Hallo,
Sie haben mir bereits am 20.8.18 geantwortet,
daß eine echte Abfindung nicht auf die Hinzuverdienstgrenze angerechnet wird.
Da ich aber im öffentlichen Dienst noch Urlaub habe und diesen wg Krankheit nicht antreten konnte.
Falls dieser in der Abfindung mitabgegolten wird, wie sieht es dann aus ?
Könnte ich das irgendwie anders lösen mit dem Urlaub?