltag als solcher hängt vom Eintritt des Leistungsfalls ab/ab wann EM gilt. Das kann - die erste AU - Rehaantrag - Rehaabschlussgutachten - (fristgerechter) Rentenantrag - äußeres Ereignis/Unfall. - ggf. Widerspruch /Klage /neues Gutachten /Vergleich sein. Wird grundsätzlich vom soz.med. Dienst der DRV 'vorgeschlagen' und rechtlich einwandfrei von der Verwaltung der DRV geprüft/festgesetzt. Tipp an sonnenschein: bevor Sie nun 'überhastet' den EM-Antrag stellen, sollten die aktuellen finanziellen Bedingungen betrachtet werden, und da gibt es vielleicht noch ein paar andere Dinge vorab zu bedenken. Also, zunächst mal ab in die nächste Beratungsstelle ...würde ich empfehlen. Und natürlich ist dann Ihre mögliche AU-Entlassung auch umgehend mit Ihrem behandelnden (Haus)Arzt zu besprechen, sonst stehen Sie nach der Reha-Entlassung zwangsläufig wieder am Arbeitsplatz. Und was im Reha-Gutachten wirklich steht, kann von der 'mündlichen Prognose' vor Ort dann doch schon mal etwas sehr abweichen... Gruß w.
sonnenscheinam 29.05.2017 | 22:37
Wo kann man sich gut und unabhängig beraten lassen? Zum z.B., VDK habe ich kein Vertrauen mehr. Wie vertrauensvoll sind die ehrenamtlichen Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung Bund?
W*lfgangam 30.05.2017 | 00:27
Hallo sonnenschein, wenn in der nächsten DRV-Beratungsstelle nicht nur *Arschkrampen sitzen, sind Sie genau da richtig ...*hüstel - gilt auch für Ihr nächstes Versicherungsamt/Rathaus. Wenn Sie über die vergangenen Jahre kein 'Vertrauensverhältnis' zur Ihrem Berater aufbauen konnten - nun, das wird schon, fangen Sie morgen damit an. Bei bereits laufenden EM-Verfahren können auch eher SOvD /VdK /Rechtsanwälte mit SV-Spezialwissen weiterhelfen - Versichertenberater/-älteste lassen Sie eher außen vor, das geht zu tief in die Rentenmaterie, als dass da Sie einen 'Feierabendexperten' mit wesentlichen/hilfreichen Kenntnissen in diesem Bereich finden würden, der sich auch noch soz.medizinisch mit dem EM-Bereich auskennt. Könnt ich ja dann selbst via Blickkontakt/Vorausbeurteilung 'einschätzen' ;-) Gruß w.
Schadeam 30.05.2017 | 08:00
Was soll denn in diesem Zusammenhang die Frage nach unabhängiger Beratung? Ob Sie Rente bekommen (egal ob voll oder teilweise EM) ist doch eine rein medizinische Angelegenheit. Da können Ihnen nur die Ärzte helfen. Wer beim Antrag hilft (DRV Stelle, Versichertenberater, Rathaus, VdK, SO Verband, o.ä.) kann den medizinischen Sachverhalt nicht beurteilen. Der kann Ihnen höchsten sagen: wenn Sie am Tag X em sind und heute die Rente beantragen, bekommen Sie ab Tag Y oder Tag Z die Rente. Das ist reine Rechtskenntnis. Da brauche ich nicht "unabhängig" sein sondern muss nur die Gesetze kennen. Ob der Berater oder die Beraterin Ihnen dann noch eine "Kuschelatmosphäre" schafft oder nüchtern seinen Job macht, tut nichts zur Sache. Und bei den ehrenamtlichen Versichertenberatern gibt es wie überall, bessere und weniger engagierte......
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