1. Eine befristete Rente beginnt frühestens mit dem siebten Kalendermonat nach Eintritt der Erwerbsminderung (Rente auf Zeit).
2. Eine unbefristete Rente beginnt innerhalb von drei Kalendermonaten nach Eintritt der Erwerbsminderung, wenn der Rentenantrag innerhalb von drei Kalendermonaten nach Eintritt der Erwerbsminderung gestellt wurde.
3. Ob Anspruch auf eine befristete oder unbefristete Rente besteht kann nur im Rahmen einer medizinischen Begutachtung geklärt werden.
Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden in der Regel für einen festgelegten Zeitraum gezahlt. Wenn es aber unwahrscheinlich ist, dass Ihre Erwerbsminderung behoben werden kann, und der Rentenanspruch unabhängig von der Arbeitsmarktlage besteht (Leistungsvermögen unter 3 Stunden täglich), wird die Rente unbefristet gezahlt.