Ich bekomme eine Rente über teilweiser Erwerbsminderung.
Nun möchte ich einen Arbeitsversuch machen, was ist wenn der Mißling.
Habe ich weiterhin Ansprüche, oder ...?
Wieviel darf ich dazu verdienen?
Viele Grüße Kirsten
05.02.2008, 17:38
von
kirsten
05.02.2008, 18:18
von
Antonius
Wenn Sie teilweise erwerbsgemindert sind, dürfen Sie noch ganz offiziell bis zu sechs Stunden täglich arbeiten, ohne dass Ihr Rentenanspruch gefährdet ist. Es sei denn, Ihre Tätigkeit steht im Widerspruch zu Ihrem festgestellten Leistungsvermögen !
Ihre individuellen Hinzuverdienstgrenzen können Sie Ihrem Rentenbescheid entnehmen.
MfG
06.02.2008, 08:28
Experten-Antwort