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Zur Experten-Antwort springenHallo, Fragender,
ohne weitere Angaben zum Bescheid ist es nicht möglich eine befriedigende Aussage zum Anspruch einer teilweisen EM-Rente bzw. „Arbeitsmarktrente“ zu treffen. Dass Sie den Grad der Behinderung (GdB 50) von 50 haben, ist für die Entscheidung der Erwerbsminderungsrente nicht relevant, allerdings aufgrund Ihres Geburtsjahrgangs könnte evtl. ein Anspruch auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen bestehen, wenn Sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren und GdB 50 am Tag des Rentenbeginns) für diese Rentenart erfüllen. Wir empfehlen Ihnen unbedingt ein persönliches Beratungsgespräch bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Dort können Sie prüfen lassen, ob die Altersrente eine Alternative zur teilweisen EM-Renten sein könnte. Evtl. könnten Sie direkt den Antrag aufnehmen lassen.
Hinsichtlich des noch geltend gemachten Anspruchs auf Rente wegen voller Erwerbsminderung erhalten Sie demnächst einen weiteren Bescheid.Super, das beantwortet die Frage dann ja. :-) Denn hiermit ist der Anspruch auf die sog. "Arbeitsmarktrente" gemeint. Wahrscheinlich besteht gleichzeitig Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung auf Dauer sowie auf Rente wegen voller Erwerbsminderung unter Berücksichtigung der Verhältnisse des Arbeitsmarktes. Letztere ist jedoch zu befristen und beginnt damit später (Stichwort: siebter Kalendermonat). Hätten Sie das gleich geschrieben (oder den Bescheid gleich ganz gelesen), wäre Ihre Frage direkt beantwortet gewesen. Und: die Abschläge bleiben nun so oder so lebenslang. Hätte denn der Anspruch auf Altersrente auch schon zu dem Zeitpunkt bestanden, ab dem nun die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung geleistet wird? Das könnte man mal nachprüfen, denn dann hätten Sie direkt die (höhere) Altersrente bekommen können - wie gesagt, so oder so mit lebenslangem Abschlag.
Nun denn; die Rente ist Rückwirkend zum 01.09.2015 genehmigt, das bedeutet dann wohl, das zum 01.03.2016 die Arbeitsmarktrente bewilligt wird?????Im Bescheid steht: [...]Hinsichtlich des noch geltend gemachten Anspruchs auf Rente wegen voller Erwerbsminderung erhalten Sie demnächst einen weiteren Bescheid.Super, das beantwortet die Frage dann ja. :-) Denn hiermit ist der Anspruch auf die sog. "Arbeitsmarktrente" gemeint. Wahrscheinlich besteht gleichzeitig Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung auf Dauer sowie auf Rente wegen voller Erwerbsminderung unter Berücksichtigung der Verhältnisse des Arbeitsmarktes. Letztere ist jedoch zu befristen und beginnt damit später (Stichwort: siebter Kalendermonat). Hätten Sie das gleich geschrieben (oder den Bescheid gleich ganz gelesen), wäre Ihre Frage direkt beantwortet gewesen. Und: die Abschläge bleiben nun so oder so lebenslang. Hätte denn der Anspruch auf Altersrente auch schon zu dem Zeitpunkt bestanden, ab dem nun die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung geleistet wird? Das könnte man mal nachprüfen, denn dann hätten Sie direkt die (höhere) Altersrente bekommen können - wie gesagt, so oder so mit lebenslangem Abschlag.
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