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Erwerbsminderungsrente

von Anke03.09.2021 | 23:03
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88 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, wie lange muß ich arbeitsunfähig sein, um eine Erwerbsminderungsrente zu erhalten?

Antworten der Moderation

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2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Liebe Leserinnen und Leser,

ich habe viele unsachliche Beiträge gelöscht und hoffe auf eine Rückkehr zu mehr Sachlichkeit.

Viele Grüße

Ihr Admin

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Liebe Leserinnen und Leser,

Danke für den regen Austausch - allerdings musste ich einige unsachliche Einträge löschen. Da ein weiterer Erkenntnisgewinn unwahrscheinlich ist, schließe ich den Thread.

Ein schönes Wochenende.

Ihr

Admin

86 Antworten

Schmidtam 03.09.2021 | 23:52
50 Jahre ...
Martinam 04.09.2021 | 00:22
Hallo Anke, wenn Sie länger als 26 Wochen krankgeschrieben sind, haben Sie nach der gängigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, einen Rechtsanspruch, auf eine Erwerbsminderungsrente. Beweis: Urteil vom Bundessozialgericht vom 31. Oktober 2012 Aktenzeichen: B 13 R 107/12 B Tipp: Weisen Sie bereits bei der Beantragung der Erwerbsminderungsrente, auf dieses verbindliche BSG-Urteil hin. Dies könnte vermutlich, die Bewilligung der Erwerbsminderungsrente beschleunigen. Alles Gute und viel Erfolg!
Jürgenam 04.09.2021 | 00:54
Zitat von Martin anzeigenausblenden
Hallo, wie lange muß ich arbeitsunfähig sein, um eine Erwerbsminderungsrente zu erhalten?
Hallo Anke, wenn Sie länger als 26 Wochen krankgeschrieben sind, haben Sie nach der gängigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, einen Rechtsanspruch, auf eine Erwerbsminderungsrente. Beweis: Urteil vom Bundessozialgericht vom 31. Oktober 2012 Aktenzeichen: B 13 R 107/12 B Tipp: Weisen Sie bereits bei der Beantragung der Erwerbsminderungsrente, auf dieses verbindliche BSG-Urteil hin. Dies könnte vermutlich, die Bewilligung der Erwerbsminderungsrente beschleunigen. Alles Gute und viel Erfolg!
Ergänzend, ein Kommentar zum genannten Urteil von Herrn Rechtsanwalt (!) Sönke Nippel, aktualisiert am 21. Januar 2021. Das Urteil vom Bundessozialgericht vom 31. Oktober 2012 mit dem Aktenzeichen B 13 R 107/12 B ist also weiterhin gültig. https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/erwerbsminderungsrente-a…
Siehe hieram 04.09.2021 | 07:36
Hallo Anke, bitte ignorieren Sie zunächst einmal die Beiträge von 'Martin' und 'Jürgen'. Denn eine einmalige 26-wöchige Arbeitsunfähigkeit führt keinesfalls automatisch zu einer Erwerbsminderungsrente. Dies würde nämlich dazu führen, dass jeder Hobbyskifahrer nach dem Skiurlaub und einem dort erlittenen komplizierten doppeltem Beinbruch dann erwerbsgemindert ist. Und das ist trotz dieses Urteils eben gerade nicht der Fall Lesen Sie zunächst einmal diese Broschüre: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… Hier wird ausführlich beschrieben, unter welchen Voraussetzungen (versicherungsrechtlich und gesundheitlich) ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente gegeben sein kann. Und sollten Sie (und Ihre Ärzte) der Meinung sein, dass bei Ihnen die Voraussetzungen erfüllt sind, dann stellen Sie einen Antrag, reichen alle relevanten Befunde der letzten Jahre (ca. drei) mit ein und warten das Ergebnis ab. Die Rentenversicherung prüft dabei automatisch, ob in Ihrem Fall auch die Voraussetzungen dafür vorliegen, ob eine 'Verweisungstätigkeit' (und nur um die geht es in diesem Urteil) möglich ist oder eben nicht. Dafür brauchen Sie auch nicht in Ihrem Antrag auf dieses Urteil zu verweisen, denn es wird längst in der Anwendung des §43 SGB VI mit berücksichtigt. Alles Gute und ein schönes Wochenende!
Siehe hieram 04.09.2021 | 09:57
Zitat von Helge anzeigenausblenden
Auch das ist so leider falsch. Aber das liegt wohl daran, dass viele, die sich hier zu diesem Urteil äußern, es entweder gar nicht gelesen haben oder wenn doch, dann nicht verstanden haben, worum es in diesem Urteil überhaupt geht. Und dies scheinen sehr viele zu sein, denn regelmäßig so ca. jedes zweite Wochenende wird es wieder thematisiert und völlig aus dem Zusammenhang gerissen als Garant für eine EM-Rente dargestellt. Bei der Überprüfung eines Anspruches auf Erwerbsminderungsrente werden seitens der DRV außer den Gesetzesvorgaben auch Urteile berücksichtigt, so natürlich im weitesten Sinne auch dieses. Und dennoch ist dieses Urteil alleine kein Garant dafür, dass ein Widerspruch Erfolg haben würde. Insofern ist es völliger 'Blödsinn', dies hier so zu verbreiten. Im Übrigen kann man gegen jede Ablehnung eines EM-Rentenantrages Widerspruch einlegen und sollte sich dabei aber immer fachkundig unterstützen lassen.
Helgeam 04.09.2021 | 09:30
Zitat von Siehe hier anzeigenausblenden
Drei Anmerkungen zu Ihrer Antwort: 1. Es ist richtig, dass eine einmalige 26-wöchige Arbeitsunfähigkeit, keinesfalls automatisch zu einer Erwerbsminderungsrente führt. 2. Ist die Arbeitsunfähigkeit jedoch länger (!) als 26 Wochen, führt Sie nach Antragstellung (!), unter Beachtung des genannten BSG-Urteils (!), sehr wohl zu einer Erwerbsminderungsrente. 3. Sollte die DRV, das genannte BSG-Urteil nicht beachten und die Erwerbsminderungsrente verweigern, kann kostenlos Widerspruch eingelegt und ggf. kostenlos Klage beim Sozialgericht eingereicht werden. Sozialverbände (z.B. VdK, SoVD) können für "kleines Geld" Widerspruch einlegen und danach (wenn die DRV weiterhin die Erwerbsminderungsrente verweigern sollte) Klage beim Sozialgericht einreichen.
KSCam 04.09.2021 | 09:45
@helge, das ist Blödsinn was Sie schreiben, halten Sie die User bitte nicht für dumm! Wenn ein mehr als 26 wöchige Arbeitsunfähigkeit plus Rentenantrag zwangsläufig zur Berentung führen würde, hätte jeder Profifussballer mit Kreuzbandriss oder Riss der Achillessehne einen Rentenanspruch. Der ist mit so einer Verletzung nämlich mehr als ein halbes Jahr außer Gefecht! Und würde dann nach der von Ihnen verbreiteten Theorie eine Rente bekommen......daran glauben Sie doch selbst nicht, oder? Nochmals: Jede Berentung ist eine Einzelfallentscheidung und ein in einem Einzelfall individuell gefertigtes Urteil heißt nicht, dass jeder ......aber was soll ich hier schreiben - Sie wollen es doch nicht annehmen.
Helgeam 04.09.2021 | 10:45
Zitat von Siehe hier anzeigenausblenden
2. Ist die Arbeitsunfähigkeit jedoch länger (!) als 26 Wochen, führt Sie nach Antragstellung (!), unter Beachtung des genannten BSG-Urteils (!), sehr wohl zu einer Erwerbsminderungsrente. /quote] Und dennoch ist dieses Urteil alleine kein Garant dafür, dass ein Widerspruch Erfolg haben würde.
Dieses Urteil alleine ist kein Garant dafür, dass ein Widerspruch Erfolg haben würde? Was bitte ist denn, Ihrer Meinung nach ein Garant dafür, dass ein Widerspruch Erfolg haben könnte??
KSCam 04.09.2021 | 10:46
Diese Urteil und seine Bedeutung lesen, inhaltlich zu verstehen und sinnvoll anzuwenden ist offenkundig nicht jedem hier im Forum gegeben. Zumindest nicht den einfachen Gemütern die nur scharz oder weiß kennen. Zumindest ist das offenkundig so wenn hier behauptet wird dass mehr als 26 Wochen au für den Rentenanspruch ausreichen. Aber glaubt was Ihr wollt - im Einzelfall muss eh jeder den Rentenantrag stellen und abwarten wie sein Fall entschieden wird. Bei Ablehnungen mag man sich dann im Widerspruchs- oder Klageverfahren auf seine Arztbericht und (meinetwege auch) auf SG Urteile berufen.
Kopfschüttelam 04.09.2021 | 10:48
Hallo, demnach wäre ich 2 Mal erwerbsgemindert gewesen. Hätte dann bestimmt auch 2 Erwerbsminderungsrenten bekommen. Verdammt, was habe ich doch Pech gehabt. Ich arbeite immer noch. MfG
Walloam 04.09.2021 | 11:03
Ich glaube die Threaderstellerin, sowie einige andere Personen sind ein und dieselbe Person, die wieder mal Erfolg hatte mit diesem wiederkehrenden Unsinn Reaktionen zu provozieren.
Siehe hieram 04.09.2021 | 11:05
Zitat von Helge anzeigenausblenden
Da gibt es überhaupt keine Garantie. Denn selbst das BSG muss dieses Urteil noch nicht einmal angucken, wenn es für den Einzelfall in keinster Weise auch nur annähernd zutrifft. Wenn es eine 'Garantie' gäbe, welche auch immer, würden beim BSG alle Klagen mit Ergebnis 'Erwerbsgemindert' durch gehen. Dem ist aber nicht so. Aber was solls. Sie verstehen anscheinend weder dieses Urteil, noch überhaupt etwas von den Zusammenhängen oder wollen es auch gar nicht. Gehen Sie also lieber auf den Sportplatz und diskutieren Sie dort im Vereinsheim weiter, da können Sie dann behaupten, was Sie wollen, welchen Blödsinn auch immer. Schönes Wochenende!
Is soam 04.09.2021 | 10:53
Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt! Selbst in Schuld.
Berndam 04.09.2021 | 11:57
Hallo, ich möchte noch genüsslich auf ein weiteres, "gutes Urteil" des BSG vom 19. Oktober 2011, B 13 R 78/09 R hinweisen.
Sabineam 04.09.2021 | 11:34
Zitat von Siehe hier anzeigenausblenden
Was bitte ist denn, Ihrer Meinung nach ein Garant dafür, dass ein Widerspruch Erfolg haben könnte??
Da gibt es überhaupt keine Garantie. Denn selbst das BSG muss dieses Urteil noch nicht einmal angucken, wenn es für den Einzelfall in keinster Weise auch nur annähernd zutrifft. Wenn es eine 'Garantie' gäbe, welche auch immer, würden beim BSG alle Klagen mit Ergebnis 'Erwerbsgemindert' durch gehen. Dem ist aber nicht so. Aber was solls. Sie verstehen anscheinend weder dieses Urteil, noch überhaupt etwas von den Zusammenhängen oder wollen es auch gar nicht. Gehen Sie also lieber auf den Sportplatz und diskutieren Sie dort im Vereinsheim weiter, da können Sie dann behaupten, was Sie wollen, welchen Blödsinn auch immer. Schönes Wochenende!
Das ist kein Blödsinn! Ich war länger als 26 Wochen AU und habe, ohne Widerspruchsverfahren, Erwerbsminderungsrente erhalten! Es gilt halt GLEICHES Recht für ALLE !!!
KSCam 04.09.2021 | 12:09
Es freut uns ja alle, dass irgendeine @Sabine oder @Uschi oder @Trulla die Rente bekam auch nach kurzer Krankheit. Das heißt aber eben noch lange nicht dass irgendein Karl, Paul, Hans oder Franz die Rente bekommt nur weil er seit 30 Wochen krank ist. Aber Argumente zählen ja in diesem Thread ohnhin nicht......
Peter T.am 04.09.2021 | 12:13
Wer schon die Unterschiede zwischen einer AU und EM nicht versteht, wie soll so jemand ein Urteil richtig lesen und verstehen können? Ich glaube hier kann und braucht man nichts mehr zu schreiben. Ich freue mich auf die Gesichter, wenn sie in dem Widerspruchs und Klageverfahren verlieren und mit Kopfschütteln weiter auf das Urteil drängen. Viel Erfolg...
Gerdam 04.09.2021 | 13:32
Wer schon die Unterschiede zwischen einer AU und EM nicht versteht, wie soll so jemand ein Urteil richtig lesen und verstehen können? Ich glaube hier kann und braucht man nichts mehr zu schreiben. Ich freue mich auf die Gesichter, wenn sie in dem Widerspruchs und Klageverfahren verlieren und mit Kopfschütteln weiter auf das Urteil drängen. Viel Erfolg...
Die Realität wird die Antragsteller die glauben, nur weil Sie länger als 26 Wochen arbeitsunfähig sind, einen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente zu haben, schnell auf den Boden der Tatsachen zurückholen. Jedes weitere Wort in einer Diskussion mit diesen Kleingeistern ist überflüssig.
Die DRV wird nicht gegen die gängige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts verstossen. Ich habe die Erwerbsminderungsrente, ohne Widerspruchsverfahren und Gerichtsverfahren erhalten.
Gelber Schein ist wichtig!am 04.09.2021 | 12:29
Zitat von KSC anzeigenausblenden
@KSC, seit 30 Wochen krank, reicht alleine (ohne ärztliche Krankschreibung) nicht aus. 30 Wochen krank MIT ärztlicher Krankschreibung eben doch. Die ärztliche Krankschreibung länger als 26 Wochen ist entscheidend. Jetzt verstanden?
Berateram 04.09.2021 | 13:05
Zitat von Peter T. anzeigenausblenden
Die Realität wird die Antragsteller die glauben, nur weil Sie länger als 26 Wochen arbeitsunfähig sind, einen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente zu haben, schnell auf den Boden der Tatsachen zurückholen. Jedes weitere Wort in einer Diskussion mit diesen Kleingeistern ist überflüssig.
Siehe hieram 04.09.2021 | 12:40
Das heißt aber eben noch lange nicht dass irgendein Karl, Paul, Hans oder Franz die Rente bekommt nur weil er seit 30 Wochen krank ist.
@KSC, seit 30 Wochen krank, reicht alleine (ohne ärztliche Krankschreibung) nicht aus. 30 Wochen krank MIT ärztlicher Krankschreibung eben doch. Die ärztliche Krankschreibung länger als 26 Wochen ist entscheidend. Jetzt verstanden?
Ein guter Freund von mir war wegen eines komplizierten Sehnenschadens in der Ferse 56 AU. Und nun arbeitet er wieder, hat halt gedauert... Und nun?? Haben SIE es jetzt verstanden?
Win-Winam 04.09.2021 | 13:50
Zitat von Siehe hier anzeigenausblenden
@KSC, seit 30 Wochen krank, reicht alleine (ohne ärztliche Krankschreibung) nicht aus. 30 Wochen krank MIT ärztlicher Krankschreibung eben doch. Die ärztliche Krankschreibung länger als 26 Wochen ist entscheidend. Jetzt verstanden?
Ein guter Freund von mir war wegen eines komplizierten Sehnenschadens in der Ferse 56 AU. Und nun arbeitet er wieder, hat halt gedauert... Und nun?? Haben SIE es jetzt verstanden?
Dann bekommt Ihr Freund jetzt eben keine Erwerbsminderungsrente mehr. Gut für Ihren Freund, da wieder gesund. Und gut für die Rentenkasse, da Geld gespart. Übrigens kann die Rentenkasse jederzeit die Erwerbsminderungsrente überprüfen.
Schadeam 04.09.2021 | 13:50
Lieber @Gerd, es gibt Tausende von Menschen die die EM Rente ohne Widerspruch / Klage jedes Jahr durchbekommen. Das ist vollkommen normal und damit hat doch keiner ein Problem. Damit verstößt kein Mensch gegen das BSG oder sonst was. Lediglich die hier immer wieder aufgestellte Behauptung dass man nur mehr als 26 Wochen AU sein muss um Rente zu bekommen, die ist grottenfalsch! Es gibt auch jedes Jahr Tausende von Menschen die länger als 26 Wochen krank waren, aber vollkommen zu Recht keine Rente bekommen und zwar auch z.T. vom SG so bestätigt..... Einem Profifussballspieler reißt das Kreunzband und er kann 9 Monate nicht kicken - der kriegt doch keine Rente - und das vollkommen zu Recht, der könnte ja in dieser Krankheitszeit alle möglichen Arbeiten erledigen weil er eben zwar arbeitsunfähig ist (nicht kicken kann) aber halt nicht erwerbsgemindert. Praktiker haben doch nur damit ein Problem, dass es im Forum Menschen (Theoretiker*innen) gibt die dieses Urteil als "Evangelium" verkünden, das für alle und jeden gilt und dann noch jeden verteufeln, der versucht zu erklären, dass nicht alles ganz so einfach ist.
So schwer?am 04.09.2021 | 15:06
Hallo Anke, Tripple und all die anderen dazwischen, ja, man KANN (!)wegen 26 Wochen krankschreibung EM sein. Aber NUR wenn man auch wahrscheinlich KÜNFTIG DAUERHAFT und REGELMÄSSIG mind. 26 Wochen pro Jahr krankgeschrieben sein wird. Das steht so z.B. auch gleich im 1. von Tripple verlinkte Artikel/Gerichtsentscheid: https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/erwerbsminderungsrente-a… "(...)Allerdings hat das BSG entschieden, dass das Risiko einer häufigen Arbeitsunfähigkeit dann zu einer Erwerbsminderung führen KANN, wenn FESTSTEHT, dass die (vollständige) Arbeitsunfähigkeit so HÄUFIG (!!!) auftritt, dass die während eines Arbeitsjahres zu erbringenden Arbeitsleistungen nicht mehr den Mindestanforderungen entsprechen, die ein 'vernünftig und billig denkender Arbeitgeber' zu stellen berechtigt ist, sodass eine EINSTELLUNG oder WEITERBESCHÄFTIGUNG eines solchen Versicherten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt praktisch ausgeschlossen ist. Geklärt hat das BSG, dass diese Mindestanforderungen jedenfalls dann nicht mehr als erfüllt anzusehen sind, wenn der Versicherte die Arbeitsleistung für einen Zeitraum von mehr als 26 Wochen (sechs Monate bzw. die Hälfte) im Jahr gesundheitsbedingt nicht mehr erbringen KANN. (...)" Und dieses letzte "KANN" bezieht sich NICHT auf Arbeitsunfähigkeit in Vergangenheit und Gegenwart, sondern in der ZUKUNFT: Es geht darum, ob einen ein Arbeitgeber mit diesem Gesundheitlichen Hintergrund WEITERBESCHÄFTIGEN oder EINSTELLEN würde. Bei einer EINMALIGEN Krankschreibung über 26 oder auch 30/40/50 Wochen z.B. durch einen Unfall - wie von KSC und Schade angeführt - gibt es nicht unbedingt EM, weil unter Umständen nach der Genesung und für die ZUKUNFT nicht mit einer REGELMÄSSIGEN Arbeistunfähigkeit von minde. 26 Wochen zu rechnen ist. Fazit: KSC, Schade, siehe hier etc. haben recht; und in den vielzitierten BSG-Entscheidungen steht auch nichts anderes: --> 26 Wochen AU alleine begründen noch keine EM-Rente.
Trippleam 04.09.2021 | 14:16
Zitat von Siehe hier anzeigenausblenden
@KSC, seit 30 Wochen krank, reicht alleine (ohne ärztliche Krankschreibung) nicht aus. 30 Wochen krank MIT ärztlicher Krankschreibung eben doch. Die ärztliche Krankschreibung länger als 26 Wochen ist entscheidend. Jetzt verstanden?
Ein guter Freund von mir war wegen eines komplizierten Sehnenschadens in der Ferse 56 AU. Und nun arbeitet er wieder, hat halt gedauert... Und nun?? Haben SIE es jetzt verstanden?
1. Bitte lesen Sie die Ausführungen von Herrn Rechtsanwalt (!) Sönke Nippel: https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/erwerbsminderungsrente-a… 2. Bitte lesen Sie das BSG-Urteil vom 31. Oktober 2012, Aktenzeichen B 13 R 107/12 https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/legacy/157331?modul=esgb&am… 3. Bitte lesen Sie das BSG-Urteil vom 19. Oktober 2011, Aktenzeichen B 13 R 78/09 R https://openjur.de/u/563617.html Jetzt alles klar?
So schwer?am 04.09.2021 | 15:12
Zitat von So schwer? anzeigenausblenden
So schwer? schrieb

Hallo Anke, Tripple und all die anderen dazwischen,

ja, man KANN (!)wegen 26 Wochen krankschreibung EM sein. Aber NUR wenn man auch wahrscheinlich KÜNFTIG DAUERHAFT und REGELMÄSSIG mind. 26 Wochen pro Jahr krankgeschrieben sein wird.

Das steht so z.B. auch gleich im 1. von Tripple verlinkte Artikel/Gerichtsentscheid:

https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/erwerbsminderungsrente-arbeitsunfaehigkeit-verweisungstaetigkeit/

"(...)Allerdings hat das BSG entschieden, dass das Risiko einer häufigen Arbeitsunfähigkeit dann zu einer Erwerbsminderung führen KANN, wenn FESTSTEHT, dass die (vollständige) Arbeitsunfähigkeit so HÄUFIG (!!!) auftritt, dass die während eines Arbeitsjahres zu erbringenden Arbeitsleistungen nicht mehr den Mindestanforderungen entsprechen, die ein 'vernünftig und billig denkender Arbeitgeber' zu stellen berechtigt ist, sodass eine EINSTELLUNG oder WEITERBESCHÄFTIGUNG eines solchen Versicherten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt praktisch ausgeschlossen ist. Geklärt hat das BSG, dass diese Mindestanforderungen jedenfalls dann nicht mehr als erfüllt anzusehen sind, wenn der Versicherte die Arbeitsleistung für einen Zeitraum von mehr als 26 Wochen (sechs Monate bzw. die Hälfte) im Jahr gesundheitsbedingt nicht mehr erbringen KANN. (...)"

Und dieses letzte "KANN" bezieht sich NICHT auf Arbeitsunfähigkeit in Vergangenheit und Gegenwart, sondern in der ZUKUNFT: Es geht darum, ob einen ein Arbeitgeber mit diesem Gesundheitlichen Hintergrund WEITERBESCHÄFTIGEN oder EINSTELLEN würde.

Bei einer EINMALIGEN Krankschreibung über 26 oder auch 30/40/50 Wochen z.B. durch einen Unfall - wie von KSC und Schade angeführt - gibt es nicht unbedingt EM, weil unter Umständen nach der Genesung und für die ZUKUNFT nicht mit einer REGELMÄSSIGEN Arbeistunfähigkeit von minde. 26 Wochen zu rechnen ist.

Fazit: KSC, Schade, siehe hier etc. haben recht; und in den vielzitierten BSG-Entscheidungen steht auch nichts anderes:

--> 26 Wochen AU alleine begründen noch keine EM-Rente.

Bitte im ersten Satz "DAUERHAFT und" streichen. Danke.
Walloam 04.09.2021 | 15:34
Eigentlich glaube ich ja, dass dieser Thread das Werk eines Trolls ist. Wenn nicht, dann überrascht mich die unglaubliche Dummheit einiger hier. Da meinen also Leute bei einer EMR Ablehnungsquote von rund 50% (ca. 150000 Menschen jedes Jahr) den Stein der Weisen gefunden zu haben. All diese Leute sind locker länger als 26 Wochen AU.
Grosse Klappe und Nix dahinter?am 04.09.2021 | 15:53
Zitat von Wallo anzeigenausblenden
Dann verlinken Sie mal bitte seriöse Quellen für Ihre Behauptungen (wie @Tripple und andere User es gemacht haben), wenn Sie denn können. Ich wette, Sie können nicht.
Siehe hieram 04.09.2021 | 16:30
Zitat von Win-Win anzeigenausblenden
Wieso 'bekommt keine mehr??' Er war einfach lange, und zwar länger als 26 Wochen Arbeitsunfähig. Und konnte dann wieder arbeiten. Und ist somit also einfach nur ein Beispiel dafür, dass nicht jeder der 26 Wochen oder länger Arbeitsunfähig ist, dadurch auch gleichzeitig erwerbsgemindert ist, wie andere Leute hier ständig behaupten. So aber musste er einfach nur geduldig abwarten und hat sogar noch einen Krankengeldanspruch über von den maximal 78 Wochen. Bedeutet dann nur, dass wenn die Ferse innerhalb von drei Jahren seit Beginn dieser Krankheit Jahren noch mal muckt, es gleich Krankengeld (noch bis zu 22 Wochen) gibt und keine Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber. Aber da in seinem Fall diese 'Blockfrist' bereits abgelaufen ist und er nun bereits etwas mehr als ein Jahr damit wieder arbeitet, beginnt diese Frist von 78 Wochen neu, also erst die Lohnfortzahlung, dann Krankengeld und die DRV ist immer noch nicht mit im Boot. Trotz des zitierten Urteils.
Eher nicht so schweram 04.09.2021 | 18:42
Zitat von So schwer? anzeigenausblenden
So schwer? schrieb

Hallo Anke, Tripple und all die anderen dazwischen,

ja, man KANN (!)wegen 26 Wochen krankschreibung EM sein. Aber NUR wenn man auch wahrscheinlich KÜNFTIG DAUERHAFT und REGELMÄSSIG mind. 26 Wochen pro Jahr krankgeschrieben sein wird.

Das steht so z.B. auch gleich im 1. von Tripple verlinkte Artikel/Gerichtsentscheid:

https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/erwerbsminderungsrente-arbeitsunfaehigkeit-verweisungstaetigkeit/

"(...)Allerdings hat das BSG entschieden, dass das Risiko einer häufigen Arbeitsunfähigkeit dann zu einer Erwerbsminderung führen KANN, wenn FESTSTEHT, dass die (vollständige) Arbeitsunfähigkeit so HÄUFIG (!!!) auftritt, dass die während eines Arbeitsjahres zu erbringenden Arbeitsleistungen nicht mehr den Mindestanforderungen entsprechen, die ein 'vernünftig und billig denkender Arbeitgeber' zu stellen berechtigt ist, sodass eine EINSTELLUNG oder WEITERBESCHÄFTIGUNG eines solchen Versicherten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt praktisch ausgeschlossen ist. Geklärt hat das BSG, dass diese Mindestanforderungen jedenfalls dann nicht mehr als erfüllt anzusehen sind, wenn der Versicherte die Arbeitsleistung für einen Zeitraum von mehr als 26 Wochen (sechs Monate bzw. die Hälfte) im Jahr gesundheitsbedingt nicht mehr erbringen KANN. (...)"

Und dieses letzte "KANN" bezieht sich NICHT auf Arbeitsunfähigkeit in Vergangenheit und Gegenwart, sondern in der ZUKUNFT: Es geht darum, ob einen ein Arbeitgeber mit diesem Gesundheitlichen Hintergrund WEITERBESCHÄFTIGEN oder EINSTELLEN würde.

Bei einer EINMALIGEN Krankschreibung über 26 oder auch 30/40/50 Wochen z.B. durch einen Unfall - wie von KSC und Schade angeführt - gibt es nicht unbedingt EM, weil unter Umständen nach der Genesung und für die ZUKUNFT nicht mit einer REGELMÄSSIGEN Arbeistunfähigkeit von minde. 26 Wochen zu rechnen ist.

Fazit: KSC, Schade, siehe hier etc. haben recht; und in den vielzitierten BSG-Entscheidungen steht auch nichts anderes:

--> 26 Wochen AU alleine begründen noch keine EM-Rente.

Wie kommen Sie darauf, dass das letzte "KANN" sich NICHT auf Arbeitsunfähigkeit in der Vergangenheit und Gegenwart, sondern auf die ZUKUNFT bezieht?? Das ist falsch! Beweis: Urteil des BSG vom 31. Oktober 2012, B 13 R 107/12: "[Rdnr. 16] Hieraus ist jedoch nicht zu schließen, dass ein Versicherter, dessen krankheitsbedingte Zeiten der Arbeitsunfähigkeit den Zeitraum von sechs Monaten/Jahr (voraussichtlich)!!! nicht überschreiten, deswegen nicht (voll) erwerbsgemindert sein kann. Denn auch dann können „häufige“ Arbeitsunfähigkeiten vorliegen. Da dem Arbeitsverhältnis ein Dauerelement innewohnt, wird die erforderliche Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers grundsätzlich an jedem Tag der Arbeitswoche erwartet. In diesem Zusammenhang hat der Senat in der vorgenannten Entscheidung bereits darauf hingewiesen, dass häufige, zeitlich nicht genau festliegende (nicht „einplanbare“), mit einer vollständigen Leistungsunfähigkeit verbundene Arbeitsunfähigkeitszeiten den „unüblichen Arbeitsbedingungen“ zuzuordnen sind und Gesundheitsstörungen mit entsprechenden Arbeitsunfähigkeiten schwere spezifische Leistungseinschränkungen darstellen können." Fazit: Anders als von Ihnen behauptet, kann auch bereits dann eine Erwerbsminderung vorliegen, wenn in der Zukunft, die AU kürzer als 6 Monate sein sollte. Ausserdem: " Das BSG führte bereits in einer weiteren Entscheidung aus dem Jahr 2011 aus, dass bei ernsthaften Zweifeln an der Einsetzbarkeit des Versicherten in einem Betrieb eine Verweisungstätigkeit zu benennen ist" Es gibt Millionen von gesunden Arbeitslosen (ALG 1 + ALG 2), die nicht in Arbeit gebracht werden können. Wie will da, die DRV einen konkreten Arbeitsplatz für Kranke, aus dem Hut zaubern??
Ach jaam 04.09.2021 | 19:03
Was für eine überflüssige Diskussion. Wer glaubt er wäre erwerbsgemindert möge einen entsprechenden Antrag stellen. Sollte dieser abgelehnt werden, obwohl er mehr als 26 Wochen arbeitsunfähig war, kann sich ja im Widerspruchs- und oder Klageverfahren auf das angeblich entsprechende Urteil berufen und darf sich dann ärgern, wenn es trotzdem nicht für eine Erwerbsminderungsrente gereicht hat. Coronaleugner werden auch erst einen besseren belehrt, wenn sie selber daran erkrankt sind.
Walloam 04.09.2021 | 18:53
Der Verweisungsjob ist z.B. der Pförtner an der Nebenpforte und es war der DRV schon immer egal, ob dieser auch ausreichend vorhanden ist.
KONKRETER! Arbeitsplatzam 04.09.2021 | 19:28
Da muss aber ZWINGEND ein konkreter (!) Arbeitsplatz genannt werden. Firma A im Ort B Strasse C am Wohnort oder in der Nähe des Wohnortes. In Flensburg wohnen und in München einen Arbeitsplatz nennen, geht nicht!
Walloam 04.09.2021 | 19:59
Der Verweisungsjob ist z.B. der Pförtner an der Nebenpforte und es war der DRV schon immer egal, ob dieser auch ausreichend vorhanden ist.
Da muss aber ZWINGEND ein konkreter (!) Arbeitsplatz genannt werden. Firma A im Ort B Strasse C am Wohnort oder in der Nähe des Wohnortes. In Flensburg wohnen und in München einen Arbeitsplatz nennen, geht nicht!
Woher haben sie diesen Unsinn ? Soweit ich mich erinnere müssen 300 dieser Verweisarbeitsplätze im gesamten Bundesgebiet vorhanden sein, wo ist egal, dann darf die DRV den Verweisarbeitsplatz benennen. Bei rund 150000 abgelehnter EMR Anträge.
Erzähl keinen Blödsinnam 04.09.2021 | 20:15
Zitat von Wallo anzeigenausblenden
Da muss aber ZWINGEND ein konkreter (!) Arbeitsplatz genannt werden. Firma A im Ort B Strasse C am Wohnort oder in der Nähe des Wohnortes. In Flensburg wohnen und in München einen Arbeitsplatz nennen, geht nicht!
Woher haben sie diesen Unsinn ? Soweit ich mich erinnere müssen 300 dieser Verweisarbeitsplätze im gesamten Bundesgebiet vorhanden sein, wo ist egal, dann darf die DRV den Verweisarbeitsplatz benennen. Bei rund 150000 abgelehnter EMR Anträge.
Einer der an der Nordsee wohnt, muß im gesamten Bundesgebiet, z.B. in den Alpen arbeiten? Rechtsgrundlage??
Walloam 04.09.2021 | 20:48
Tja, der muss dann wohl umziehen. Das ist alles nicht mehr das Problem der DRV, dafür ist dann das Jobcenter zuständig, auch wenn die gleich wegen unvermittelbar abwinken.
Frau Z.am 04.09.2021 | 21:01
Zitat von Erzähl keinen Blödsinn anzeigenausblenden
Der Verweisungsjob ist z.B. der Pförtner an der Nebenpforte und es war der DRV schon immer egal, ob dieser auch ausreichend vorhanden ist.
Da muss aber ZWINGEND ein konkreter (!) Arbeitsplatz genannt werden. Firma A im Ort B Strasse C am Wohnort oder in der Nähe des Wohnortes. In Flensburg wohnen und in München einen Arbeitsplatz nennen, geht nicht!
Woher haben sie diesen Unsinn ? Soweit ich mich erinnere müssen 300 dieser Verweisarbeitsplätze im gesamten Bundesgebiet vorhanden sein, wo ist egal, dann darf die DRV den Verweisarbeitsplatz benennen. Bei rund 150000 abgelehnter EMR Anträge.
Einer der an der Nordsee wohnt, muß im gesamten Bundesgebiet, z.B. in den Alpen arbeiten? Rechtsgrundlage??
Wallo, es wurde nach der Rechtsgrundlge gefragt.
Walloam 04.09.2021 | 21:09
Die Rechtsgrundlage kannst du dir selber suchen.
Jenny an @Experten-Antwortam 04.09.2021 | 21:13
Guten Abend, @Experten-Antwort Ich könnte auch betroffen sein und hoffe auf eine verlässliche Antwort. Wie viele Kilometer von meinem Wohnort, darf die DRV, mir einen Arbeitsplatz benennen?
Petraam 04.09.2021 | 22:40
Geil, direkt morgen mal die EMR beantragen
EM-Antrag stellen = wäre richtig gewesen (!)am 05.09.2021 | 01:07
Zitat von Siehe hier anzeigenausblenden
Dann bekommt Ihr Freund jetzt eben keine Erwerbsminderungsrente mehr. Gut für Ihren Freund, da wieder gesund. Und gut für die Rentenkasse, da Geld gespart. Übrigens kann die Rentenkasse jederzeit die Erwerbsminderungsrente überprüfen.
Er war einfach lange, und zwar länger als 26 Wochen Arbeitsunfähig. Und konnte dann wieder arbeiten. Und ist somit also einfach nur ein Beispiel dafür, dass nicht jeder der 26 Wochen oder länger Arbeitsunfähig ist, dadurch auch gleichzeitig erwerbsgemindert ist, wie andere Leute hier ständig behaupten.
Von alleine wirft die DRV, Ihrem Freund die Erwerbsminderungsrente nicht hinterher. Um Sie zu bekommen, hätte er einen EM-Antrag (!) stellen müssen und hätte sie dann auch bekommen. Bitte lesen Sie mal die 3 sehr "potenten" Links von @Tripple.
26 Wochen + 1 Tagam 05.09.2021 | 01:29
Zitat von So schwer? anzeigenausblenden
So schwer? schrieb

Hallo Anke, Tripple und all die anderen dazwischen,

ja, man KANN (!)wegen 26 Wochen krankschreibung EM sein. Aber NUR wenn man auch wahrscheinlich KÜNFTIG DAUERHAFT und REGELMÄSSIG mind. 26 Wochen pro Jahr krankgeschrieben sein wird.

Das steht so z.B. auch gleich im 1. von Tripple verlinkte Artikel/Gerichtsentscheid:

https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/erwerbsminderungsrente-arbeitsunfaehigkeit-verweisungstaetigkeit/

"(...)Allerdings hat das BSG entschieden, dass das Risiko einer häufigen Arbeitsunfähigkeit dann zu einer Erwerbsminderung führen KANN, wenn FESTSTEHT, dass die (vollständige) Arbeitsunfähigkeit so HÄUFIG (!!!) auftritt, dass die während eines Arbeitsjahres zu erbringenden Arbeitsleistungen nicht mehr den Mindestanforderungen entsprechen, die ein 'vernünftig und billig denkender Arbeitgeber' zu stellen berechtigt ist, sodass eine EINSTELLUNG oder WEITERBESCHÄFTIGUNG eines solchen Versicherten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt praktisch ausgeschlossen ist. Geklärt hat das BSG, dass diese Mindestanforderungen jedenfalls dann nicht mehr als erfüllt anzusehen sind, wenn der Versicherte die Arbeitsleistung für einen Zeitraum von mehr als 26 Wochen (sechs Monate bzw. die Hälfte) im Jahr gesundheitsbedingt nicht mehr erbringen KANN. (...)"

Und dieses letzte "KANN" bezieht sich NICHT auf Arbeitsunfähigkeit in Vergangenheit und Gegenwart, sondern in der ZUKUNFT: Es geht darum, ob einen ein Arbeitgeber mit diesem Gesundheitlichen Hintergrund WEITERBESCHÄFTIGEN oder EINSTELLEN würde.

Bei einer EINMALIGEN Krankschreibung über 26 oder auch 30/40/50 Wochen z.B. durch einen Unfall - wie von KSC und Schade angeführt - gibt es nicht unbedingt EM, weil unter Umständen nach der Genesung und für die ZUKUNFT nicht mit einer REGELMÄSSIGEN Arbeistunfähigkeit von minde. 26 Wochen zu rechnen ist.

Fazit: KSC, Schade, siehe hier etc. haben recht; und in den vielzitierten BSG-Entscheidungen steht auch nichts anderes:

--> 26 Wochen AU alleine begründen noch keine EM-Rente.

Sie haben das WICHTIGSTE (!) immer noch nicht verstanden! Um eine EM-Rente zu erhalten, muss man LÄNGER (!) als 26 Wochen (= 26 Wochen + 1Tag!) AU sein!!
Aloisam 05.09.2021 | 08:58
Zitat von Eher nicht so schwer anzeigenausblenden
Eher nicht so schwer schrieb

Wie kommen Sie darauf, dass das letzte "KANN" sich NICHT auf Arbeitsunfähigkeit in der Vergangenheit und Gegenwart, sondern auf die ZUKUNFT bezieht??

Das ist falsch!

Beweis:

Urteil des BSG vom 31. Oktober 2012, B 13 R 107/12:

"[Rdnr. 16] Hieraus ist jedoch nicht zu schließen, dass ein Versicherter, dessen krankheitsbedingte Zeiten der Arbeitsunfähigkeit den Zeitraum von sechs Monaten/Jahr (voraussichtlich)!!! nicht überschreiten, deswegen nicht (voll) erwerbsgemindert sein kann. Denn auch dann können „häufige“ Arbeitsunfähigkeiten vorliegen. Da dem Arbeitsverhältnis ein Dauerelement innewohnt, wird die erforderliche Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers grundsätzlich an jedem Tag der Arbeitswoche erwartet. In diesem Zusammenhang hat der Senat in der vorgenannten Entscheidung bereits darauf hingewiesen, dass häufige, zeitlich nicht genau festliegende (nicht „einplanbare“), mit einer vollständigen Leistungsunfähigkeit verbundene Arbeitsunfähigkeitszeiten den „unüblichen Arbeitsbedingungen“ zuzuordnen sind und Gesundheitsstörungen mit entsprechenden Arbeitsunfähigkeiten schwere spezifische Leistungseinschränkungen darstellen können."

Fazit: Anders als von Ihnen behauptet, kann auch bereits dann eine Erwerbsminderung vorliegen, wenn in der Zukunft, die AU kürzer als 6 Monate sein sollte.

Ausserdem:

" Das BSG führte bereits in einer weiteren Entscheidung aus dem Jahr 2011 aus, dass bei ernsthaften Zweifeln an der Einsetzbarkeit des Versicherten in einem Betrieb eine Verweisungstätigkeit zu benennen ist"

Es gibt Millionen von gesunden Arbeitslosen (ALG 1 + ALG 2), die nicht in Arbeit gebracht werden können.

Wie will da, die DRV einen konkreten Arbeitsplatz für Kranke, aus dem Hut zaubern??

Es gibt Millionen von gesunden Arbeitslosen (ALG 1 + ALG 2), die nicht in Arbeit gebracht werden können. Wie will da, die DRV einen konkreten Arbeitsplatz für Kranke, aus dem Hut zaubern
Das muss diese gar nicht. Es genügt die theoretische Feststellung, dass bestimmte Tätigkeiten ausführbar sind. Eine derartige dann zu finden, ist Sache der Arbeitsvermittlumg. Wichtig ist, dass die genannten Tätigkeiten zahlenmäßig auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt angeboten werden. Ob derartige Stellen aber auch frei sind, ist dabei unerheblich, dafür sind dann AfA und Jobcenter zuständig.
Juliaam 05.09.2021 | 11:56
Hallo Anke, wenn Sie länger als 26 Wochen krankgeschrieben sind, haben Sie nach der gängigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, einen Rechtsanspruch, auf eine Erwerbsminderungsrente. Beweis: Urteil vom Bundessozialgericht vom 31. Oktober 2012 Aktenzeichen: B 13 R 107/12 B Tipp: Weisen Sie bereits bei der Beantragung der Erwerbsminderungsrente, auf dieses verbindliche BSG-Urteil hin. Dies könnte vermutlich, die Bewilligung der Erwerbsminderungsrente beschleunigen. Alles Gute und viel Erfolg!
Ein typischer "Wochenendtrollinger"
Das Urteil gibt es. Link von @Tripple anklicken. Es ist aber veraltet. Die Gesetzeslage hat sich verbessert. Ich habe bereits nach 12 Monaten Krankschreibung eine volle Erwerbsminderungsrente erhalten.
Walloam 05.09.2021 | 12:49
Ich wünsche den Trolls von ganzen Herzen, dass sie selbst in die Lage kommen auf eine EMR zu hoffen. Dann vergeht den vielleicht der Spass daran Unsinn zu verbreiten.
:-)am 05.09.2021 | 15:48
Zitat von Siehe hier anzeigenausblenden
Automatisch nicht, aber nach Antrag sehr wohl! :-)
Siehe hieram 05.09.2021 | 16:08
Denn eine einmalige 26-wöchige Arbeitsunfähigkeit führt keinesfalls automatisch zu einer Erwerbsminderungsrente.
Automatisch nicht, aber nach Antrag sehr wohl! :-)
Auch mit Antrag ist man nicht 'automatisch' erwerbsgemindert statt nur arbeitsunfähig, wenn man nur mal ein paar Wochen länger krank ist :-)
:-)am 05.09.2021 | 16:41
Zitat von Siehe hier anzeigenausblenden
Automatisch nicht, aber nach Antrag sehr wohl! :-)
Auch mit Antrag ist man nicht 'automatisch' erwerbsgemindert statt nur arbeitsunfähig, wenn man nur mal ein paar Wochen länger krank ist :-)
Länger als 26 Wochen AU + Antrag = EMR :-)
Trolljägeram 05.09.2021 | 16:54
Denn eine einmalige 26-wöchige Arbeitsunfähigkeit führt keinesfalls automatisch zu einer Erwerbsminderungsrente.
Automatisch nicht, aber nach Antrag sehr wohl! :-)
Auch mit Antrag ist man nicht 'automatisch' erwerbsgemindert statt nur arbeitsunfähig, wenn man nur mal ein paar Wochen länger krank ist :-)
Länger als 26 Wochen AU + Antrag = EMR :-)
Unbewiesene falsche Behauptung = Trollideologie
:-)am 05.09.2021 | 17:14
Zitat von Trolljäger anzeigenausblenden
Automatisch nicht, aber nach Antrag sehr wohl! :-)
Auch mit Antrag ist man nicht 'automatisch' erwerbsgemindert statt nur arbeitsunfähig, wenn man nur mal ein paar Wochen länger krank ist :-)
Länger als 26 Wochen AU + Antrag = EMR :-)
Unbewiesene falsche Behauptung = Trollideologie
Beweise = 2 BSG-Urteile :-)
Elkeam 05.09.2021 | 18:10
Zitat von Tripple anzeigenausblenden
Das heißt aber eben noch lange nicht dass irgendein Karl, Paul, Hans oder Franz die Rente bekommt nur weil er seit 30 Wochen krank ist.
@KSC, seit 30 Wochen krank, reicht alleine (ohne ärztliche Krankschreibung) nicht aus. 30 Wochen krank MIT ärztlicher Krankschreibung eben doch. Die ärztliche Krankschreibung länger als 26 Wochen ist entscheidend. Jetzt verstanden?
Ein guter Freund von mir war wegen eines komplizierten Sehnenschadens in der Ferse 56 AU. Und nun arbeitet er wieder, hat halt gedauert... Und nun?? Haben SIE es jetzt verstanden?
1. Bitte lesen Sie die Ausführungen von Herrn Rechtsanwalt (!) Sönke Nippel: https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/erwerbsminderungsrente-a… 2. Bitte lesen Sie das BSG-Urteil vom 31. Oktober 2012, Aktenzeichen B 13 R 107/12 https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/legacy/157331?modul=esgb&am… 3. Bitte lesen Sie das BSG-Urteil vom 19. Oktober 2011, Aktenzeichen B 13 R 78/09 R https://openjur.de/u/563617.html Jetzt alles klar?
Hallo, sind die beiden BSG-Urteile noch gültig? MfG Elke
Trolljägeram 05.09.2021 | 18:23
Zitat von :-) anzeigenausblenden
Denn eine einmalige 26-wöchige Arbeitsunfähigkeit führt keinesfalls automatisch zu einer Erwerbsminderungsrente.
Automatisch nicht, aber nach Antrag sehr wohl! :-)
Auch mit Antrag ist man nicht 'automatisch' erwerbsgemindert statt nur arbeitsunfähig, wenn man nur mal ein paar Wochen länger krank ist :-)
Länger als 26 Wochen AU + Antrag = EMR :-)
Unbewiesene falsche Behauptung = Trollideologie
Beweise = 2 BSG-Urteile :-)
Das sind keine Beweise für den Individualfall. Wer sich darauf berufen will, macht sich in seinem Antragsfall lächerlich. Aber nur zu! Versuch macht klug. Im Ablehnungsfall kann man sich dann ja auf die Ideologie der Trolle hier im Forum berufen und diese dann eines besseren belehren. Allerdings darf man die Beratungsresistenz der Trolle nicht vergessen.
Uteam 05.09.2021 | 18:49
Zitat von Trolljäger anzeigenausblenden
Automatisch nicht, aber nach Antrag sehr wohl! :-)
Auch mit Antrag ist man nicht 'automatisch' erwerbsgemindert statt nur arbeitsunfähig, wenn man nur mal ein paar Wochen länger krank ist :-)
Länger als 26 Wochen AU + Antrag = EMR :-)
Unbewiesene falsche Behauptung = Trollideologie
Beweise = 2 BSG-Urteile :-)
Das sind keine Beweise für den Individualfall. Wer sich darauf berufen will, macht sich in seinem Antragsfall lächerlich. Aber nur zu! Versuch macht klug. Im Ablehnungsfall kann man sich dann ja auf die Ideologie der Trolle hier im Forum berufen und diese dann eines besseren belehren. Allerdings darf man die Beratungsresistenz der Trolle nicht vergessen.
Es gilt GLEICHES Recht für ALLE!!! Also ist der Beweis erbracht!!! Ausserdem hat ein Experte hat auf Seite 1 geschrieben: "Tipp: Weisen Sie bereits bei der Beantragung der Erwerbsminderungsrente, auf dieses verbindliche BSG-Urteil hin. Dies könnte vermutlich, die Bewilligung der Erwerbsminderungsrente beschleunigen."
KSCam 05.09.2021 | 19:30
Beratungsresistenz ist nicht heilbar! Unfassbar, welche Blüten dieses Urteil jedes Wochenende hier im Forum treibt. Als langjähriger Mitarbeiter in der Beratung der DRV kann ich nur fassungslos den Kopf schütteln. Wie blöd muss man denn sein, zu glauben allein eine mehr als 26 wöchige Arbeitsunfähigkeit reiche für eine Rente? Nochmals für alle: Wer sich für einen Rentenfall hält, möge den Antrag stellen. Diesen mit Hilfe seiner Ärzte möglichst gut begründen, warum man mit seinen individuellen Einschränkungen glaubt nicht mehr erwerbsfähig zu sein. Allein der Hinweis auf irgendein BSG Urteil wird keinen auch nur einen Schritt weiterbringen! Sollte das Krankengeld oder ALG höher sein als die mögliche EM Rente, sollten man den Antrag möglichst spät stellen. Deshalb sind ja auch viele EM Bewerber schon längere Zeit arbeitsunfähig. Und dann möge er oder sie abwarten wie entschieden wird.
Uteam 05.09.2021 | 18:52
Zitat von Elke anzeigenausblenden
@KSC, seit 30 Wochen krank, reicht alleine (ohne ärztliche Krankschreibung) nicht aus. 30 Wochen krank MIT ärztlicher Krankschreibung eben doch. Die ärztliche Krankschreibung länger als 26 Wochen ist entscheidend. Jetzt verstanden?
Ein guter Freund von mir war wegen eines komplizierten Sehnenschadens in der Ferse 56 AU. Und nun arbeitet er wieder, hat halt gedauert... Und nun?? Haben SIE es jetzt verstanden?
1. Bitte lesen Sie die Ausführungen von Herrn Rechtsanwalt (!) Sönke Nippel: https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/erwerbsminderungsrente-a… 2. Bitte lesen Sie das BSG-Urteil vom 31. Oktober 2012, Aktenzeichen B 13 R 107/12 https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/legacy/157331?modul=esgb&am… 3. Bitte lesen Sie das BSG-Urteil vom 19. Oktober 2011, Aktenzeichen B 13 R 78/09 R https://openjur.de/u/563617.html Jetzt alles klar?
Hallo, sind die beiden BSG-Urteile noch gültig? MfG Elke
Ja, die beiden BSG-Urteile noch gültig.
Andreaam 05.09.2021 | 20:41
Zitat von KSC anzeigenausblenden
Die Experten haben doch ZWEI (!) entsprechende BSG-Urteile genannt, nicht nur eins. Zur Ihrer Information: Das BSG ist das HÖCHSTE (!) Sozialgericht in Deutschland. Spielt also in einer ganz anderen Liga als die Bildzeitung. Also wird an den zwei BSG-Urteilen schon was dran sein. Das man mit Hilfe der Ärzte den Antrag möglichst gut begründen muss, ist doch logisch und hat auch keiner bestritten. Ich werde alle Arzt- und Krankenhausschreiben der letzten 20 Jahre einreichen, damit die Gutachter vollumfänglich informiert sind. Welche Nachteile hat es denn, wenn man wie von den Experten empfohlen, auf die beiden Urteile hinweist, oder besser noch zusätzlich als Photokopie mitschickt??
Makroam 05.09.2021 | 20:15
Ich vermisse W°lfi. :-(
Claudiaam 05.09.2021 | 20:07
Hallo, sind die beiden BSG-Urteile noch gültig? MfG Elke
Ja, die beiden BSG-Urteile noch gültig.
Stimmt, die Urteile sind noch gültig, werden im Einzelfall aber rein gar nichts nutzen. Wetten?
Klar nutzen die Urteile. Es gilt halt gleiches Recht für Alle. Das haben Experten schon hier geschrieben.
Realitätam 05.09.2021 | 19:55
Hallo, sind die beiden BSG-Urteile noch gültig? MfG Elke
Ja, die beiden BSG-Urteile noch gültig.
Stimmt, die Urteile sind noch gültig, werden im Einzelfall aber rein gar nichts nutzen. Wetten?
Gelesen?am 05.09.2021 | 21:10
Zitat von Andrea anzeigenausblenden
Beratungsresistenz ist nicht heilbar! Unfassbar, welche Blüten dieses Urteil jedes Wochenende hier im Forum treibt. Als langjähriger Mitarbeiter in der Beratung der DRV kann ich nur fassungslos den Kopf schütteln. Wie blöd muss man denn sein, zu glauben allein eine mehr als 26 wöchige Arbeitsunfähigkeit reiche für eine Rente? Nochmals für alle: Wer sich für einen Rentenfall hält, möge den Antrag stellen. Diesen mit Hilfe seiner Ärzte möglichst gut begründen, warum man mit seinen individuellen Einschränkungen glaubt nicht mehr erwerbsfähig zu sein. Allein der Hinweis auf irgendein BSG Urteil wird keinen auch nur einen Schritt weiterbringen! Sollte das Krankengeld oder ALG höher sein als die mögliche EM Rente, sollten man den Antrag möglichst spät stellen. Deshalb sind ja auch viele EM Bewerber schon längere Zeit arbeitsunfähig. Und dann möge er oder sie abwarten wie entschieden wird.
Die Experten haben doch ZWEI (!) entsprechende BSG-Urteile genannt, nicht nur eins. Zur Ihrer Information: Das BSG ist das HÖCHSTE (!) Sozialgericht in Deutschland. Spielt also in einer ganz anderen Liga als die Bildzeitung. Also wird an den zwei BSG-Urteilen schon was dran sein. Das man mit Hilfe der Ärzte den Antrag möglichst gut begründen muss, ist doch logisch und hat auch keiner bestritten. Ich werde alle Arzt- und Krankenhausschreiben der letzten 20 Jahre einreichen, damit die Gutachter vollumfänglich informiert sind. Welche Nachteile hat es denn, wenn man wie von den Experten empfohlen, auf die beiden Urteile hinweist, oder besser noch zusätzlich als Photokopie mitschickt??
Haben sie denn selber mal die Urteile gelesen? Dann müssten Sie auch wissen, dass es nicht darum geht, ob Sie bei der Beantragung einer Erwerbsminderungsrente länger als 26 Wochen arbeitsunfähig waren. Es geht um eine Prognose für die Zukunft. Das ist eine entscheidende Unterschied. Wurde hier ja in verschiedenen Beiträgen auch schon hinreichend erklärt. Stellen Sie doch einfach ihren Antrag auf Erwerbsminderungsrente und weisen auf die Urteile hin. Dann werden sie ja über kurz oder lang auch erfahren, ob ihr Antrag bewilligt wird. Ansonsten können sie ja Widerspruch und Klage einreichen. Viel Erfolg
Aloisam 05.09.2021 | 21:39
Es geht um eine Prognose für die Zukunft.
Genau so ist es. Lieschen Müller stellt einen Antrag auf EM-RENTE. Dieser wird abgelehnt, weil ganz leichte Tätigkeiten noch möglich sind. Jetzt holt Lieschen das Kaninchen aus dem Hut und sagt, liebe Rentenversicherung, ich habe meinem Arbeitgeber in diesem Jahr schon 28 Wochen gefehlt und da ich die nächsten Jahre dreimal in der Woche zur Dialyse muss, werde ich weiterhin derart hohe Fehlzeiten haben, so dass ich die vertraglich vereinbarte 5 Tage Woche beim Arbeitgeber nicht mehr erfüllen kann und dadurch erhält Lieschen Müller nun trotzdem eine EM-RENTE.
Makroam 05.09.2021 | 21:44
Zitat von Alois anzeigenausblenden
Genau so ist es. Lieschen Müller stellt einen Antrag auf EM-RENTE. Dieser wird abgelehnt, weil ganz leichte Tätigkeiten noch möglich sind. Jetzt holt Lieschen das Kaninchen aus dem Hut und sagt, liebe Rentenversicherung, ich habe meinem Arbeitgeber in diesem Jahr schon 28 Wochen gefehlt und da ich die nächsten Jahre dreimal in der Woche zur Dialyse muss, werde ich weiterhin derart hohe Fehlzeiten haben, so dass ich die vertraglich vereinbarte 5 Tage Woche beim Arbeitgeber nicht mehr erfüllen kann und dadurch erhält Lieschen Müller nun trotzdem eine EM-RENTE.
@W°lfi, greif hier einmal richtig durch und setze einige Pseudoberater auf den Topf. Ich bau auf dich, mach mal.
Mister Xam 05.09.2021 | 22:46
Zitat von Andrea anzeigenausblenden
Beratungsresistenz ist nicht heilbar! Unfassbar, welche Blüten dieses Urteil jedes Wochenende hier im Forum treibt. Als langjähriger Mitarbeiter in der Beratung der DRV kann ich nur fassungslos den Kopf schütteln. Wie blöd muss man denn sein, zu glauben allein eine mehr als 26 wöchige Arbeitsunfähigkeit reiche für eine Rente? Nochmals für alle: Wer sich für einen Rentenfall hält, möge den Antrag stellen. Diesen mit Hilfe seiner Ärzte möglichst gut begründen, warum man mit seinen individuellen Einschränkungen glaubt nicht mehr erwerbsfähig zu sein. Allein der Hinweis auf irgendein BSG Urteil wird keinen auch nur einen Schritt weiterbringen! Sollte das Krankengeld oder ALG höher sein als die mögliche EM Rente, sollten man den Antrag möglichst spät stellen. Deshalb sind ja auch viele EM Bewerber schon längere Zeit arbeitsunfähig. Und dann möge er oder sie abwarten wie entschieden wird.
Die Experten haben doch ZWEI (!) entsprechende BSG-Urteile genannt, nicht nur eins. Zur Ihrer Information: Das BSG ist das HÖCHSTE (!) Sozialgericht in Deutschland. Spielt also in einer ganz anderen Liga als die Bildzeitung. Also wird an den zwei BSG-Urteilen schon was dran sein. Das man mit Hilfe der Ärzte den Antrag möglichst gut begründen muss, ist doch logisch und hat auch keiner bestritten. Ich werde alle Arzt- und Krankenhausschreiben der letzten 20 Jahre einreichen, damit die Gutachter vollumfänglich informiert sind. Welche Nachteile hat es denn, wenn man wie von den Experten empfohlen, auf die beiden Urteile hinweist, oder besser noch zusätzlich als Photokopie mitschickt??
Ich kann keine Nachteile erkennen, wenn Sie die beiden Urteile, als Photokopie mitschicken. Ganz im Gegenteil, halte ich es für sehr vorteilhaft so zu verfahren. Der Entscheider bei der DRV wird direkt erkennen, dass Sie sich rechtlich gut auskennen, sich nicht über den Tisch ziehen lassen und vermutlich, die EM-Rente dann (eher) bewilligen. Das Sie mit Hilfe der Ärzte, den Antrag möglichst gut begründen müssen und "gute" Arzt- und Krankenhausschreiben brauchen, haben sie richtig erkannt.
Siehe hieram 06.09.2021 | 00:04
Zitat von Mister X anzeigenausblenden
Mister X schrieb

Beratungsresistenz ist nicht heilbar!

Unfassbar, welche Blüten dieses Urteil jedes Wochenende hier im Forum treibt.

Als langjähriger Mitarbeiter in der Beratung der DRV kann ich nur fassungslos den Kopf schütteln.

Wie blöd muss man denn sein, zu glauben allein eine mehr als 26 wöchige Arbeitsunfähigkeit reiche für eine Rente?

Nochmals für alle:

Wer sich für einen Rentenfall hält, möge den Antrag stellen.

Diesen mit Hilfe seiner Ärzte möglichst gut begründen, warum man mit seinen individuellen Einschränkungen glaubt nicht mehr erwerbsfähig zu sein. Allein der Hinweis auf irgendein BSG Urteil wird keinen auch nur einen Schritt weiterbringen!

Sollte das Krankengeld oder ALG höher sein als die mögliche EM Rente, sollten man den Antrag möglichst spät stellen. Deshalb sind ja auch viele EM Bewerber schon längere Zeit arbeitsunfähig.

Und dann möge er oder sie abwarten wie entschieden wird.[/quote]

Die Experten haben doch ZWEI (!) entsprechende BSG-Urteile genannt, nicht nur eins. Zur Ihrer Information: Das BSG ist das HÖCHSTE (!) Sozialgericht in Deutschland. Spielt also in einer ganz anderen Liga als die Bildzeitung.

Also wird an den zwei BSG-Urteilen schon was dran sein.

Das man mit Hilfe der Ärzte den Antrag möglichst gut begründen muss, ist doch logisch und hat auch keiner bestritten. Ich werde alle Arzt- und Krankenhausschreiben der letzten 20 Jahre einreichen, damit die Gutachter vollumfänglich informiert sind.

Welche Nachteile hat es denn, wenn man wie von den Experten empfohlen, auf die beiden Urteile hinweist, oder besser noch zusätzlich als Photokopie mitschickt??[/quote]

Ich kann keine Nachteile erkennen, wenn Sie die beiden Urteile, als Photokopie mitschicken. Ganz im Gegenteil, halte ich es für sehr vorteilhaft so zu verfahren.

Der Entscheider bei der DRV wird direkt erkennen, dass Sie sich rechtlich gut auskennen, sich nicht über den Tisch ziehen lassen und vermutlich, die EM-Rente dann (eher) bewilligen.

Das Sie mit Hilfe der Ärzte, den Antrag möglichst gut begründen müssen und "gute" Arzt- und Krankenhausschreiben brauchen, haben sie richtig erkannt.

Der Entscheider wird vermutlich eher denken, dass Sie ihn für unfähig halten und Ihren Antrag erst einmal gaaaanz nach unten in den Stapel schieben. Sie beantragen Ihre EM-Rente, weil Sie meinen Sie sind erwerbsgemindert, und einzig das weisen Sie nach und reichen dazu die Unterlagen ein. Irgendwelche Kopien von Urteilen (welche auch immer) mit zuschicken können Sie sich sparen Der Entscheider hat selbst einen dicken Wälzer gültiger Gesetze, und eine Sammlung evtl. in Ihrem Fall auch noch zu berücksichtigender Urteile, in denen er dann im Grenzfall noch mal nachschlägt. Oder machen Sie auch schon die Abrechnung des Stromverbrauchs selbst und schicken Sie diese dem Stromanbieter mit, wenn Sie ihm den Zählerstand mitteilen???
-am 06.09.2021 | 12:30
Hallo Anke, für den Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente spielt die Dauer der Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich keine Rolle. Vielmehr müssen hierfür persönliche und versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein. Zu den persönlichen Voraussetzungen gehört, dass der Versicherte erwerbsgemindert ist. Das heißt, dass er wegen Krankheit oder Behinderung grundsätzlich auf nicht absehbare Zeit außerstande sein muss, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei (volle Erwerbsminderung) oder sechs Stunden täglich (teilweise Erwerbsminderung) erwerbstätig zu sein. Die Entscheidung hierzu trifft der zuständige Rentenversicherungsträger unter Berücksichtigung der Gesamtumstände des jeweiligen Einzelfalls. Weitere Informationen rund um das Thema Erwerbsminderungsrente finden Sie auch in der Broschüre „Erwerbsminderungs­rente: Das Netz für alle Fälle“, welche Sie unter https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… herunterladen können.
So ist es!am 06.09.2021 | 13:05
Zitat von - anzeigenausblenden
Hallo, wie lange muß ich arbeitsunfähig sein, um eine Erwerbsminderungsrente zu erhalten?
Hallo Anke, für den Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente spielt die Dauer der Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich keine Rolle. Vielmehr müssen hierfür persönliche und versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein.
Diese Antwort sollten alle hier beratungsresistenten Personen, die behaupten, eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als 26 Wochen würde zu einer Gewährung einer Erwerbsminderungsrente führen, versuchen zu verstehen und ihre gegensätzlichen Behauptungen besser für sich behalten, um nicht Fragesteller unnötig zu verunsichern.
Klausam 08.09.2021 | 05:16
Zitat von Frank anzeigenausblenden
Hallo, wie lange muß ich arbeitsunfähig sein, um eine Erwerbsminderungsrente zu erhalten?
Hallo Anke, für den Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente spielt die Dauer der Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich keine Rolle. Vielmehr müssen hierfür persönliche und versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein.
Diese Antwort sollten alle hier beratungsresistenten Personen, die behaupten, eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als 26 Wochen würde zu einer Gewährung einer Erwerbsminderungsrente führen, versuchen zu verstehen und ihre gegensätzlichen Behauptungen besser für sich behalten, um nicht Fragesteller unnötig zu verunsichern.
Ich war mehr als 26 Wochen krankgeschrieben und habe unkompliziert, ohne BSG-Gedöns, die Erwerbsminderungsrente bekommen.
Und ich war auch mehr als 26 Wochen arbeitsunfähig und habe keine Erwerbsminderungsrente bekommen und ich kenne mindestens weitere 3 Personen denen es auch so ergangen ist, also behaltet Eure Unwahrheiten und falsche Theorien besser für Euch, bevor sich andere unberechtigte Hoffnungen machen und bitter enttäuscht werden.
Frankam 07.09.2021 | 23:31
Zitat von So ist es! anzeigenausblenden
Hallo Anke, für den Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente spielt die Dauer der Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich keine Rolle. Vielmehr müssen hierfür persönliche und versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein.
Diese Antwort sollten alle hier beratungsresistenten Personen, die behaupten, eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als 26 Wochen würde zu einer Gewährung einer Erwerbsminderungsrente führen, versuchen zu verstehen und ihre gegensätzlichen Behauptungen besser für sich behalten, um nicht Fragesteller unnötig zu verunsichern.
Ich war mehr als 26 Wochen krankgeschrieben und habe unkompliziert, ohne BSG-Gedöns, die Erwerbsminderungsrente bekommen.
Thomasam 08.09.2021 | 15:10
Zitat von Klaus anzeigenausblenden
Hallo Anke, für den Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente spielt die Dauer der Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich keine Rolle. Vielmehr müssen hierfür persönliche und versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein.
Diese Antwort sollten alle hier beratungsresistenten Personen, die behaupten, eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als 26 Wochen würde zu einer Gewährung einer Erwerbsminderungsrente führen, versuchen zu verstehen und ihre gegensätzlichen Behauptungen besser für sich behalten, um nicht Fragesteller unnötig zu verunsichern.
Ich war mehr als 26 Wochen krankgeschrieben und habe unkompliziert, ohne BSG-Gedöns, die Erwerbsminderungsrente bekommen.
Und ich war auch mehr als 26 Wochen arbeitsunfähig und habe keine Erwerbsminderungsrente bekommen und ich kenne mindestens weitere 3 Personen denen es auch so ergangen ist, also behaltet Eure Unwahrheiten und falsche Theorien besser für Euch, bevor sich andere unberechtigte Hoffnungen machen und bitter enttäuscht werden.
Ich war nur 12 Wochen AU und habe die EM-Rente erhalten und bin zufrieden. Auf gut deutsch, die DRV hat die BSG-Urteile verbessert. Denn laut Experten-Antwort gilt: "für den Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente spielt die Dauer der Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich keine Rolle." Also bitte verbreiten Sie hier keine Märchen und bezichtigen Andere der Unwahrheit.
Thomasam 08.09.2021 | 16:01
Hallo Anke, für den Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente spielt die Dauer der Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich keine Rolle. Vielmehr müssen hierfür persönliche und versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein.
Diese Antwort sollten alle hier beratungsresistenten Personen, die behaupten, eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als 26 Wochen würde zu einer Gewährung einer Erwerbsminderungsrente führen, versuchen zu verstehen und ihre gegensätzlichen Behauptungen besser für sich behalten, um nicht Fragesteller unnötig zu verunsichern.
Ich war mehr als 26 Wochen krankgeschrieben und habe unkompliziert, ohne BSG-Gedöns, die Erwerbsminderungsrente bekommen.
Und ich war auch mehr als 26 Wochen arbeitsunfähig und habe keine Erwerbsminderungsrente bekommen und ich kenne mindestens weitere 3 Personen denen es auch so ergangen ist, also behaltet Eure Unwahrheiten und falsche Theorien besser für Euch, bevor sich andere unberechtigte Hoffnungen machen und bitter enttäuscht werden.
Ich war nur 12 Wochen AU und habe die EM-Rente erhalten und bin zufrieden. Auf gut deutsch, die DRV hat die BSG-Urteile verbessert. Denn laut Experten-Antwort gilt: "für den Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente spielt die Dauer der Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich keine Rolle." Also bitte verbreiten Sie hier keine Märchen und bezichtigen Andere der Unwahrheit. Keinen blassen Schimmer von der Materie und sich einmischen wollen. Lesen und verstehen ist scheinbar nicht so Ihr Ding!
Bitte lesen Sie die Experten-Antwort! Was?? ist daran so schwer zu verstehen, dass für den Anspruch der Erwerbsminderungsrente, die Dauer der Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich keine Rolle spielt??? Das die DRV Lauscheppern, die Erwerbsminderungsrente verweigert, finde ich richtig !!! Wer die Erwerbsminderungsrente begehrt, muss laut Experten-Antwort!!, die "persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen." Lauschepper erfüllen diese Voraussetzungen nicht !!!
Sandraam 08.09.2021 | 17:08
Hallo, laut den 2 verlinkten BSG-Urteilen und dem verlinkten Rechtsanwalt haben ja die Kläger, die Erwerbsminderungsrente erhalten. Können bitte, die Experten verständlich und trotzdem vollständig erklären, unter welchen konkreten Voraussetzungen, die Kläger, die Erwerbsminderungsrente erhalten haben?
Schadeam 08.09.2021 | 17:23
Verehrteste Sandra, was für ein Anspruchsdenken haben Sie denn? Sie wollen allen Ernstes dass Ihnen ein DRV Mitarbeiter ausführlichst irgendwelche alten Urteile eines Sozialgerichtes erklärt? Das ist nicht unsere Aufgabe! Wenn Sie das wollen, engagieren Sie bitte auf eigene Kosten einen privaten Rentenberater - der wird Ihnen alles was Sie wollen ausführlichst erklären, aber seine Arbeit mit guten Stundensätzen in Rechnung stellen. Wenn Sie mir 1000 € zahlen mache ich das liebend gerne und opfere für diesen Betrag 3 bis 4 Stunden. In dieser Zeit werden Sie es dann hoffentlich kapiert haben. LG
Kathiam 08.09.2021 | 23:56
Ich habe die beiden BSG-Urteile auch nicht verstanden. Die Experten (die haben das Fachwissen - ich nicht) können auch bitte knapp und verständlich antworten. Laut der BSG-Urteile müssen folgende Voraussetzungen vorliegen: 1) ........ 2) ........ 3) ........ etc. Für EXPERTEN doch vermutlich sehr einfach und schnell zu erledigen. Im Nachgang, für die Experten vermutlich sehr viel weniger Arbeit, als wenn Alle, die länger als 26 Wochen AU sind, einen EM-Antrag und die BSG-Urteile (wie auf der Vorseite genannt) an die DRV zu schicken. Wenn die Voraussetzungen bitte VERSTÄNDLICH in diesem FACHFORUM genannt werden, kann jeder prüfen, ob bei Ihr/Ihm die Voraussetzungen vorliegen oder nicht und dann ggf. auch Abstand vom EM-Antrag nehmen (wenn die Voraussetzungen nicht vorliegen).
DRVam 09.09.2021 | 06:40
Zitat von Kathi anzeigenausblenden
Liebe Kathi. Zunächst mal liest in diesem Forum nur ein kleiner Prozentsatz der Betroffenen mit. Dann kann eben nicht jeder selber prüfen, ob bei ihm die Voraussetzungen vorliegen, das obliegt allein dem sozialmedizinischen Dienst der Rentenversicherung. Und hier wurden vom Experten schon Quellen genannt, wo man sich entsprechend informieren kann. Wer glaubt er wäre erwerbsgemindert, möge einen entsprechenden Antrag stellen (besser noch mit vorher Rücksprache mit seinen Ärzten halten) und hat dann bei Bescheiderteilung auch für sich Gewissheit. Dabei ist eines ganz sicher, ob da nun entsprechende BSG-Urteile beigefügt werden oder nicht, interessiert die Entscheider im Individualfall einen „feuchten Kehricht“. Viel Erfolg bei der Antragstellung.
Listeam 09.09.2021 | 09:49
Die Anspruchsvoraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente sind schnell genannt: 1. Wartezeit von 60 Monaten 2. 36 Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren vor dem Versicherungsfall 3. Vorliegen einer Erwerbsminderung Während sich 1. und 2. in der Regel relativ einfach feststellen lassen (prüft in der Praxis dann auch der Computer), handelt es sich bei 3. immer um ein Einzelfallentscheidung!!! Da wird jeder Fall individuell angeschaut und entschieden. Es gibt keine Aufstellung wie ab 2 Bandscheibenvorfällen teilweise EM, ab 4fachen Bandscheibenvorfall geht gar nichts mehr. Dasselbe gilt auch für die Dauer von AU-Zeiten. Und mal nur eine Frage: Warum gibt es in Deutschland Leute, die über 26 Wochen am Stück Krankengeld beziehen? Manche sogar über 1 1/2 Jahre und danach noch 1 Jahr Nahtlosigkeits-Arbeitslosengeld? Sind die Krankenkassen und die Agentur für Arbeit so unfähig, dass sie eine BSG-Rechtsprechung nicht kennen und nicht wissen, dass ein Rentenantrag nach 26 Wochen AU ein Selbstläufer ist? Aber 2 oder 3 User in einem anonymen Forum haben ganz allein die Wahrheit erkannt. Für wie realistisch halten Sie das?
Peter T.am 09.09.2021 | 17:13
Lustig, wie hier die BSG Urteile wie ein Heiligtum behandelt werden. Neben den Versicherungstechnischen Voraussetzungen müssen die med. vorliegen. Und bei den BSG Urteilen geht es um eine VOLLSTÄNDIGE AU von mehr als 26 Wochen (1/2 Jahr) in der Zukunft auf Dauer. Also AU für alle Berufe. Und so oft, dass man mind. ein halbes Jahr pro Jahr (ich nenne es mal Erwerbsunfähig) fehlt und damit einem AG ein Arbeitsverhältnis nicht zuzumuten ist. Daher sind die 26 Wochen AU, die bestimmt viele mal haben völlig uninteressant. Denn Diese beziehen sich auf den jetzigen Job/Beruf. Es geht darum, ob man erwerbsgemindert ist. Dies kann man auch ohne schon nach 2 Wochen AU oder sogar ohne sein. Es ist eine Einzelafallentscheidung, es werden alle EINSCHRÄNKUNGEN die eine Krankheit oder Behinderung (es kommt auch nicht auf eine Diagnose an) mit sich bringt genau analysiert und dann resultiert daraus eine EM oder nicht. Aber jeder der lesen kann, kann dies auch ohne große Anstrengungen aus den beiden Urteilen so raus lesen. Wer das natürlich nicht will, sondern sich selbst daraus etwas zusammen reimt, solle Do h bitte die Welt davor verschoben und nicht hier alle User verunsichern. Obwohl es vermutlich der bekannte Forentroll ist, der das nur im Sinn hat und gerade am WE wieder loslegt....
Janam 09.09.2021 | 16:47
Hallo Anke, Tripple und all die anderen dazwischen, ja, man KANN (!)wegen 26 Wochen krankschreibung EM sein. Aber NUR wenn man auch wahrscheinlich KÜNFTIG DAUERHAFT und REGELMÄSSIG mind. 26 Wochen pro Jahr krankgeschrieben sein wird. Das steht so z.B. auch gleich im 1. von Tripple verlinkte Artikel/Gerichtsentscheid: https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/erwerbsminderungsrente-a… "(...)Allerdings hat das BSG entschieden, dass das Risiko einer häufigen Arbeitsunfähigkeit dann zu einer Erwerbsminderung führen KANN, wenn FESTSTEHT, dass die (vollständige) Arbeitsunfähigkeit so HÄUFIG (!!!) auftritt, dass die während eines Arbeitsjahres zu erbringenden Arbeitsleistungen nicht mehr den Mindestanforderungen entsprechen, die ein 'vernünftig und billig denkender Arbeitgeber' zu stellen berechtigt ist, sodass eine EINSTELLUNG oder WEITERBESCHÄFTIGUNG eines solchen Versicherten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt praktisch ausgeschlossen ist. Geklärt hat das BSG, dass diese Mindestanforderungen jedenfalls dann nicht mehr als erfüllt anzusehen sind, wenn der Versicherte die Arbeitsleistung für einen Zeitraum von mehr als 26 Wochen (sechs Monate bzw. die Hälfte) im Jahr gesundheitsbedingt nicht mehr erbringen KANN. (...)" Und dieses letzte "KANN" bezieht sich NICHT auf Arbeitsunfähigkeit in Vergangenheit und Gegenwart, sondern in der ZUKUNFT: Es geht darum, ob einen ein Arbeitgeber mit diesem Gesundheitlichen Hintergrund WEITERBESCHÄFTIGEN oder EINSTELLEN würde. Bei einer EINMALIGEN Krankschreibung über 26 oder auch 30/40/50 Wochen z.B. durch einen Unfall - wie von KSC und Schade angeführt - gibt es nicht unbedingt EM, weil unter Umständen nach der Genesung und für die ZUKUNFT nicht mit einer REGELMÄSSIGEN Arbeistunfähigkeit von minde. 26 Wochen zu rechnen ist. Fazit: KSC, Schade, siehe hier etc. haben recht; und in den vielzitierten BSG-Entscheidungen steht auch nichts anderes: --> 26 Wochen AU alleine begründen noch keine EM-Rente.
Bitte im ersten Satz "DAUERHAFT und" streichen. Danke.
Hallo Kathi, ich finde den Beitrag von @So schwer? ganz gut. WICHTIG ist also, dass Sie auch KÜNFTIG REGELMÄSSIG mind. 26 Wochen pro Jahr krankgeschrieben sind. Und das sollte aus Ihren Arzt-und Krankenhausschreiben auch eindeutig hervorgehen. Noch BESSER wären 52 Wochen pro Jahr! Weitere günstige Formulierungen in Ihren Arzt-und Krankenhausschreiben können sein: - Krankheiten = CHRONISCH - Krankheiten = AUSTHERAPIERT - Arbeitsfähig = UNTER 3 Stunden täglich - Patientin = Erwerbsunfähig - Wir befürworten dringend, die Bewilligung einer vollen Erwerbsminderungsrente. ZUSÄTZLICH wäre es sehr gut, wenn Ihre Ärzte im Arztschreiben, auch alles aufzählen, was Sie im täglichen Leben, alles nicht mehr können. JE MEHR desto BESSER. ZUSÄTZLICH würde ich noch ein ALLTAGSPROTOKOLL bei der DRV einreichen, mit der Betonung, was Sie, aus Ihrer Sicht, alles nicht mehr können, was für sie sehr schwierig ist, zu machen, wo Sie Hilfe brauchen. Auch hier wieder, JE MEHR desto BESSER. Die zwei BSG-Urteile würde ich ebenfalls beifügen. Viel Glück!
Prognose für die Zukunftam 09.09.2021 | 17:55
Zitat von Alois anzeigenausblenden
Genau so ist es. Lieschen Müller stellt einen Antrag auf EM-RENTE. Dieser wird abgelehnt, weil ganz leichte Tätigkeiten noch möglich sind. Jetzt holt Lieschen das Kaninchen aus dem Hut und sagt, liebe Rentenversicherung, ich habe meinem Arbeitgeber in diesem Jahr schon 28 Wochen gefehlt und da ich die nächsten Jahre dreimal in der Woche zur Dialyse muss, werde ich weiterhin derart hohe Fehlzeiten haben, so dass ich die vertraglich vereinbarte 5 Tage Woche beim Arbeitgeber nicht mehr erfüllen kann und dadurch erhält Lieschen Müller nun trotzdem eine EM-RENTE.
Ich schliesse mich Ihrer Meinung an.
Aloisam 09.09.2021 | 18:13
Zitat von Prognose für die Zukunft anzeigenausblenden
Es geht um eine Prognose für die Zukunft.
Genau so ist es. Lieschen Müller stellt einen Antrag auf EM-RENTE. Dieser wird abgelehnt, weil ganz leichte Tätigkeiten noch möglich sind. Jetzt holt Lieschen das Kaninchen aus dem Hut und sagt, liebe Rentenversicherung, ich habe meinem Arbeitgeber in diesem Jahr schon 28 Wochen gefehlt und da ich die nächsten Jahre dreimal in der Woche zur Dialyse muss, werde ich weiterhin derart hohe Fehlzeiten haben, so dass ich die vertraglich vereinbarte 5 Tage Woche beim Arbeitgeber nicht mehr erfüllen kann und dadurch erhält Lieschen Müller nun trotzdem eine EM-RENTE.
Ich schliesse mich Ihrer Meinung an.
Danke sehr :-)
Kathiam 09.09.2021 | 22:01
Zitat von Jan anzeigenausblenden
Jan schrieb

Hallo Anke, Tripple und all die anderen dazwischen,

ja, man KANN (!)wegen 26 Wochen krankschreibung EM sein. Aber NUR wenn man auch wahrscheinlich KÜNFTIG DAUERHAFT und REGELMÄSSIG mind. 26 Wochen pro Jahr krankgeschrieben sein wird.

Das steht so z.B. auch gleich im 1. von Tripple verlinkte Artikel/Gerichtsentscheid:

https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/erwerbsminderungsrente-arbeitsunfaehigkeit-verweisungstaetigkeit/

"(...)Allerdings hat das BSG entschieden, dass das Risiko einer häufigen Arbeitsunfähigkeit dann zu einer Erwerbsminderung führen KANN, wenn FESTSTEHT, dass die (vollständige) Arbeitsunfähigkeit so HÄUFIG (!!!) auftritt, dass die während eines Arbeitsjahres zu erbringenden Arbeitsleistungen nicht mehr den Mindestanforderungen entsprechen, die ein 'vernünftig und billig denkender Arbeitgeber' zu stellen berechtigt ist, sodass eine EINSTELLUNG oder WEITERBESCHÄFTIGUNG eines solchen Versicherten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt praktisch ausgeschlossen ist. Geklärt hat das BSG, dass diese Mindestanforderungen jedenfalls dann nicht mehr als erfüllt anzusehen sind, wenn der Versicherte die Arbeitsleistung für einen Zeitraum von mehr als 26 Wochen (sechs Monate bzw. die Hälfte) im Jahr gesundheitsbedingt nicht mehr erbringen KANN. (...)"

Und dieses letzte "KANN" bezieht sich NICHT auf Arbeitsunfähigkeit in Vergangenheit und Gegenwart, sondern in der ZUKUNFT: Es geht darum, ob einen ein Arbeitgeber mit diesem Gesundheitlichen Hintergrund WEITERBESCHÄFTIGEN oder EINSTELLEN würde.

Bei einer EINMALIGEN Krankschreibung über 26 oder auch 30/40/50 Wochen z.B. durch einen Unfall - wie von KSC und Schade angeführt - gibt es nicht unbedingt EM, weil unter Umständen nach der Genesung und für die ZUKUNFT nicht mit einer REGELMÄSSIGEN Arbeistunfähigkeit von minde. 26 Wochen zu rechnen ist.

Fazit: KSC, Schade, siehe hier etc. haben recht; und in den vielzitierten BSG-Entscheidungen steht auch nichts anderes:

--> 26 Wochen AU alleine begründen noch keine EM-Rente.[/quote]

Bitte im ersten Satz "DAUERHAFT und" streichen. Danke.[/quote]

Hallo Kathi,

ich finde den Beitrag von @So schwer? ganz gut.

WICHTIG ist also, dass Sie auch KÜNFTIG REGELMÄSSIG mind. 26 Wochen pro Jahr krankgeschrieben sind.

Und das sollte aus Ihren Arzt-und Krankenhausschreiben auch eindeutig hervorgehen.

Noch BESSER wären 52 Wochen pro Jahr!

Weitere günstige Formulierungen in Ihren Arzt-und Krankenhausschreiben können sein:

- Krankheiten = CHRONISCH

- Krankheiten = AUSTHERAPIERT

- Arbeitsfähig = UNTER 3 Stunden täglich

- Patientin = Erwerbsunfähig

- Wir befürworten dringend, die Bewilligung einer vollen Erwerbsminderungsrente.

ZUSÄTZLICH wäre es sehr gut, wenn Ihre Ärzte im Arztschreiben, auch alles aufzählen, was Sie im täglichen Leben, alles nicht mehr können. JE MEHR desto BESSER.

ZUSÄTZLICH würde ich noch ein ALLTAGSPROTOKOLL bei der DRV einreichen, mit der Betonung, was Sie, aus Ihrer Sicht, alles nicht mehr können, was für sie sehr schwierig ist, zu machen, wo Sie Hilfe brauchen. Auch hier wieder, JE MEHR desto BESSER.

Die zwei BSG-Urteile würde ich ebenfalls beifügen.

Viel Glück!

Bitte im ersten Satz "DAUERHAFT und" streichen. Danke.
Hallo Kathi, ich finde den Beitrag von @So schwer? ganz gut. WICHTIG ist also, dass Sie auch KÜNFTIG REGELMÄSSIG mind. 26 Wochen pro Jahr krankgeschrieben sind. Und das sollte aus Ihren Arzt-und Krankenhausschreiben auch eindeutig hervorgehen. Noch BESSER wären 52 Wochen pro Jahr! Weitere günstige Formulierungen in Ihren Arzt-und Krankenhausschreiben können sein: - Krankheiten = CHRONISCH - Krankheiten = AUSTHERAPIERT - Arbeitsfähig = UNTER 3 Stunden täglich - Patientin = Erwerbsunfähig - Wir befürworten dringend, die Bewilligung einer vollen Erwerbsminderungsrente. ZUSÄTZLICH wäre es sehr gut, wenn Ihre Ärzte im Arztschreiben, auch alles aufzählen, was Sie im täglichen Leben, alles nicht mehr können. JE MEHR desto BESSER. ZUSÄTZLICH würde ich noch ein ALLTAGSPROTOKOLL bei der DRV einreichen, mit der Betonung, was Sie, aus Ihrer Sicht, alles nicht mehr können, was für sie sehr schwierig ist, zu machen, wo Sie Hilfe brauchen. Auch hier wieder, JE MEHR desto BESSER. Die zwei BSG-Urteile würde ich ebenfalls beifügen. Viel Glück!
Hallo lieber Jan, hallo liebe Kollegen von Jan. Wow, eine super ausführliche Antwort mit präzisen Hinweisen. Meine Ärzte haben einfach nur die Diagnosen geschrieben und seit wann ich in Behandlung bin. Was ich im Alltag alles nicht mehr kann und mir schwer fällt, steht dort nicht. Auch alles Weitere, was Sie genannt haben, steht dort ebenfalls nicht, wie Sie es vorgeschlagen haben. Ich werde mit meinen Ärzten sprechen und darum bitten, die Arztbriefe entsprechend abzuändern. Das mit dem Alltagsprotokoll hatte ich ebenfalls nicht auf dem Radar. Ich werde es ausführlich erstellen und mit einreichen. Vielen Dank, lieber Jan für Ihre tolle Antwort und Tipps, sie ist mir wirklich eine grosse Hilfe. Vielen Dank auch an die Kollegen von Jan, für Ihre Antworten. Liebe Grüsse Kathi
Schlawickelam 10.09.2021 | 14:42
Nicht schon wieder.....gibt es denn keinen Filter, der diesen Wahnsinn stoppen kann? Liebe Admin's, könnt ihr solche Gefechte nicht zukünftig gleich schließen? Unangemenssene Beiträge / Kommentare werden gelöscht, aber solche fragen, die hier das Forum ständig zum Überkochen bringen, sollten vermieden werden. Und für alle Fragesteller: schaut doch erst mal im Forum nach, wer sich zu den Themen ausgelassen hat. So geht einem das hier nur noch auf den Nerv.
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