Hallo, Fragender,
ohne weitere Angaben zum Bescheid ist es nicht möglich eine befriedigende Aussage zum Anspruch einer teilweisen EM-Rente bzw. „Arbeitsmarktrente“ zu treffen. Dass Sie den Grad der Behinderung (GdB 50) von 50 haben, ist für die Entscheidung der Erwerbsminderungsrente nicht relevant, allerdings aufgrund Ihres Geburtsjahrgangs könnte evtl. ein Anspruch auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen bestehen, wenn Sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren und GdB 50 am Tag des Rentenbeginns) für diese Rentenart erfüllen. Wir empfehlen Ihnen unbedingt ein persönliches Beratungsgespräch bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Dort können Sie prüfen lassen, ob die Altersrente eine Alternative zur teilweisen EM-Renten sein könnte. Evtl. könnten Sie direkt den Antrag aufnehmen lassen.