Den Beiträgen von "-_-" und von "..." wird zugestimmt.
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Hallo Günthi,
einen Antrag können Sie immer stellen. Jedoch sollten Sie zuvor zur individuellen Abklärung Ihrer Situation vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln. Zunächst sollte einmal geklärt sein, ob und wie lange Sie eventuell noch einen Krankengeldanspruch haben. Sollte dieser noch für einige Zeit fortbestehen und sollte er höher sein, als die zu erwartende Rente, dann bedarf es zumindest aus Ihrer Sicht keiner unnötigen Eile. Für den Fall, dass Sie den Rentenantrag gestellt haben und von der Krankenkasse ausgesteuert werden, d.h. der Krankengeldanspruch ist erloschen, dann hat die Agentur für Arbeit im Rahmen der "Nahtlosigkeitsregelung" so lange Arbeitslosengeld zu zahlen bis der Rentenversicherungsträger über Ihren Rentenantrag entscheiden hat.
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