Guten Tag Herr Maier,
sofern Sie die Gewährung Ihrer Erwerbsminderungsrente auf Zeit begehren, können Sie dies im Rahmen des Widerspruchsverfahrens geltend machen.
Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
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Guten Tag Herr Maier,
sofern Sie die Gewährung Ihrer Erwerbsminderungsrente auf Zeit begehren, können Sie dies im Rahmen des Widerspruchsverfahrens geltend machen.
Die Nahtlosigkeitsregelung i.S. § 145 SGB III sieht vor, dass ein Anspruch auf Arbeitslosengeld auch für eine Person besteht, die allein deshalb nicht arbeitslos ist, weil sie wegen einer mehr als sechsmonatigen Minderung ihrer Leistungsfähigkeit versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigungen nicht ausüben kann. Voraussetzung für diese Leistungsgewährung ist, dass die leistungsgeminderte Person -nach Aufforderung durch die Agentur für Arbeit- einen Antrag auf medizinische Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben stellt. Die Deutsche Rentenversicherung prüft dann das Vorliegen von Reha-Fähigkeit bzw. das Vorliegen von Erwerbsminderung. Ergibt die Prüfung der Rentenversicherungsträgers das Vorliegen von Erwerbsminderung, wird die Agentur für Arbeit ebenfalls informiert mit der Folge, dass das ALG I eingestellt wird.
Ob und welche Auswirkungen ein Widerspruch gegen Ihren Rentenbescheid auf die -weitere- Zahlung des ALG I hat, sollten Sie bei der Agentur für Arbeit erfragen.
Sofern Sie Ihre Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit allein aufgrund tarifrechtlicher Regelungen als befristete Rente wünschen, ist eine erneute Begutachtung grds. nicht vorgesehen.
Zur Dauer des Widerspruchsverfahren kann von hier leider keine Aussage getroffen werden.
Durch Einlegen des Widerspruchs wird der Bescheid über die Bewilligung der vollen Erwerbsminderungsrente auf Dauer nicht bestandskräftig. Insofern ist das Rentenverfahren nicht abgeschlossen und der Wunsch des Versicherten wird Bestandteil des Rentenverfahrens.
Guten Tag Herr Maier, sofern Sie die Gewährung Ihrer Erwerbsminderungsrente auf Zeit begehren, können Sie dies im Rahmen des Widerspruchsverfahrens geltend machen.Danke für die Antwort! Was passiert beim Widerspruchsverfahren mit dem ALG 1 Nahtlosigkeit, wird dieses dann weiter gezahlt? Wie lang dauert so ein Verfahren? Gibt es dann nochmal ein Gutachtertermin?
Ich weiss aber ich habe solche Zukunftsängste und sollche sachen wo ich nicht mehr zurück kann machen mich sehr unsicher. Hab Angst das ich nicht genug Geld zum leben hab, brauch auch unbediengt ein Auto sonst komm ich nichtmal zum Arzt kostet alles soviel. Wie macht mans richtig?Hallo, es handelt sich um eine volle EM Rente, ich bin mitte 50 und wenn ich die Rente auf Dauer bekomme wird mein Arbeitsverhältnis gekündigt und hab keine Chance mehr unter den Konditionen meine Arbeit wieder aufzunehmen. Knappe 40 Jahre Firmenzugehörigkeit plus gute Bezahlung sind dann für immer weg. Wenn ich natürlich nach der Befristung nicht arbeiten kann ist eine andere Sache, die Frage ist kann man eine volle EM Rente in eine befristete Rente umwandeln, gibt es da einen Weg, wenn ja wie? Danke für hilfreiche Antworten?Sie machen sich aber das Leben schwer. Wenn Ihnen das finanzielle so wichtig ist, warum haben Sie dann einen EMR Antrag gestellt? Sie sind ungefähr Jahrgang 1962. Wenn Sie einen unbefristeten GDB 50 haben, dann könnten Sie mit 61 Jahren und 8 Monaten in die AR wechseln. ALG 1steht Ihnen nicht mehr zu. Sie sind voll erwerbsgemindert und stehen somit dem Arbeitsmarkt nicht mehr zu Verfügung. Also einen Widerspruch einlegen ist immer möglich. Fragt sich nur welche Konsequenzen das hat. Mfg
Also es tut mir leid, ich kann Ihre Beiträge nicht mehr nachvollziehen. Leute wie Sie sind leider beratungsresistent. Sie gehen in keiner Weise auf die vielen - meiner Meinung nach konstruktiven Ratschläge - der User ein - meiner vom 19.06., 12:57 und 16:50 Uhr inbegriffen. Machen Sie jetzt doch gerade, wozu Sie Lust haben. Ich hoffe, Sie denken auch daran, dass bei einer zeitlich befristeten EM-Rente der Rentenbeginn der Beginn des 7. Kalendermonats nach Eintritt des Leistungsfalles ist. Vielleicht stehen Sie dann ein paar Monate ganz ohne Geld da? Was heißt im Übrigen "für meine Verhältnisse gut verdient"? Das kann ja wohl nicht sein. Dann können Sie mir nicht weismachen, dass die Rente nach Abzug der Miete unter der Hartz IV Grenze liegt.Hallo Herr Maier! Wenn ich das so lese kann ich nur den Kopf schütteln.......Sie haben Existensängste ......obwohl Sie eine gute Rente bekommen von denen viel Dauerrentner nur träumen können und Viele deshalb noch Grundsicherung beantragen müssen! Im Übrigen steht es Ihnen doch frei noch einen Minijob anzunehmen .....nochmal bis zu 450 Euro......ansonsten sollten Sie bie dem bisherigen guten Einkommen doch eigentlich gut abgesichert sein.....sei es durch eine Immobilie oder Wohnung oder ein gut gefüllte Konto......oder haben Sie tatsächlich nur in den Tag hinein gelebt.....gut es gibt natürlich auch Scheidung und andere Probleme die möglich sind.......aber sonst kann man nur den Kopf schütteln! Lesen Sie mal hier im Forum womit andere sich rumstreiten müssen .....da geht es Ihnen doch gut finde ich jedenfalls.....! Alles Gute Der SchreiberlingHallo, Ich hab für meine Verhältnisse gut verdient, das glaub ich ist falsch rübergekommen . Also wenn ich von meiner EM Rente nur die Miete abziehe bin ich unter dem Hartz IV grenze und meine Miete ist wirklich nicht so hoch und die Wohnung nicht zu gross. Bin nicht sehr anspruchvoll aber brauche halt auch ein Auto nicht aus spass das hat schon seine Gründe Mit freundlichen Grüßen
Hallo Herr Maier! Sorry, wenn ich mich nochmal zu Wort melde! ich verstehe schon das man ein Auto braucht....vor allem wenn man auf dem Land oder eben ungünstig in einer Stadt wohnt! Aber was ändert das wenn Sie mit 61,8 Jahren in Rente gehen.....da müssen Sie doch auch klar kommen oder.......und der Minijob kompensiert doch auch noch einen Teil! Also ein Rente auf Dauer hergeben und all die anderen Risiken, wie oben von vielen Usern beschrieben in Kauf nehmen ist meiner Meinung nach grob fahrlässig......für die Einen ist so eine Rente ein Lottogewinn .... ich wünsche Ihnen das Sie Ihre Entscheidung nie bereuen müssen1 Alles Gute Der SchreiberlingHallo Herr Maier! Wenn ich das so lese kann ich nur den Kopf schütteln.......Sie haben Existensängste ......obwohl Sie eine gute Rente bekommen von denen viel Dauerrentner nur träumen können und Viele deshalb noch Grundsicherung beantragen müssen! Im Übrigen steht es Ihnen doch frei noch einen Minijob anzunehmen .....nochmal bis zu 450 Euro......ansonsten sollten Sie bie dem bisherigen guten Einkommen doch eigentlich gut abgesichert sein.....sei es durch eine Immobilie oder Wohnung oder ein gut gefüllte Konto......oder haben Sie tatsächlich nur in den Tag hinein gelebt.....gut es gibt natürlich auch Scheidung und andere Probleme die möglich sind.......aber sonst kann man nur den Kopf schütteln! Lesen Sie mal hier im Forum womit andere sich rumstreiten müssen .....da geht es Ihnen doch gut finde ich jedenfalls.....! Alles Gute Der SchreiberlingHallo, Ich hab für meine Verhältnisse gut verdient, das glaub ich ist falsch rübergekommen . Also wenn ich von meiner EM Rente nur die Miete abziehe bin ich unter dem Hartz IV grenze und meine Miete ist wirklich nicht so hoch und die Wohnung nicht zu gross. Bin nicht sehr anspruchvoll aber brauche halt auch ein Auto nicht aus spass das hat schon seine Gründe Mit freundlichen Grüßen
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