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Erwerbsminderung

von kirsten05.02.2008 | 17:38
1195 Ansichten
2 Antworten

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Ich bekomme eine Rente über teilweiser Erwerbsminderung. Nun möchte ich einen Arbeitsversuch machen, was ist wenn der Mißling. Habe ich weiterhin Ansprüche, oder ...? Wieviel darf ich dazu verdienen? Viele Grüße Kirsten

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 06.02.2008 | 08:28

In Ergänzung zu "Antonius": Sie sollten die höchstmögliche Hinzuverdienstgrenze zunächst nicht überschreiten, sonst könnte der Anspruch verloren gehen. Sprechen Sie dies mit Ihrem neuen Arbeitgeber ab.

1 Antworten

Antoniusam 05.02.2008 | 18:18
Wenn Sie teilweise erwerbsgemindert sind, dürfen Sie noch ganz offiziell bis zu sechs Stunden täglich arbeiten, ohne dass Ihr Rentenanspruch gefährdet ist. Es sei denn, Ihre Tätigkeit steht im Widerspruch zu Ihrem festgestellten Leistungsvermögen ! Ihre individuellen Hinzuverdienstgrenzen können Sie Ihrem Rentenbescheid entnehmen. MfG
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