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Experten-Antwort

Erwerbsminderung auf Dauer

von Herr Maier19.06.2017 | 08:42
2467 Ansichten
37 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, kann man eine EM Rente auf Dauer umwandeln auf eine EM Rente auf Zeit innerhalb der 1 monatigen Einspruchsfrist? Wenn ja wie kann man dies beantragen? Hat dies irgendwelche Nachteile? Möchte gerne nach drei Jahre versuchen bei meinen alten Arbeitgeber wieder zu Arbeiten, das Arbeistverhältnis würde bis dahin ruhen, wenn dies nach 3 Jahren nicht möglich wäre könnte man doch immer noch einen verlängerungsantrag der EM Rente stellen oder? Mit freundlichen Grüßen Maier

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

4
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Herr Maier,

sofern Sie die Gewährung Ihrer Erwerbsminderungsrente auf Zeit begehren, können Sie dies im Rahmen des Widerspruchsverfahrens geltend machen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Die Nahtlosigkeitsregelung i.S. § 145 SGB III sieht vor, dass ein Anspruch auf Arbeitslosengeld auch für eine Person besteht, die allein deshalb nicht arbeitslos ist, weil sie wegen einer mehr als sechsmonatigen Minderung ihrer Leistungsfähigkeit versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigungen nicht ausüben kann. Voraussetzung für diese Leistungsgewährung ist, dass die leistungsgeminderte Person -nach Aufforderung durch die Agentur für Arbeit- einen Antrag auf medizinische Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben stellt. Die Deutsche Rentenversicherung prüft dann das Vorliegen von Reha-Fähigkeit bzw. das Vorliegen von Erwerbsminderung. Ergibt die Prüfung der Rentenversicherungsträgers das Vorliegen von Erwerbsminderung, wird die Agentur für Arbeit ebenfalls informiert mit der Folge, dass das ALG I eingestellt wird.

Ob und welche Auswirkungen ein Widerspruch gegen Ihren Rentenbescheid auf die -weitere- Zahlung des ALG I hat, sollten Sie bei der Agentur für Arbeit erfragen.

Expertenantwort · 3Deutsche Rentenversicherung

Sofern Sie Ihre Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit allein aufgrund tarifrechtlicher Regelungen als befristete Rente wünschen, ist eine erneute Begutachtung grds. nicht vorgesehen.

Zur Dauer des Widerspruchsverfahren kann von hier leider keine Aussage getroffen werden.

Expertenantwort · 4Deutsche Rentenversicherung

Durch Einlegen des Widerspruchs wird der Bescheid über die Bewilligung der vollen Erwerbsminderungsrente auf Dauer nicht bestandskräftig. Insofern ist das Rentenverfahren nicht abgeschlossen und der Wunsch des Versicherten wird Bestandteil des Rentenverfahrens.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

33 Antworten

Landeiam 19.06.2017 | 10:17
lass lieber die Rente auf Dauer bestehen, denn anders herum entstehen nur Nachteile, z.B. wenn du eine Verlängerung beantragst und dann ein Gutachter entscheidet, dass du nicht weiter erwerbsgemindert bist, dann kriegst du keine Rente mehr. zudem weisst du gar nicht, ob du in 3 Jahren wieder arbeitsfähig bist oder der Betrieb evtl. nicht mehr existiert usw. Wenn du in 3 Jahren wieder arbeiten solltest, wird die Rente auf Dauer sowieso durch Prüfung dann aufgehoben. Eine Rente auf Dauer ist viel sicherer als eine auf Zeit.
Fortitude oneam 19.06.2017 | 12:08
Hallo Herr Mayer, Sie schreiben nicht wie alt Sie sind und ob es sich um eine volle EMR aus medizinischen Gründen handelt oder um eine Arbeitsmarkt Rente. Nur die wenigsten erhalten eine EMR auf Dauer. D.h. Ihre Leistungsfähigkeit liegt unter 3 Stunden und das auf unbestimmte Zeit. Und jetzt sind Sie nicht damit einverstanden? Was soll dieser Unfug? Wenn Sie meinen vielleicht in 12 Monaten wieder arbeiten gehen zu können, dann steht Ihnen das frei. Anschließend wird die EMR wieder aufgehoben. Mfg
senf-dazuam 19.06.2017 | 11:53
Spielen auch arbeitsrechtliche Gesichtspunkte eine Rolle? Ruht das Arbeitsverhältnis nur bei einer befristeten EM-Rente und wird bei einer dauerhaften beendet?
=//=am 19.06.2017 | 12:57
Rein theoretisch geht alles, aber lassen Sie die Finger davon, im Widerspruchsverfahren eine befristete Rente zu beantragen. Ich habe sowas auch noch nie gehört. Das kann ganz schön nach hinten losgehen! Wenn Sie VIELLEICHT in 3 Jahren wieder voll arbeiten können, ist es doch gut. Dann melden Sie die (Wieder-)Aufnahme der Beschäftigung, aufgrund des dann erzielten Einkommens ergibt sich evtl. kein Zahlbetrag mehr und ggfls. wird auch Ihr Leistungsvermögen überprüft. Das kann dann zur Folge haben, dass Ihnen die Rente entzogen wird. Wenn Sie mit Ihrem Arbeitgeber sprechen, kann dieser Ihnen vielleicht auch bei einer Dauerrente einen Arbeitsplatz freihalten. Es kommt auf den Arbeitsvertrag, die betrieblichen Vorschriften und auf die Größe der Firma an. In einem kleinen Betrieb wird Ihr Arbeitgeber wahrscheinlich auch bei einer befristeten Rente keinen Arbeitsplatz freihalten.
Herr Maieram 19.06.2017 | 13:53
Hallo, es handelt sich um eine volle EM Rente, ich bin mitte 50 und wenn ich die Rente auf Dauer bekomme wird mein Arbeitsverhältnis gekündigt und hab keine Chance mehr unter den Konditionen meine Arbeit wieder aufzunehmen. Knappe 40 Jahre Firmenzugehörigkeit plus gute Bezahlung sind dann für immer weg. Wenn ich natürlich nach der Befristung nicht arbeiten kann ist eine andere Sache, die Frage ist kann man eine volle EM Rente in eine befristete Rente umwandeln, gibt es da einen Weg, wenn ja wie? Danke für hilfreiche Antworten?
Herr Maieram 19.06.2017 | 14:12
Danke für die Antwort! Was passiert beim Widerspruchsverfahren mit dem ALG 1 Nahtlosigkeit, wird dieses dann weiter gezahlt? Wie lang dauert so ein Verfahren?
Fortitude oneam 19.06.2017 | 15:03
Zitat von Herr Maier anzeigen
Sie machen sich aber das Leben schwer. Wenn Ihnen das finanzielle so wichtig ist, warum haben Sie dann einen EMR Antrag gestellt? Sie sind ungefähr Jahrgang 1962. Wenn Sie einen unbefristeten GDB 50 haben, dann könnten Sie mit 61 Jahren und 8 Monaten in die AR wechseln. ALG 1steht Ihnen nicht mehr zu. Sie sind voll erwerbsgemindert und stehen somit dem Arbeitsmarkt nicht mehr zu Verfügung. Also einen Widerspruch einlegen ist immer möglich. Fragt sich nur welche Konsequenzen das hat. Mfg
Herr Maieram 19.06.2017 | 14:15
Zitat von Herr Maier anzeigen
Guten Tag Herr Maier, sofern Sie die Gewährung Ihrer Erwerbsminderungsrente auf Zeit begehren, können Sie dies im Rahmen des Widerspruchsverfahrens geltend machen.
Danke für die Antwort! Was passiert beim Widerspruchsverfahren mit dem ALG 1 Nahtlosigkeit, wird dieses dann weiter gezahlt? Wie lang dauert so ein Verfahren? Gibt es dann nochmal ein Gutachtertermin?
Herr Maieram 19.06.2017 | 15:21
Zitat von Fortitude one anzeigen
Hallo, es handelt sich um eine volle EM Rente, ich bin mitte 50 und wenn ich die Rente auf Dauer bekomme wird mein Arbeitsverhältnis gekündigt und hab keine Chance mehr unter den Konditionen meine Arbeit wieder aufzunehmen. Knappe 40 Jahre Firmenzugehörigkeit plus gute Bezahlung sind dann für immer weg. Wenn ich natürlich nach der Befristung nicht arbeiten kann ist eine andere Sache, die Frage ist kann man eine volle EM Rente in eine befristete Rente umwandeln, gibt es da einen Weg, wenn ja wie? Danke für hilfreiche Antworten?
Sie machen sich aber das Leben schwer. Wenn Ihnen das finanzielle so wichtig ist, warum haben Sie dann einen EMR Antrag gestellt? Sie sind ungefähr Jahrgang 1962. Wenn Sie einen unbefristeten GDB 50 haben, dann könnten Sie mit 61 Jahren und 8 Monaten in die AR wechseln. ALG 1steht Ihnen nicht mehr zu. Sie sind voll erwerbsgemindert und stehen somit dem Arbeitsmarkt nicht mehr zu Verfügung. Also einen Widerspruch einlegen ist immer möglich. Fragt sich nur welche Konsequenzen das hat. Mfg
Ich weiss aber ich habe solche Zukunftsängste und sollche sachen wo ich nicht mehr zurück kann machen mich sehr unsicher. Hab Angst das ich nicht genug Geld zum leben hab, brauch auch unbediengt ein Auto sonst komm ich nichtmal zum Arzt kostet alles soviel. Wie macht mans richtig?
Fortitude oneam 19.06.2017 | 15:41
Auch ich hatte Zukunfstängste und nicht schlecht verdient. Auch ich bin über 55 Jahre und habe mich mittlerweile damit abgefunden. Meine Gesundheit hat jetzt die höchste Priorität. Sie werden sehen, es gibt viel wertvollere schöne Dinge im Leben als das Geld Ausserdem haben Sie geschrieben, dass Sie gut verdienen/verdient haben. Dann sollte Ihre Rente zwischen 1500 und 2000 Euro brutto liegen. Was können Sie sich von der Betriebszugehörigkeit kaufen? Es sei denn die Firma ist so groß, das Sie eventuell mit einer Abfindung rechnen. Sie werden bestimmt die richtige Entscheidung treffen. Alles Gute. Mfg
=//=am 19.06.2017 | 16:50
Zitat von Herr Maier anzeigen
Genau das ist doch der Punkt! Wissen Sie heute, DASS Sie in 3 Jahren wieder voll arbeiten können? Wenn nicht, stehen Sie ohne Rente da. Es ist ziemlich fraglich, denn wenn die DRV Ihnen eine volle EM-Rente auf Dauer gewährt hat, wird das schon seinen Grund haben. Selbst wenn bei Ihrer Firma bei einer befristeten Rente den Arbeitsplatz "ruht", wer kann Ihnen garantieren, dass sich die betrieblichen Verhältnisse in 3 Jahren nicht ändern? Vielleicht Stellenabbau o.ä. ? Mir wäre das zu unsicher. Aber das müssen Sie selbst entscheiden. Ich halte im Übrigen die Argumentation von @Fortitude one für sehr gut und realistisch. WENN Sie aber Widerspruch erheben, fordern Sie unbedingt Akteneinsicht und besprechen möglichst das Gutachten/die ärztliche Stellungnahme, die zur Rentenbewilligung geführt hat, mit Ihrem Arzt. Vielleicht kann er einschätzen, was am Besten zu tun ist. Der Weg, wie Sie eine unbefristete in eine befristete Rente "beantragen" können, wurde Ihnen ja jetzt des Öfteren erläutert > Widerspruch einlegen.
Herz1952am 19.06.2017 | 21:04
Hallo Herr Maier, Selbst eine Arbeitsplatzsage Ihres Arbeitgebers nützt Ihnen nichts, wenn Sie a) Ihren früheren Arbeitsplatz aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr wahrnehmen können und b) Ihr Arbeitsplatz in Ihrem Unternehmen "wegrationalisiert" wurde oder aus betrieblichen Gründen nicht mehr vorhanden ist. Da mag Ihr Arbeitgeber eine noch so soziale Einstellung haben, aber betriebliche Belange gehen nun mal vor und er kann in den genannten Fällen überhaupt nichts zusagen. Ein ruhendes Arbeitsverhältnis ist kein Kündigungsschutz unter den genannten Umständen. Die übrigen Forumsteilnehmer haben Ihnen schon die besten Ratschläge gegeben, nämlich kein Widerspruch einzulegen. Ein Arbeitsplatz kann nämlich jederzeit aus gesundheitlichen Gründen "aus wichtigem Grund" gekündigt werden, sozusagen sofort ("fristlos"). Mit der Rente auf unbestimmte Dauer "sieht man besser (aus). :-) Alles Gute für die Zukunft
W*lfgangam 19.06.2017 | 21:30
Zitat von Herr Maier anzeigen
Hallo Herr Meier, seien Sie sich aber vergewiss, dass nicht Ihr 'letzter Arbeitsplatz' als solcher für Sie 'geparkt' ist nach einer etwaigen Rückkehr zum AG/der ist zwischenzeitlich eingespart oder adäquat besetzt. ...nur irgendwo im 'Pool' würde eine Arbeitsplatz reserviert, rein aus Kostengründen/wir führen den intern mal weiter als möglichen Rückkehrer/'hey Controlling: mach mir mal 'ne Dummy-Kostenstelle für den frei/egal wo' - welche Arbeiten Sie dann zu verrichten hätten, steht auf einem anderen Blatt. Kann natürlich anders für Sie aussehen, wenn Sie mit Ihrem Chef ein Herz und eine Seele sind – dafür braucht es aber keine Entscheidung der DRV/befristete Rente, wenn er Sie jederzeit mit Kusshand wieder in den Arbeitsbetrieb integrieren kann/will ...trotz Dauerrente. Gruß w.
egal (der Erste)am 20.06.2017 | 11:16
Ein Widerspruch muss aber auch begründet werden. Und aus der Begründung muss hervorgehen, inwiefern sich der Widerspruchsführer durch den Bescheid beschwert fühlt. Die bloße fehlende Befristung dürfte einen solchen Grund nicht darstellen. Fehlende Bestandskraft hin wie her, ein Widerspruch gegen eine nicht vorhandene Befristung dürfte wegen Unzulässigkeit zurückgewiesen werden...
§§-Reiteram 20.06.2017 | 11:56
Zitat von egal (der Erste) anzeigen
Nein, das ist so nicht gesetzlich vorgeschrieben. Ein Widerspruch SOLL begründet werden, damit die erlassende Behörde weiß, worin der Widerspruchsführer sich genau beschwert sieht. Fehlt eine Begründung, so muss halt der ganze Verwaltungsakt vollständig überprüft werden. Eine fehlende Begründung macht einen Widerspruch nicht unzulässig. Vielleicht meinten Sie das „muss“ aber auch gar nicht so (wörtlich), dann nichts für ungut. Genau. Der Widerspruchsführer muss grundsätzlich eine Verletzung der eigenen Rechtsposition (der persönlichen Rechte) geltend machen, also eine rein subjektive Beschwer. Sehe ich anders. Herr Maier macht ja gerade in seinem ersten Beitrag geltend, dass durch einen unbefristeten Rentenanspruch sein Arbeitsverhältnis nicht ruht, sondern beendet wird. Hierin macht er sogar sehr konkret eine „Verletzung der eigenen Rechtsposition“ geltend. Also begründet er ihn, das heißt, ein „solcher Grund“ wird geltend gemacht. Das reicht schon. Dass der überwiegende Teil der Bescheidempfänger eine vorliegend nicht erfolgte Befristung selbst allgemein wahrscheinlich nicht als „Beschwer“ empfinden würde, ist unerheblich. Es zählt nur der eine konkrete Einzelfall. Nein, siehe meine Ausführungen zuvor. Der Widerspruch ist, soweit er form- und fristgerecht eingelegt wurde, zulässig. Ob er auch begründet ist, zeigt das nun folgende Vorverfahren, währenddessen der Bescheid nicht Bestandskraft erlangt.
egal (der Erste)am 20.06.2017 | 10:25
Irgendwie bin ich mir nicht so wirklich sicher, ob eine fehlende Befristung mit einem Widerspruch angefochten werden kann. Herr Maier hat eine Erwerbsminderungsrente beantragt und eine Erwerbsminderungsrente bekommen, ist also insoweit gar nicht beschwert. Demnach dürfte ein Widerspruch, zumindest in dieser Hinsicht, unzulässig sein. Was anderes wäre es natürlich, wenn irgendwo im Antrag angegeben wurde, dass ausdrücklich nur eine befristete Rente gewünscht wird...
egal (der Erste)am 20.06.2017 | 13:51
Wenn man schon anfängt, Korinthen zu k... , so wie ich es getan habe ( ;-) ), dann muss man auch konsequent sein. Es stimmt natürlich, dass ein Widerspruch begründet werden soll, und nicht muss. Ein kleiner aber feiner Unterschied. Und selbstverständlich ist der Bescheid durch einen eingelegten Widerspruch zunächst einmal nicht rechtskräftig, soviel ist unstrittig. Jedoch bleibt meine Meinung, dass Herr Maier durch den Rentenbescheid nicht beschwert ist. Er hat exakt das bekommen, was beantragt wurde. Die Konsequenz des endenden Arbeitsverhältnisses bei Dauerrente stand bereits bei Antragstellung fest. Was anderes gilt m. M. n. nur, wenn explizit bei der Antragstellung darauf hingewiesen wurde, dass eben genau aus diesem Grund eine Zeitrente gewünscht wird
§§-Reiteram 20.06.2017 | 15:15
Ob Herr Maier beschwert ist oder nicht, wird das Widerspruchsverfahren zeigen. Selbst, wenn er genau das bekommen hat, was er beantragt hatte, steht es ihm zu, nun eine Beschwer geltend zu machen. Und es wird nun überprüft, ob dem so ist. Jedoch hängt die Zulässigkeit eines Widerspruchs ausschließlich davon ab, ob er form- und fristgerecht eingelegt wurde. Hier wird noch nicht die objektive Beschwermöglichkeit geprüft. Das erfolgt bei der Prüfung, ob der Widerspruch begründet ist. Wenn er beschwert ist, ist der Widerspruch begründet. Vielleicht liegt hierin ein Verständnisproblem?! Oder wir meinen das gleiche und schreiben einfach fleißig aneinander vorbei… ;-) Denn wir können hier gar nicht feststellen, ob die Feststellung einer Dauerrentenberechtigung überhaupt stimmt.
Schadeam 20.06.2017 | 15:48
Wirklich schade dass ein Widerspruch keine Schutzgebühr von sagen wir mal 500 EUR kostet. Dann würden sich solcherlei "gesponnenen Ideen" in der Praxis schnell erübrigen. Jedem Hirngespinst und "jeder Angst" nachzugeben? Hallo! Es gibt die Dauerrente und das vermutlich nicht ohne Grund. Und dann will der "liebe Herr Maier" die DRV mit einem Widerspruch behelligen, obwohl seinem Antrag komplett entsprochen wurde, er will das Arbeitsamt mit Fragen zu Nahtlosigkeit nerven - alls voll Erwerbsgeminderter(!) und dann nervt er auch noch den Arbeitgeber. Und alles deshalb, weil in 3 oder 5 Jahren die Gesundheit vielleich twieder besser ist? Und dann will er wahrscheinlich noch einen Eingleiederungszuschuss um seinen "ach so tollen Job" vielleicht wieder machen zu können. Herr Maier sehen Sie der Realität ins Augen und lassen diesen Scheiß mit dem Widerspruch.
Herr Maieram 20.06.2017 | 16:17
Zitat von Schade anzeigen
Schade schrieb

Herr Maier Sie dürfen natürlich Fragen stellen.

Hätte Sie z.B. beim Rentenantrag die Frage nach dem möglichen Ausgang gestellt, hätte man Ihnen gesagt: "volle Rente auf Dauer oder befristet, oder Teilrente auf Dauer oder befristet oder Rentenablehnung.

Sie sehen halt nur Ihre Situation, ich schaue etwas weiter und hinterfrage die Sinnhaftigkeit von Anträgen, Widersprüchen, Klagen etc.

Dass Sie Widerspruch einlegen können wissen Sie, dass Sie falls der Widerspruch abgelehnt wird auch noch Klagen können, wissen Sie wahrscheinlich auch.

Wer aber in Ihrem Fall so handelt, beschäftigt (nach meiner Ansicht unnötig) die Verwaltung bei der DRV (vielleicht noch beim Gericht) und auch die des Arbeitgebers. Deshalb weil man versucht aus einem klaren Fall (=volle Rente auf Dauer) einen Schwebezustand zu erreichen. Alles soll offen bleiben, warum auch immer. Und bis ein Widerspruchsverfahren erledigt ist kann das Monate dauern.

Dass der Experte sagt wegen der Nahtlosigkeit müssen Sie beim Arbeitsamt fragen, sagt er doch deshalb weil er als Rentenfachmann für das Arbeitsamt keine Antworten gibt. Ich sage Ihnen dass Sie sich diesen Gang sparen können - als voll Erwerbsgeminderter kann das Amt Sie nicht vermitteln, ob die Rente auf Zeit oder auf Dauer ist, dürfte da völlig wurst sein.....also wieder unnötig die Bürokratie bedient.

Sie dürfen machen was Sie wollen, sollten aber nicht eingeschnappt sein, wenn jemand sagt, dass "Leute wie Sie Verwaltungsvorgänge blockieren und mit dafür sorgen, dass vieles in D sehr bürokratisch und langsam geht".

Was soll ich jetzt mit diesen Vorwürfen anfangen. Habe 38 Jahre ohne pause eingezahlt hat sich auch keiner Beschwert, jetzt stell ich eine Frage mehr ist bis jetzt nicht dann diese Antwort. Darf man keine Fragen mehr stellen oder soll man dafür auch noch bezahlen? Eingliederungszuschuss? Sind Ämter auch nicht dazu da um Fragen zu beantworten? Wenn ich in drei Jahren wieder Arbeiten kann ist das doch für alle gut oder nicht? Und wieso nerve ich meinen Arbeitgeber? Das ich beim Arbeitsamt nachfragen kann war übrigens ein Expertentip.
Herr Maieram 20.06.2017 | 17:01
Hallo, nur so zur info. Auf den Rentenantrag steht "Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung" es steht weder dort das es ein Antrag auf Zeit ist noch das er auf Dauer ist.
Schadeam 20.06.2017 | 19:03
Herr Maier Sie dürfen natürlich Fragen stellen. Hätte Sie z.B. beim Rentenantrag die Frage nach dem möglichen Ausgang gestellt, hätte man Ihnen gesagt: "volle Rente auf Dauer oder befristet, oder Teilrente auf Dauer oder befristet oder Rentenablehnung. Sie sehen halt nur Ihre Situation, ich schaue etwas weiter und hinterfrage die Sinnhaftigkeit von Anträgen, Widersprüchen, Klagen etc. Dass Sie Widerspruch einlegen können wissen Sie, dass Sie falls der Widerspruch abgelehnt wird auch noch Klagen können, wissen Sie wahrscheinlich auch. Wer aber in Ihrem Fall so handelt, beschäftigt (nach meiner Ansicht unnötig) die Verwaltung bei der DRV (vielleicht noch beim Gericht) und auch die des Arbeitgebers. Deshalb weil man versucht aus einem klaren Fall (=volle Rente auf Dauer) einen Schwebezustand zu erreichen. Alles soll offen bleiben, warum auch immer. Und bis ein Widerspruchsverfahren erledigt ist kann das Monate dauern. Dass der Experte sagt wegen der Nahtlosigkeit müssen Sie beim Arbeitsamt fragen, sagt er doch deshalb weil er als Rentenfachmann für das Arbeitsamt keine Antworten gibt. Ich sage Ihnen dass Sie sich diesen Gang sparen können - als voll Erwerbsgeminderter kann das Amt Sie nicht vermitteln, ob die Rente auf Zeit oder auf Dauer ist, dürfte da völlig wurst sein.....also wieder unnötig die Bürokratie bedient. Sie dürfen machen was Sie wollen, sollten aber nicht eingeschnappt sein, wenn jemand sagt, dass "Leute wie Sie Verwaltungsvorgänge blockieren und mit dafür sorgen, dass vieles in D sehr bürokratisch und langsam geht".
Herr Maieram 21.06.2017 | 12:28
Zitat von Schreiberling anzeigen
Schreiberling schrieb

Hallo Herr Maier!

Wenn ich das so lese kann ich nur den Kopf schütteln.......Sie haben Existensängste ......obwohl Sie eine gute Rente bekommen von denen viel Dauerrentner nur träumen können und Viele deshalb noch Grundsicherung beantragen müssen!

Im Übrigen steht es Ihnen doch frei noch einen Minijob anzunehmen .....nochmal bis zu 450 Euro......ansonsten sollten Sie bie dem bisherigen guten Einkommen doch eigentlich gut abgesichert sein.....sei es durch eine Immobilie oder Wohnung oder ein gut gefüllte Konto......oder haben Sie tatsächlich nur in den Tag hinein gelebt.....gut es gibt natürlich auch Scheidung und andere Probleme die möglich sind.......aber sonst kann man nur den Kopf schütteln!

Lesen Sie mal hier im Forum womit andere sich rumstreiten müssen .....da geht es Ihnen doch gut finde ich jedenfalls.....!

Alles Gute

Der Schreiberling

[/quote]

Hallo,

Ich hab für meine Verhältnisse gut verdient, das glaub ich ist falsch rübergekommen . Also wenn ich von meiner EM Rente nur die Miete abziehe bin ich unter dem Hartz IV grenze und meine Miete ist wirklich nicht so hoch und die Wohnung nicht zu gross. Bin nicht sehr anspruchvoll aber brauche halt auch ein Auto nicht aus spass das hat schon seine Gründe

Mit freundlichen Grüßen

[/quote]

Hallo Herr Maier!

Sorry, wenn ich mich nochmal zu Wort melde!

ich verstehe schon das man ein Auto braucht....vor allem wenn man auf dem Land oder eben ungünstig in einer Stadt wohnt!

Aber was ändert das wenn Sie mit 61,8 Jahren in Rente gehen.....da müssen Sie doch auch klar kommen oder.......und der Minijob kompensiert doch auch noch einen Teil!

Also ein Rente auf Dauer hergeben und all die anderen Risiken, wie oben von vielen Usern beschrieben in Kauf nehmen ist meiner Meinung nach grob fahrlässig......für die Einen ist so eine Rente ein Lottogewinn ....

ich wünsche Ihnen das Sie Ihre Entscheidung nie bereuen müssen1

Alles Gute

Der Schreiberling

Hallo, Ich hab für meine Verhältnisse gut verdient, das glaub ich ist falsch rübergekommen . Also wenn ich von meiner EM Rente nur die Miete abziehe bin ich unter dem Hartz IV grenze und meine Miete ist wirklich nicht so hoch und die Wohnung nicht zu gross. Bin nicht sehr anspruchvoll aber brauche halt auch ein Auto nicht aus spass das hat schon seine Gründe Mit freundlichen Grüßen
Schreiberlingam 21.06.2017 | 10:59
Hallo Herr Maier! Wenn ich das so lese kann ich nur den Kopf schütteln.......Sie haben Existensängste ......obwohl Sie eine gute Rente bekommen von denen viel Dauerrentner nur träumen können und Viele deshalb noch Grundsicherung beantragen müssen! Im Übrigen steht es Ihnen doch frei noch einen Minijob anzunehmen .....nochmal bis zu 450 Euro......ansonsten sollten Sie bie dem bisherigen guten Einkommen doch eigentlich gut abgesichert sein.....sei es durch eine Immobilie oder Wohnung oder ein gut gefüllte Konto......oder haben Sie tatsächlich nur in den Tag hinein gelebt.....gut es gibt natürlich auch Scheidung und andere Probleme die möglich sind.......aber sonst kann man nur den Kopf schütteln! Lesen Sie mal hier im Forum womit andere sich rumstreiten müssen .....da geht es Ihnen doch gut finde ich jedenfalls.....! Alles Gute Der Schreiberling
Herr Maieram 21.06.2017 | 12:28
Zitat von Schreiberling anzeigen
Schreiberling schrieb

Hallo Herr Maier!

Wenn ich das so lese kann ich nur den Kopf schütteln.......Sie haben Existensängste ......obwohl Sie eine gute Rente bekommen von denen viel Dauerrentner nur träumen können und Viele deshalb noch Grundsicherung beantragen müssen!

Im Übrigen steht es Ihnen doch frei noch einen Minijob anzunehmen .....nochmal bis zu 450 Euro......ansonsten sollten Sie bie dem bisherigen guten Einkommen doch eigentlich gut abgesichert sein.....sei es durch eine Immobilie oder Wohnung oder ein gut gefüllte Konto......oder haben Sie tatsächlich nur in den Tag hinein gelebt.....gut es gibt natürlich auch Scheidung und andere Probleme die möglich sind.......aber sonst kann man nur den Kopf schütteln!

Lesen Sie mal hier im Forum womit andere sich rumstreiten müssen .....da geht es Ihnen doch gut finde ich jedenfalls.....!

Alles Gute

Der Schreiberling

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Hallo,

Ich hab für meine Verhältnisse gut verdient, das glaub ich ist falsch rübergekommen . Also wenn ich von meiner EM Rente nur die Miete abziehe bin ich unter dem Hartz IV grenze und meine Miete ist wirklich nicht so hoch und die Wohnung nicht zu gross. Bin nicht sehr anspruchvoll aber brauche halt auch ein Auto nicht aus spass das hat schon seine Gründe

Mit freundlichen Grüßen

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Hallo Herr Maier!

Sorry, wenn ich mich nochmal zu Wort melde!

ich verstehe schon das man ein Auto braucht....vor allem wenn man auf dem Land oder eben ungünstig in einer Stadt wohnt!

Aber was ändert das wenn Sie mit 61,8 Jahren in Rente gehen.....da müssen Sie doch auch klar kommen oder.......und der Minijob kompensiert doch auch noch einen Teil!

Also ein Rente auf Dauer hergeben und all die anderen Risiken, wie oben von vielen Usern beschrieben in Kauf nehmen ist meiner Meinung nach grob fahrlässig......für die Einen ist so eine Rente ein Lottogewinn ....

ich wünsche Ihnen das Sie Ihre Entscheidung nie bereuen müssen1

Alles Gute

Der Schreiberling

Hallo, Ich hab für meine Verhältnisse gut verdient, das glaub ich ist falsch rübergekommen . Also wenn ich von meiner EM Rente nur die Miete abziehe bin ich unter dem Hartz IV grenze und meine Miete ist wirklich nicht so hoch und die Wohnung nicht zu gross. Bin nicht sehr anspruchvoll aber brauche halt auch ein Auto nicht aus spass das hat schon seine Gründe Mit freundlichen Grüßen
Fastrentneram 21.06.2017 | 13:21
Hallo Herr Maier, die Forenteilnehmer haben Ihnen ausreichend erläutert, warum Sie keinen Widerspruch einlegen sollten. Machen Sie es trotzdem, so ist das allein Ihre Entscheidung mit allen möglichen Konsequenzen. Ihre Existenzängste kann Ihnen hier keiner nehmen. Dafür gibt es Psychologen und nicht dieses Forum!
=//=am 21.06.2017 | 13:18
Zitat von Herr Maier anzeigen
Hallo Herr Maier! Wenn ich das so lese kann ich nur den Kopf schütteln.......Sie haben Existensängste ......obwohl Sie eine gute Rente bekommen von denen viel Dauerrentner nur träumen können und Viele deshalb noch Grundsicherung beantragen müssen! Im Übrigen steht es Ihnen doch frei noch einen Minijob anzunehmen .....nochmal bis zu 450 Euro......ansonsten sollten Sie bie dem bisherigen guten Einkommen doch eigentlich gut abgesichert sein.....sei es durch eine Immobilie oder Wohnung oder ein gut gefüllte Konto......oder haben Sie tatsächlich nur in den Tag hinein gelebt.....gut es gibt natürlich auch Scheidung und andere Probleme die möglich sind.......aber sonst kann man nur den Kopf schütteln! Lesen Sie mal hier im Forum womit andere sich rumstreiten müssen .....da geht es Ihnen doch gut finde ich jedenfalls.....! Alles Gute Der Schreiberling
Hallo, Ich hab für meine Verhältnisse gut verdient, das glaub ich ist falsch rübergekommen . Also wenn ich von meiner EM Rente nur die Miete abziehe bin ich unter dem Hartz IV grenze und meine Miete ist wirklich nicht so hoch und die Wohnung nicht zu gross. Bin nicht sehr anspruchvoll aber brauche halt auch ein Auto nicht aus spass das hat schon seine Gründe Mit freundlichen Grüßen
Also es tut mir leid, ich kann Ihre Beiträge nicht mehr nachvollziehen. Leute wie Sie sind leider beratungsresistent. Sie gehen in keiner Weise auf die vielen - meiner Meinung nach konstruktiven Ratschläge - der User ein - meiner vom 19.06., 12:57 und 16:50 Uhr inbegriffen. Machen Sie jetzt doch gerade, wozu Sie Lust haben. Ich hoffe, Sie denken auch daran, dass bei einer zeitlich befristeten EM-Rente der Rentenbeginn der Beginn des 7. Kalendermonats nach Eintritt des Leistungsfalles ist. Vielleicht stehen Sie dann ein paar Monate ganz ohne Geld da? Was heißt im Übrigen "für meine Verhältnisse gut verdient"? Das kann ja wohl nicht sein. Dann können Sie mir nicht weismachen, dass die Rente nach Abzug der Miete unter der Hartz IV Grenze liegt.
Schreiberlingam 21.06.2017 | 13:25
Zitat von Herr Maier anzeigen
Hallo Herr Maier! Wenn ich das so lese kann ich nur den Kopf schütteln.......Sie haben Existensängste ......obwohl Sie eine gute Rente bekommen von denen viel Dauerrentner nur träumen können und Viele deshalb noch Grundsicherung beantragen müssen! Im Übrigen steht es Ihnen doch frei noch einen Minijob anzunehmen .....nochmal bis zu 450 Euro......ansonsten sollten Sie bie dem bisherigen guten Einkommen doch eigentlich gut abgesichert sein.....sei es durch eine Immobilie oder Wohnung oder ein gut gefüllte Konto......oder haben Sie tatsächlich nur in den Tag hinein gelebt.....gut es gibt natürlich auch Scheidung und andere Probleme die möglich sind.......aber sonst kann man nur den Kopf schütteln! Lesen Sie mal hier im Forum womit andere sich rumstreiten müssen .....da geht es Ihnen doch gut finde ich jedenfalls.....! Alles Gute Der Schreiberling
Hallo, Ich hab für meine Verhältnisse gut verdient, das glaub ich ist falsch rübergekommen . Also wenn ich von meiner EM Rente nur die Miete abziehe bin ich unter dem Hartz IV grenze und meine Miete ist wirklich nicht so hoch und die Wohnung nicht zu gross. Bin nicht sehr anspruchvoll aber brauche halt auch ein Auto nicht aus spass das hat schon seine Gründe Mit freundlichen Grüßen
Hallo Herr Maier! Sorry, wenn ich mich nochmal zu Wort melde! ich verstehe schon das man ein Auto braucht....vor allem wenn man auf dem Land oder eben ungünstig in einer Stadt wohnt! Aber was ändert das wenn Sie mit 61,8 Jahren in Rente gehen.....da müssen Sie doch auch klar kommen oder.......und der Minijob kompensiert doch auch noch einen Teil! Also ein Rente auf Dauer hergeben und all die anderen Risiken, wie oben von vielen Usern beschrieben in Kauf nehmen ist meiner Meinung nach grob fahrlässig......für die Einen ist so eine Rente ein Lottogewinn .... ich wünsche Ihnen das Sie Ihre Entscheidung nie bereuen müssen1 Alles Gute Der Schreiberling
Fortitude oneam 21.06.2017 | 14:22
Hallo Zusammen, eigentlich wollte ich nichts mehr zu Diesem Thema etwas sagen. Unser Herr Maier hat jetzt so viele positive Informationen, Tipps und Ratschläge erhalten. Das sollte reichen. So langsam glaube ich der führt uns an der Nase herum. Und jetzt ist defnitiv schluss. Also Herr Maier Widerspruch einlegen oder bleiben lassen. Mfg
W*lfgangam 21.06.2017 | 20:25
Zitat von Unwissende anzeigen
Hallo Unwissende, bei aller Wertschätzung Ihrer 'konstruktiven' Beiträge ...Herr Maier nimmt Sie sicher gern zu seiner nächsten Therapie mit, dann verstehen Sie beide die Antworten/Empfehlungen hier zu seiner Frage – und wagen Sie es ja nicht, in die Nähe meines Büros zu kommen. Ich nagel Ihnen die Fakten unter die Nägel, und das wird schmerzhaft ;-) Gruß w.
Unwissendeam 22.06.2017 | 07:37
Zitat von W*lfgang anzeigen
Mensch W*lfchen, Sie sind ja richtig aggressiv! Wie passt denn das zu Ihrer POSITIVEN Einstellung? https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=325&tx_typo3forum_… Ich geb' Ihnen mal drei Smileys und hoffe, Sie beruhigen sich wieder: :-) :-) :-) Wir wollen doch nicht, dass die anderen Foren-Teilnehmer Ihren wahren Charakter erkennen!
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Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

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Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

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