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Experten-Antwort

Erwerbsminderungs Rente oder Arbeitsmarktrente

von fragender21.04.2016 | 08:20
3008 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, mein Rentenantrag auf Erwerbsminderungs Rente wurde bewilligt, gestellt wurde dieser am 14.10.2015. Set dem 30.11.2015 bin ich Arbeitslos. Mir wurde gekündigt, weil mein Arbeitgeber mir keinen Teilzeit Arbeitsplatz zur Verfügung stellen konnte. Im Rentenbescheid wurde mir eine Teilweise Erwebsminderungs Rente bewilligt ( 50 % ) obwohl der Rentenkasse meine Arbeitslosigkeit bekannt ist. Ausserdem gehöre ich zum Personkreis der Schwerbehinderten mit einem GDH 50 mit Kennbuchstabe G. Geboren bin ich im Jahr 1953, auch das ist bei der Rentenkasse bekannt. Davon Ausgehend, dass der Teilzeit Arbeitsmarkt für mich geschlossen ist wurde mir dennoch keine sogenannte Arbeitsmarkt Rente zugestanden. Übersehe ich etwas oder muss die Arbeitsmarktrente bewilligt werden?? Danke im voraus

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 21.04.2016 | 10:19

Hallo, Fragender,

ohne weitere Angaben zum Bescheid ist es nicht möglich eine befriedigende Aussage zum Anspruch einer teilweisen EM-Rente bzw. „Arbeitsmarktrente“ zu treffen. Dass Sie den Grad der Behinderung (GdB 50) von 50 haben, ist für die Entscheidung der Erwerbsminderungsrente nicht relevant, allerdings aufgrund Ihres Geburtsjahrgangs könnte evtl. ein Anspruch auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen bestehen, wenn Sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren und GdB 50 am Tag des Rentenbeginns) für diese Rentenart erfüllen. Wir empfehlen Ihnen unbedingt ein persönliches Beratungsgespräch bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Dort können Sie prüfen lassen, ob die Altersrente eine Alternative zur teilweisen EM-Renten sein könnte. Evtl. könnten Sie direkt den Antrag aufnehmen lassen.

9 Antworten

sdfsdfsdam 21.04.2016 | 09:09
Generell: Um eine Leistung zu erhalten, muss diese beantragt werden. 1. Wenn Sie eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen begehren, muss diese beantragt werden. Ein automatischer Wechsel erfolgt nicht. 2. Ob ein Antrag auf volle Erwerbserwerbsminderung bei verschlossenen Arbeitsmarkt besteht, muss separat geprüft werden. Wenn Sie beispielsweise derzeit eine teilweise Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit beziehen, erfolgt ein Wechsel in die neue Leistungsart nicht automatisch.
=//=am 21.04.2016 | 09:33
Was steht genau im Rentenbescheid? Dass (nur) eine teilweise EM-Rente oder eine teilweise EM-Rente WEGEN BERUFSUNFÄHIGKEIT bewilligt wurde? Bei letzterem wäre zu prüfen, wie Ihr Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ist. Nur wenn dieses bei 3 - unter 6 Stunden beträgt, wäre eine volle (Arbeitsmarkt-)Rente zu zahlen. Für eine EM-Rente spielt der Grad der Schwerbehinderung übrigens keine Rolle.
Schadeam 21.04.2016 | 09:42
Sofern Sie 35 Jahre versichert waren, können Sie jederzeit in Altersrente gehen. Warum haben Sie im Oktober EM Rente und nicht gleich die AR beantragt?
fragenderam 21.04.2016 | 11:26
ohne weitere Angaben zum Bescheid ist es nicht möglich eine befriedigende Aussage zum Anspruch einer teilweisen EM-Rente bzw. „Arbeitsmarktrente“ zu treffen. Dass Sie den Grad der Behinderung (GdB 50) von 50 haben, ist für die Entscheidung der Erwerbsminderungsrente nicht relevant, allerdings aufgrund Ihres Geburtsjahrgangs könnte evtl. ein Anspruch auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen bestehen, wenn Sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren und GdB 50 am Tag des Rentenbeginns) für diese Rentenart erfüllen. Wir empfehlen Ihnen unbedingt ein persönliches Beratungsgespräch bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Dort können Sie prüfen lassen, ob die Altersrente eine Alternative zur teilweisen EM-Renten sein könnte. Evtl. könnten Sie direkt den Antrag aufnehmen lassen. Im Bescheid steht: auf Ihren Antrag vom 26.08.2015 erhalten Sie von uns Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Sie haben Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Hinsichtlich des noch geltend gemachten Anspruchs auf Rente wegen voller Erwerbsminderung erhalten Sie demnächst einen weiteren Bescheid. Die Anspruchsvoraussetzungen sind ab dem 30.08.2015 erfüllt. Dann folgen Erklärungen über beginn der Rente, Ende der Rente, Berechnung und Nachzahlung u.s.w. Können Sie damit mehr anfagen? Den GDH habe ich nur erwähnt, eben so mein Alter, um zu erklären warum der Teilzeitarbeits Markt für mich verschlossen ist. Gruß fragender
Erklärbäram 21.04.2016 | 11:56
Zitat von fragender anzeigen
Hinsichtlich des noch geltend gemachten Anspruchs auf Rente wegen voller Erwerbsminderung erhalten Sie demnächst einen weiteren Bescheid.
Super, das beantwortet die Frage dann ja. :-) Denn hiermit ist der Anspruch auf die sog. "Arbeitsmarktrente" gemeint. Wahrscheinlich besteht gleichzeitig Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung auf Dauer sowie auf Rente wegen voller Erwerbsminderung unter Berücksichtigung der Verhältnisse des Arbeitsmarktes. Letztere ist jedoch zu befristen und beginnt damit später (Stichwort: siebter Kalendermonat). Hätten Sie das gleich geschrieben (oder den Bescheid gleich ganz gelesen), wäre Ihre Frage direkt beantwortet gewesen. Und: die Abschläge bleiben nun so oder so lebenslang. Hätte denn der Anspruch auf Altersrente auch schon zu dem Zeitpunkt bestanden, ab dem nun die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung geleistet wird? Das könnte man mal nachprüfen, denn dann hätten Sie direkt die (höhere) Altersrente bekommen können - wie gesagt, so oder so mit lebenslangem Abschlag.
fragenderam 21.04.2016 | 10:03
Zitat von =//= anzeigen
Die Rente wurde als teilweise Erwebsgemindert bewilligt. Der Punkt aber ist, dass ich meinen Arbeitsplatz verloren habe und ich nur 3 - 6 Std. überwiegend im sitzen und überwiegend leichte Tätigkeiten ausüben kann. Bei diesen Voraussetzungen ist der Teilzeit Arbeitsmarkt für mich verschlossen.
fragenderam 21.04.2016 | 10:05
Die AR Rente wurde nicht beantragt weil dann die lebenslangen Abzüge gegriffen hätten
fragenderam 21.04.2016 | 12:51
Zitat von Erklärbär anzeigen
Im Bescheid steht: [...]Hinsichtlich des noch geltend gemachten Anspruchs auf Rente wegen voller Erwerbsminderung erhalten Sie demnächst einen weiteren Bescheid.
Super, das beantwortet die Frage dann ja. :-) Denn hiermit ist der Anspruch auf die sog. "Arbeitsmarktrente" gemeint. Wahrscheinlich besteht gleichzeitig Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung auf Dauer sowie auf Rente wegen voller Erwerbsminderung unter Berücksichtigung der Verhältnisse des Arbeitsmarktes. Letztere ist jedoch zu befristen und beginnt damit später (Stichwort: siebter Kalendermonat). Hätten Sie das gleich geschrieben (oder den Bescheid gleich ganz gelesen), wäre Ihre Frage direkt beantwortet gewesen. Und: die Abschläge bleiben nun so oder so lebenslang. Hätte denn der Anspruch auf Altersrente auch schon zu dem Zeitpunkt bestanden, ab dem nun die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung geleistet wird? Das könnte man mal nachprüfen, denn dann hätten Sie direkt die (höhere) Altersrente bekommen können - wie gesagt, so oder so mit lebenslangem Abschlag.
Nun denn; die Rente ist Rückwirkend zum 01.09.2015 genehmigt, das bedeutet dann wohl, das zum 01.03.2016 die Arbeitsmarktrente bewilligt wird?????
Schadeam 21.04.2016 | 13:06
Bevor wir jetzt wieder Rätsel raten, warten Sie doch ganz einfach den demnächst kommenden Bescheid ab - da steht dann drin, wann die Rente beginnt.
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