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Erwerbsminderung und Rentenversicherung

von Lexi7712.11.2009 | 11:13
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich weiß nicht, ob ich hier richtig bin mit meiner Frage, aber ich versuche es einfach mal... Im Feb. 2001 wurde ich zur Beamtin auf Widerruf ernannt. Im Oktober 2002 erlitt ich einen Wegeunfall und wurde dann zum Ende Sept.2006 aufgrund dauerhafter AU, aus dem Beamtenverhältnis entlassen. Ab Okt. 06 bezog ich Hartz IV, die Beiträge für die RV wurden daraufhin von der Arge übernommen. Nach der Entlassung aus dem Beamtenverhältnis hatte ich einen Antrag auf Zahlung eines Unfallausgleiches gestellt. Dazu habe ich jetzt den Bescheid bekommen, dass mir eine Erwerbsminderung von 50% zuerkannt wurde und ich deshalb ab dem 01.12.2009 Versorgungsbezüge nach §38BeamtVG bekommen werde, außerdem eine Nachzahlung für den Zeitraum ab Okt. 2006. Nun meine Frage: muss ich jetzt selber einen Beitrag an die RV zahlen? Und wenn ja, wie hoch ist dieser und wie gehe ich am besten vor? Vielen Dank im Voraus!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Lexi77,

ohne die Einzelheiten Ihres konkreten Falles zu kennen, können wir Ihnen keine konkrete Aussage geben. Wir empfehlen Ihnen deshalb bei der nächst gelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle einen Termin zu vereinbaren, damit Sie individuell beraten werden können. Schildern Sie dabei ausführlich Ihren bisherigen beruflichen Werdegang. Nehmen Sie Unterlagen zu Ihrem vorherigen Beamtenverhältnis mit zur Beratung. Schieben Sie bitte die Terminvereinbarung nicht auf die "lange Bank". Die Ihrem Wohnort nächst gelegene Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.

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