Wir, Er, 59 Jahre alt, (Bundesbeamte) seit 2012 dienstunfähig und Ich, 57 Jahre alt, seit 2014 erwerbsminderungsfähig (unbefristet) kennen uns schon seit 15 Jahren, sind aber durch unsere Krankheiten beide erwerbsminderungsfähig bzw. dienstunfähig geworden
Wir möchten nun doch unsere Beziehung verfestigen und haben uns entschieden zu heiraten.
Frage: wie verhält es sich, wenn einer von uns beiden irgendwann sterben muss mit Pension oder Rente für den Witwer/in. Wir haben gehört, dass, sollte man bereits bei Heirat dienstunfähig sein, der Witwer/in keinen Anspruch auf Pension hätte. - Ist dem so? .. wie verhält es sich andersrum? - Erhält der Witwer/in Witwenrente? Könnten Sie uns in dieser Frage weiterhelfen? Für Ihre Beantwortung wären wir Ihnen sehr dankbar