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Experten-Antwort

Erwerbminderungsrente

von Jenni11.06.2017 | 00:11
746 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, Gleichzeiitig mit der Verlängerung der 6 Jahre bestehenden Teilerwerbsminderungsrente habe ich eine Umwandlung in eine Vollrente beantragt.Die Vollrente wurde abgelehnt, mit dem Hinweis das der Teilerwerbsarbeitsmarkt für mich offen stehen würde. Darauf hin habe ich einen Widerspruch eingelegt. 2 Wochen später erhielt ich einen zweiten Brief der RV Anstalt, dass meine Teilerwerbsminderungsrente auch gestrichen sei und ich wieder 6 Stunden arbeiten könne. ( 4 Monate vorher wurde eine Reha abgelehnt, da man auf meine Krankheit keine positiven Einfluss mehr nehme könne.) Es muss sich um ein Art Wunder gehandelt haben, dass ich nach 20 Jahren plötzlich wieder gesund bin. ohne was davon zu wissen, vor allem wird die Krankheit nicht besser. Auch die widersprüchlichen Aussagen der zwei Briefe finde ich etwas eigenartig. ich verdiene 450,00 Euro und bin laut TKK seit der Ablehnung nur bedingt Krankenversichert. Mein Rentenberater sagte mir, sofort Widerspruch einlegen. Viele Grüße von Jenni

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Jenni,

die Frage warum nach 6 Jahren festgestellt wurde, dass eine Erwerbsminderung nicht mehr vorliegt, können wir hier im Forum leider nicht beantworten, das kann nur Ihr Rentenversicherungsträger. Die Einlegung eines Widerspruchs war daher genau richtig.

Die beiden erlassenen Bescheide erscheinen auf den ersten Blick widersprüchlich, allerdings beruhen sie auf der Prüfung unterschiedlicher Sachverhalte. Bei der Ablehnung des Antrags auf volle Erwerbsminderungsrente wurde offensichtlich anhand Ihrer bisherigen Leistungseinschätzung geprüft, ob aufgrund der Verschlossenheit des Arbeitsmarkts Anspruch auf volle Erwerbsminderungsrente besteht. Dies wurde verneint. Im Weitergewährungsverfahren wurde auch eine medizinische Prüfung Ihres Leistungsvermögens veranlasst. Dabei wurde festgestellt, dass keine Erwerbsminderung mehr vorliegt und dementsprechend ein Ablehnungsbescheid erteilt. Natürlich beinhaltet das Nichtvorliegen von teilweiser Erwerbsminderung auch das Nichtvorliegen von voller Erwerbsminderung.

Wir empfehlen auch gegen den zweiten Bescheid Widerspruch einzulegen. Zum weiteren Vorgehen schließen wir uns W*lfgang an.

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3 Antworten

Rentensputnikam 11.06.2017 | 08:08
Was ist Ihre Frage?
Fortitude oneam 11.06.2017 | 12:03
Hallo, Sie gehen doch arbeiten und wollen die volle EMR? Das passt nicht zusammen. Solche Personen habe ich gerne. Möchten erwerbstätig sein und die volle EMR bekommen. Und tun Sie was Ihr Rentenberater gesagt hat.
W*lfgangam 11.06.2017 | 18:14
...bei einem 450-EUR-Job kann man nicht gerade von Arbeit sprechen, die einen ernährt ;-) Und natürlich hat der Rentenberater Recht, WS, Akte einsehen, Sozialverband einschalten ...das ganze Procedere eben. Daneben zum Jobcenter/wg. Krankenversicherung - wenn nicht bisher das Familieneinkommen schon zu hoch war. Ansonsten wäre aktuell eine freiwillige Krankenversicherung durchzuführen (was ist eine 'bedingte' KV? ;-)) Gruß w.
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