Liebe Leserinnen und Leser,
ich habe viele unsachliche Beiträge gelöscht und hoffe auf eine Rückkehr zu mehr Sachlichkeit.
Viele Grüße
Ihr Admin
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ich habe viele unsachliche Beiträge gelöscht und hoffe auf eine Rückkehr zu mehr Sachlichkeit.
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Ihr Admin
Liebe Leserinnen und Leser,
Danke für den regen Austausch - allerdings musste ich einige unsachliche Einträge löschen. Da ein weiterer Erkenntnisgewinn unwahrscheinlich ist, schließe ich den Thread.
Ein schönes Wochenende.
Ihr
Admin
Ergänzend, ein Kommentar zum genannten Urteil von Herrn Rechtsanwalt (!) Sönke Nippel, aktualisiert am 21. Januar 2021. Das Urteil vom Bundessozialgericht vom 31. Oktober 2012 mit dem Aktenzeichen B 13 R 107/12 B ist also weiterhin gültig. https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/erwerbsminderungsrente-a…Hallo, wie lange muß ich arbeitsunfähig sein, um eine Erwerbsminderungsrente zu erhalten?Hallo Anke, wenn Sie länger als 26 Wochen krankgeschrieben sind, haben Sie nach der gängigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, einen Rechtsanspruch, auf eine Erwerbsminderungsrente. Beweis: Urteil vom Bundessozialgericht vom 31. Oktober 2012 Aktenzeichen: B 13 R 107/12 B Tipp: Weisen Sie bereits bei der Beantragung der Erwerbsminderungsrente, auf dieses verbindliche BSG-Urteil hin. Dies könnte vermutlich, die Bewilligung der Erwerbsminderungsrente beschleunigen. Alles Gute und viel Erfolg!
2. Ist die Arbeitsunfähigkeit jedoch länger (!) als 26 Wochen, führt Sie nach Antragstellung (!), unter Beachtung des genannten BSG-Urteils (!), sehr wohl zu einer Erwerbsminderungsrente. /quote] Und dennoch ist dieses Urteil alleine kein Garant dafür, dass ein Widerspruch Erfolg haben würde.Dieses Urteil alleine ist kein Garant dafür, dass ein Widerspruch Erfolg haben würde? Was bitte ist denn, Ihrer Meinung nach ein Garant dafür, dass ein Widerspruch Erfolg haben könnte??
Das ist kein Blödsinn! Ich war länger als 26 Wochen AU und habe, ohne Widerspruchsverfahren, Erwerbsminderungsrente erhalten! Es gilt halt GLEICHES Recht für ALLE !!!Was bitte ist denn, Ihrer Meinung nach ein Garant dafür, dass ein Widerspruch Erfolg haben könnte??Da gibt es überhaupt keine Garantie. Denn selbst das BSG muss dieses Urteil noch nicht einmal angucken, wenn es für den Einzelfall in keinster Weise auch nur annähernd zutrifft. Wenn es eine 'Garantie' gäbe, welche auch immer, würden beim BSG alle Klagen mit Ergebnis 'Erwerbsgemindert' durch gehen. Dem ist aber nicht so. Aber was solls. Sie verstehen anscheinend weder dieses Urteil, noch überhaupt etwas von den Zusammenhängen oder wollen es auch gar nicht. Gehen Sie also lieber auf den Sportplatz und diskutieren Sie dort im Vereinsheim weiter, da können Sie dann behaupten, was Sie wollen, welchen Blödsinn auch immer. Schönes Wochenende!
Die DRV wird nicht gegen die gängige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts verstossen. Ich habe die Erwerbsminderungsrente, ohne Widerspruchsverfahren und Gerichtsverfahren erhalten.Wer schon die Unterschiede zwischen einer AU und EM nicht versteht, wie soll so jemand ein Urteil richtig lesen und verstehen können? Ich glaube hier kann und braucht man nichts mehr zu schreiben. Ich freue mich auf die Gesichter, wenn sie in dem Widerspruchs und Klageverfahren verlieren und mit Kopfschütteln weiter auf das Urteil drängen. Viel Erfolg...Die Realität wird die Antragsteller die glauben, nur weil Sie länger als 26 Wochen arbeitsunfähig sind, einen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente zu haben, schnell auf den Boden der Tatsachen zurückholen. Jedes weitere Wort in einer Diskussion mit diesen Kleingeistern ist überflüssig.
Ein guter Freund von mir war wegen eines komplizierten Sehnenschadens in der Ferse 56 AU. Und nun arbeitet er wieder, hat halt gedauert... Und nun?? Haben SIE es jetzt verstanden?Das heißt aber eben noch lange nicht dass irgendein Karl, Paul, Hans oder Franz die Rente bekommt nur weil er seit 30 Wochen krank ist.@KSC, seit 30 Wochen krank, reicht alleine (ohne ärztliche Krankschreibung) nicht aus. 30 Wochen krank MIT ärztlicher Krankschreibung eben doch. Die ärztliche Krankschreibung länger als 26 Wochen ist entscheidend. Jetzt verstanden?
Dann bekommt Ihr Freund jetzt eben keine Erwerbsminderungsrente mehr. Gut für Ihren Freund, da wieder gesund. Und gut für die Rentenkasse, da Geld gespart. Übrigens kann die Rentenkasse jederzeit die Erwerbsminderungsrente überprüfen.@KSC, seit 30 Wochen krank, reicht alleine (ohne ärztliche Krankschreibung) nicht aus. 30 Wochen krank MIT ärztlicher Krankschreibung eben doch. Die ärztliche Krankschreibung länger als 26 Wochen ist entscheidend. Jetzt verstanden?Ein guter Freund von mir war wegen eines komplizierten Sehnenschadens in der Ferse 56 AU. Und nun arbeitet er wieder, hat halt gedauert... Und nun?? Haben SIE es jetzt verstanden?
1. Bitte lesen Sie die Ausführungen von Herrn Rechtsanwalt (!) Sönke Nippel: https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/erwerbsminderungsrente-a… 2. Bitte lesen Sie das BSG-Urteil vom 31. Oktober 2012, Aktenzeichen B 13 R 107/12 https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/legacy/157331?modul=esgb&am… 3. Bitte lesen Sie das BSG-Urteil vom 19. Oktober 2011, Aktenzeichen B 13 R 78/09 R https://openjur.de/u/563617.html Jetzt alles klar?@KSC, seit 30 Wochen krank, reicht alleine (ohne ärztliche Krankschreibung) nicht aus. 30 Wochen krank MIT ärztlicher Krankschreibung eben doch. Die ärztliche Krankschreibung länger als 26 Wochen ist entscheidend. Jetzt verstanden?Ein guter Freund von mir war wegen eines komplizierten Sehnenschadens in der Ferse 56 AU. Und nun arbeitet er wieder, hat halt gedauert... Und nun?? Haben SIE es jetzt verstanden?
Woher haben sie diesen Unsinn ? Soweit ich mich erinnere müssen 300 dieser Verweisarbeitsplätze im gesamten Bundesgebiet vorhanden sein, wo ist egal, dann darf die DRV den Verweisarbeitsplatz benennen. Bei rund 150000 abgelehnter EMR Anträge.Der Verweisungsjob ist z.B. der Pförtner an der Nebenpforte und es war der DRV schon immer egal, ob dieser auch ausreichend vorhanden ist.Da muss aber ZWINGEND ein konkreter (!) Arbeitsplatz genannt werden. Firma A im Ort B Strasse C am Wohnort oder in der Nähe des Wohnortes. In Flensburg wohnen und in München einen Arbeitsplatz nennen, geht nicht!
Einer der an der Nordsee wohnt, muß im gesamten Bundesgebiet, z.B. in den Alpen arbeiten? Rechtsgrundlage??Da muss aber ZWINGEND ein konkreter (!) Arbeitsplatz genannt werden. Firma A im Ort B Strasse C am Wohnort oder in der Nähe des Wohnortes. In Flensburg wohnen und in München einen Arbeitsplatz nennen, geht nicht!Woher haben sie diesen Unsinn ? Soweit ich mich erinnere müssen 300 dieser Verweisarbeitsplätze im gesamten Bundesgebiet vorhanden sein, wo ist egal, dann darf die DRV den Verweisarbeitsplatz benennen. Bei rund 150000 abgelehnter EMR Anträge.
Wallo, es wurde nach der Rechtsgrundlge gefragt.Einer der an der Nordsee wohnt, muß im gesamten Bundesgebiet, z.B. in den Alpen arbeiten? Rechtsgrundlage??Woher haben sie diesen Unsinn ? Soweit ich mich erinnere müssen 300 dieser Verweisarbeitsplätze im gesamten Bundesgebiet vorhanden sein, wo ist egal, dann darf die DRV den Verweisarbeitsplatz benennen. Bei rund 150000 abgelehnter EMR Anträge.Der Verweisungsjob ist z.B. der Pförtner an der Nebenpforte und es war der DRV schon immer egal, ob dieser auch ausreichend vorhanden ist.Da muss aber ZWINGEND ein konkreter (!) Arbeitsplatz genannt werden. Firma A im Ort B Strasse C am Wohnort oder in der Nähe des Wohnortes. In Flensburg wohnen und in München einen Arbeitsplatz nennen, geht nicht!
Von alleine wirft die DRV, Ihrem Freund die Erwerbsminderungsrente nicht hinterher. Um Sie zu bekommen, hätte er einen EM-Antrag (!) stellen müssen und hätte sie dann auch bekommen. Bitte lesen Sie mal die 3 sehr "potenten" Links von @Tripple.Dann bekommt Ihr Freund jetzt eben keine Erwerbsminderungsrente mehr. Gut für Ihren Freund, da wieder gesund. Und gut für die Rentenkasse, da Geld gespart. Übrigens kann die Rentenkasse jederzeit die Erwerbsminderungsrente überprüfen.Er war einfach lange, und zwar länger als 26 Wochen Arbeitsunfähig. Und konnte dann wieder arbeiten. Und ist somit also einfach nur ein Beispiel dafür, dass nicht jeder der 26 Wochen oder länger Arbeitsunfähig ist, dadurch auch gleichzeitig erwerbsgemindert ist, wie andere Leute hier ständig behaupten.
Es gibt Millionen von gesunden Arbeitslosen (ALG 1 + ALG 2), die nicht in Arbeit gebracht werden können. Wie will da, die DRV einen konkreten Arbeitsplatz für Kranke, aus dem Hut zaubernDas muss diese gar nicht. Es genügt die theoretische Feststellung, dass bestimmte Tätigkeiten ausführbar sind. Eine derartige dann zu finden, ist Sache der Arbeitsvermittlumg. Wichtig ist, dass die genannten Tätigkeiten zahlenmäßig auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt angeboten werden. Ob derartige Stellen aber auch frei sind, ist dabei unerheblich, dafür sind dann AfA und Jobcenter zuständig.
Das Urteil gibt es. Link von @Tripple anklicken. Es ist aber veraltet. Die Gesetzeslage hat sich verbessert. Ich habe bereits nach 12 Monaten Krankschreibung eine volle Erwerbsminderungsrente erhalten.Hallo Anke, wenn Sie länger als 26 Wochen krankgeschrieben sind, haben Sie nach der gängigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, einen Rechtsanspruch, auf eine Erwerbsminderungsrente. Beweis: Urteil vom Bundessozialgericht vom 31. Oktober 2012 Aktenzeichen: B 13 R 107/12 B Tipp: Weisen Sie bereits bei der Beantragung der Erwerbsminderungsrente, auf dieses verbindliche BSG-Urteil hin. Dies könnte vermutlich, die Bewilligung der Erwerbsminderungsrente beschleunigen. Alles Gute und viel Erfolg!Ein typischer "Wochenendtrollinger"
Auch mit Antrag ist man nicht 'automatisch' erwerbsgemindert statt nur arbeitsunfähig, wenn man nur mal ein paar Wochen länger krank ist :-)Denn eine einmalige 26-wöchige Arbeitsunfähigkeit führt keinesfalls automatisch zu einer Erwerbsminderungsrente.Automatisch nicht, aber nach Antrag sehr wohl! :-)
Länger als 26 Wochen AU + Antrag = EMR :-)Automatisch nicht, aber nach Antrag sehr wohl! :-)Auch mit Antrag ist man nicht 'automatisch' erwerbsgemindert statt nur arbeitsunfähig, wenn man nur mal ein paar Wochen länger krank ist :-)
Unbewiesene falsche Behauptung = TrollideologieLänger als 26 Wochen AU + Antrag = EMR :-)Auch mit Antrag ist man nicht 'automatisch' erwerbsgemindert statt nur arbeitsunfähig, wenn man nur mal ein paar Wochen länger krank ist :-)Denn eine einmalige 26-wöchige Arbeitsunfähigkeit führt keinesfalls automatisch zu einer Erwerbsminderungsrente.Automatisch nicht, aber nach Antrag sehr wohl! :-)
Beweise = 2 BSG-Urteile :-)Unbewiesene falsche Behauptung = TrollideologieLänger als 26 Wochen AU + Antrag = EMR :-)Automatisch nicht, aber nach Antrag sehr wohl! :-)Auch mit Antrag ist man nicht 'automatisch' erwerbsgemindert statt nur arbeitsunfähig, wenn man nur mal ein paar Wochen länger krank ist :-)
Hallo, sind die beiden BSG-Urteile noch gültig? MfG Elke1. Bitte lesen Sie die Ausführungen von Herrn Rechtsanwalt (!) Sönke Nippel: https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/erwerbsminderungsrente-a… 2. Bitte lesen Sie das BSG-Urteil vom 31. Oktober 2012, Aktenzeichen B 13 R 107/12 https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/legacy/157331?modul=esgb&am… 3. Bitte lesen Sie das BSG-Urteil vom 19. Oktober 2011, Aktenzeichen B 13 R 78/09 R https://openjur.de/u/563617.html Jetzt alles klar?Ein guter Freund von mir war wegen eines komplizierten Sehnenschadens in der Ferse 56 AU. Und nun arbeitet er wieder, hat halt gedauert... Und nun?? Haben SIE es jetzt verstanden?Das heißt aber eben noch lange nicht dass irgendein Karl, Paul, Hans oder Franz die Rente bekommt nur weil er seit 30 Wochen krank ist.@KSC, seit 30 Wochen krank, reicht alleine (ohne ärztliche Krankschreibung) nicht aus. 30 Wochen krank MIT ärztlicher Krankschreibung eben doch. Die ärztliche Krankschreibung länger als 26 Wochen ist entscheidend. Jetzt verstanden?
Das sind keine Beweise für den Individualfall. Wer sich darauf berufen will, macht sich in seinem Antragsfall lächerlich. Aber nur zu! Versuch macht klug. Im Ablehnungsfall kann man sich dann ja auf die Ideologie der Trolle hier im Forum berufen und diese dann eines besseren belehren. Allerdings darf man die Beratungsresistenz der Trolle nicht vergessen.Beweise = 2 BSG-Urteile :-)Unbewiesene falsche Behauptung = TrollideologieLänger als 26 Wochen AU + Antrag = EMR :-)Auch mit Antrag ist man nicht 'automatisch' erwerbsgemindert statt nur arbeitsunfähig, wenn man nur mal ein paar Wochen länger krank ist :-)Denn eine einmalige 26-wöchige Arbeitsunfähigkeit führt keinesfalls automatisch zu einer Erwerbsminderungsrente.Automatisch nicht, aber nach Antrag sehr wohl! :-)
Es gilt GLEICHES Recht für ALLE!!! Also ist der Beweis erbracht!!! Ausserdem hat ein Experte hat auf Seite 1 geschrieben: "Tipp: Weisen Sie bereits bei der Beantragung der Erwerbsminderungsrente, auf dieses verbindliche BSG-Urteil hin. Dies könnte vermutlich, die Bewilligung der Erwerbsminderungsrente beschleunigen."Das sind keine Beweise für den Individualfall. Wer sich darauf berufen will, macht sich in seinem Antragsfall lächerlich. Aber nur zu! Versuch macht klug. Im Ablehnungsfall kann man sich dann ja auf die Ideologie der Trolle hier im Forum berufen und diese dann eines besseren belehren. Allerdings darf man die Beratungsresistenz der Trolle nicht vergessen.Beweise = 2 BSG-Urteile :-)Unbewiesene falsche Behauptung = TrollideologieLänger als 26 Wochen AU + Antrag = EMR :-)Automatisch nicht, aber nach Antrag sehr wohl! :-)Auch mit Antrag ist man nicht 'automatisch' erwerbsgemindert statt nur arbeitsunfähig, wenn man nur mal ein paar Wochen länger krank ist :-)
Ja, die beiden BSG-Urteile noch gültig.Hallo, sind die beiden BSG-Urteile noch gültig? MfG Elke1. Bitte lesen Sie die Ausführungen von Herrn Rechtsanwalt (!) Sönke Nippel: https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/erwerbsminderungsrente-a… 2. Bitte lesen Sie das BSG-Urteil vom 31. Oktober 2012, Aktenzeichen B 13 R 107/12 https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/legacy/157331?modul=esgb&am… 3. Bitte lesen Sie das BSG-Urteil vom 19. Oktober 2011, Aktenzeichen B 13 R 78/09 R https://openjur.de/u/563617.html Jetzt alles klar?@KSC, seit 30 Wochen krank, reicht alleine (ohne ärztliche Krankschreibung) nicht aus. 30 Wochen krank MIT ärztlicher Krankschreibung eben doch. Die ärztliche Krankschreibung länger als 26 Wochen ist entscheidend. Jetzt verstanden?Ein guter Freund von mir war wegen eines komplizierten Sehnenschadens in der Ferse 56 AU. Und nun arbeitet er wieder, hat halt gedauert... Und nun?? Haben SIE es jetzt verstanden?
Klar nutzen die Urteile. Es gilt halt gleiches Recht für Alle. Das haben Experten schon hier geschrieben.Stimmt, die Urteile sind noch gültig, werden im Einzelfall aber rein gar nichts nutzen. Wetten?Hallo, sind die beiden BSG-Urteile noch gültig? MfG ElkeJa, die beiden BSG-Urteile noch gültig.
Stimmt, die Urteile sind noch gültig, werden im Einzelfall aber rein gar nichts nutzen. Wetten?Hallo, sind die beiden BSG-Urteile noch gültig? MfG ElkeJa, die beiden BSG-Urteile noch gültig.
Haben sie denn selber mal die Urteile gelesen? Dann müssten Sie auch wissen, dass es nicht darum geht, ob Sie bei der Beantragung einer Erwerbsminderungsrente länger als 26 Wochen arbeitsunfähig waren. Es geht um eine Prognose für die Zukunft. Das ist eine entscheidende Unterschied. Wurde hier ja in verschiedenen Beiträgen auch schon hinreichend erklärt. Stellen Sie doch einfach ihren Antrag auf Erwerbsminderungsrente und weisen auf die Urteile hin. Dann werden sie ja über kurz oder lang auch erfahren, ob ihr Antrag bewilligt wird. Ansonsten können sie ja Widerspruch und Klage einreichen. Viel ErfolgBeratungsresistenz ist nicht heilbar! Unfassbar, welche Blüten dieses Urteil jedes Wochenende hier im Forum treibt. Als langjähriger Mitarbeiter in der Beratung der DRV kann ich nur fassungslos den Kopf schütteln. Wie blöd muss man denn sein, zu glauben allein eine mehr als 26 wöchige Arbeitsunfähigkeit reiche für eine Rente? Nochmals für alle: Wer sich für einen Rentenfall hält, möge den Antrag stellen. Diesen mit Hilfe seiner Ärzte möglichst gut begründen, warum man mit seinen individuellen Einschränkungen glaubt nicht mehr erwerbsfähig zu sein. Allein der Hinweis auf irgendein BSG Urteil wird keinen auch nur einen Schritt weiterbringen! Sollte das Krankengeld oder ALG höher sein als die mögliche EM Rente, sollten man den Antrag möglichst spät stellen. Deshalb sind ja auch viele EM Bewerber schon längere Zeit arbeitsunfähig. Und dann möge er oder sie abwarten wie entschieden wird.Die Experten haben doch ZWEI (!) entsprechende BSG-Urteile genannt, nicht nur eins. Zur Ihrer Information: Das BSG ist das HÖCHSTE (!) Sozialgericht in Deutschland. Spielt also in einer ganz anderen Liga als die Bildzeitung. Also wird an den zwei BSG-Urteilen schon was dran sein. Das man mit Hilfe der Ärzte den Antrag möglichst gut begründen muss, ist doch logisch und hat auch keiner bestritten. Ich werde alle Arzt- und Krankenhausschreiben der letzten 20 Jahre einreichen, damit die Gutachter vollumfänglich informiert sind. Welche Nachteile hat es denn, wenn man wie von den Experten empfohlen, auf die beiden Urteile hinweist, oder besser noch zusätzlich als Photokopie mitschickt??
Es geht um eine Prognose für die Zukunft.Genau so ist es. Lieschen Müller stellt einen Antrag auf EM-RENTE. Dieser wird abgelehnt, weil ganz leichte Tätigkeiten noch möglich sind. Jetzt holt Lieschen das Kaninchen aus dem Hut und sagt, liebe Rentenversicherung, ich habe meinem Arbeitgeber in diesem Jahr schon 28 Wochen gefehlt und da ich die nächsten Jahre dreimal in der Woche zur Dialyse muss, werde ich weiterhin derart hohe Fehlzeiten haben, so dass ich die vertraglich vereinbarte 5 Tage Woche beim Arbeitgeber nicht mehr erfüllen kann und dadurch erhält Lieschen Müller nun trotzdem eine EM-RENTE.
Genau so ist es. Lieschen Müller stellt einen Antrag auf EM-RENTE. Dieser wird abgelehnt, weil ganz leichte Tätigkeiten noch möglich sind. Jetzt holt Lieschen das Kaninchen aus dem Hut und sagt, liebe Rentenversicherung, ich habe meinem Arbeitgeber in diesem Jahr schon 28 Wochen gefehlt und da ich die nächsten Jahre dreimal in der Woche zur Dialyse muss, werde ich weiterhin derart hohe Fehlzeiten haben, so dass ich die vertraglich vereinbarte 5 Tage Woche beim Arbeitgeber nicht mehr erfüllen kann und dadurch erhält Lieschen Müller nun trotzdem eine EM-RENTE.@W°lfi, greif hier einmal richtig durch und setze einige Pseudoberater auf den Topf. Ich bau auf dich, mach mal.
Ich kann keine Nachteile erkennen, wenn Sie die beiden Urteile, als Photokopie mitschicken. Ganz im Gegenteil, halte ich es für sehr vorteilhaft so zu verfahren. Der Entscheider bei der DRV wird direkt erkennen, dass Sie sich rechtlich gut auskennen, sich nicht über den Tisch ziehen lassen und vermutlich, die EM-Rente dann (eher) bewilligen. Das Sie mit Hilfe der Ärzte, den Antrag möglichst gut begründen müssen und "gute" Arzt- und Krankenhausschreiben brauchen, haben sie richtig erkannt.Beratungsresistenz ist nicht heilbar! Unfassbar, welche Blüten dieses Urteil jedes Wochenende hier im Forum treibt. Als langjähriger Mitarbeiter in der Beratung der DRV kann ich nur fassungslos den Kopf schütteln. Wie blöd muss man denn sein, zu glauben allein eine mehr als 26 wöchige Arbeitsunfähigkeit reiche für eine Rente? Nochmals für alle: Wer sich für einen Rentenfall hält, möge den Antrag stellen. Diesen mit Hilfe seiner Ärzte möglichst gut begründen, warum man mit seinen individuellen Einschränkungen glaubt nicht mehr erwerbsfähig zu sein. Allein der Hinweis auf irgendein BSG Urteil wird keinen auch nur einen Schritt weiterbringen! Sollte das Krankengeld oder ALG höher sein als die mögliche EM Rente, sollten man den Antrag möglichst spät stellen. Deshalb sind ja auch viele EM Bewerber schon längere Zeit arbeitsunfähig. Und dann möge er oder sie abwarten wie entschieden wird.Die Experten haben doch ZWEI (!) entsprechende BSG-Urteile genannt, nicht nur eins. Zur Ihrer Information: Das BSG ist das HÖCHSTE (!) Sozialgericht in Deutschland. Spielt also in einer ganz anderen Liga als die Bildzeitung. Also wird an den zwei BSG-Urteilen schon was dran sein. Das man mit Hilfe der Ärzte den Antrag möglichst gut begründen muss, ist doch logisch und hat auch keiner bestritten. Ich werde alle Arzt- und Krankenhausschreiben der letzten 20 Jahre einreichen, damit die Gutachter vollumfänglich informiert sind. Welche Nachteile hat es denn, wenn man wie von den Experten empfohlen, auf die beiden Urteile hinweist, oder besser noch zusätzlich als Photokopie mitschickt??
Diese Antwort sollten alle hier beratungsresistenten Personen, die behaupten, eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als 26 Wochen würde zu einer Gewährung einer Erwerbsminderungsrente führen, versuchen zu verstehen und ihre gegensätzlichen Behauptungen besser für sich behalten, um nicht Fragesteller unnötig zu verunsichern.Hallo, wie lange muß ich arbeitsunfähig sein, um eine Erwerbsminderungsrente zu erhalten?Hallo Anke, für den Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente spielt die Dauer der Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich keine Rolle. Vielmehr müssen hierfür persönliche und versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein.
Und ich war auch mehr als 26 Wochen arbeitsunfähig und habe keine Erwerbsminderungsrente bekommen und ich kenne mindestens weitere 3 Personen denen es auch so ergangen ist, also behaltet Eure Unwahrheiten und falsche Theorien besser für Euch, bevor sich andere unberechtigte Hoffnungen machen und bitter enttäuscht werden.Ich war mehr als 26 Wochen krankgeschrieben und habe unkompliziert, ohne BSG-Gedöns, die Erwerbsminderungsrente bekommen.Diese Antwort sollten alle hier beratungsresistenten Personen, die behaupten, eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als 26 Wochen würde zu einer Gewährung einer Erwerbsminderungsrente führen, versuchen zu verstehen und ihre gegensätzlichen Behauptungen besser für sich behalten, um nicht Fragesteller unnötig zu verunsichern.Hallo, wie lange muß ich arbeitsunfähig sein, um eine Erwerbsminderungsrente zu erhalten?Hallo Anke, für den Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente spielt die Dauer der Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich keine Rolle. Vielmehr müssen hierfür persönliche und versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein.
Ich war mehr als 26 Wochen krankgeschrieben und habe unkompliziert, ohne BSG-Gedöns, die Erwerbsminderungsrente bekommen.Hallo Anke, für den Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente spielt die Dauer der Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich keine Rolle. Vielmehr müssen hierfür persönliche und versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein.Diese Antwort sollten alle hier beratungsresistenten Personen, die behaupten, eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als 26 Wochen würde zu einer Gewährung einer Erwerbsminderungsrente führen, versuchen zu verstehen und ihre gegensätzlichen Behauptungen besser für sich behalten, um nicht Fragesteller unnötig zu verunsichern.
Ich war nur 12 Wochen AU und habe die EM-Rente erhalten und bin zufrieden. Auf gut deutsch, die DRV hat die BSG-Urteile verbessert. Denn laut Experten-Antwort gilt: "für den Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente spielt die Dauer der Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich keine Rolle." Also bitte verbreiten Sie hier keine Märchen und bezichtigen Andere der Unwahrheit.Und ich war auch mehr als 26 Wochen arbeitsunfähig und habe keine Erwerbsminderungsrente bekommen und ich kenne mindestens weitere 3 Personen denen es auch so ergangen ist, also behaltet Eure Unwahrheiten und falsche Theorien besser für Euch, bevor sich andere unberechtigte Hoffnungen machen und bitter enttäuscht werden.Ich war mehr als 26 Wochen krankgeschrieben und habe unkompliziert, ohne BSG-Gedöns, die Erwerbsminderungsrente bekommen.Hallo Anke, für den Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente spielt die Dauer der Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich keine Rolle. Vielmehr müssen hierfür persönliche und versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein.Diese Antwort sollten alle hier beratungsresistenten Personen, die behaupten, eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als 26 Wochen würde zu einer Gewährung einer Erwerbsminderungsrente führen, versuchen zu verstehen und ihre gegensätzlichen Behauptungen besser für sich behalten, um nicht Fragesteller unnötig zu verunsichern.
Bitte lesen Sie die Experten-Antwort! Was?? ist daran so schwer zu verstehen, dass für den Anspruch der Erwerbsminderungsrente, die Dauer der Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich keine Rolle spielt??? Das die DRV Lauscheppern, die Erwerbsminderungsrente verweigert, finde ich richtig !!! Wer die Erwerbsminderungsrente begehrt, muss laut Experten-Antwort!!, die "persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen." Lauschepper erfüllen diese Voraussetzungen nicht !!!Ich war nur 12 Wochen AU und habe die EM-Rente erhalten und bin zufrieden. Auf gut deutsch, die DRV hat die BSG-Urteile verbessert. Denn laut Experten-Antwort gilt: "für den Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente spielt die Dauer der Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich keine Rolle." Also bitte verbreiten Sie hier keine Märchen und bezichtigen Andere der Unwahrheit. Keinen blassen Schimmer von der Materie und sich einmischen wollen. Lesen und verstehen ist scheinbar nicht so Ihr Ding!Und ich war auch mehr als 26 Wochen arbeitsunfähig und habe keine Erwerbsminderungsrente bekommen und ich kenne mindestens weitere 3 Personen denen es auch so ergangen ist, also behaltet Eure Unwahrheiten und falsche Theorien besser für Euch, bevor sich andere unberechtigte Hoffnungen machen und bitter enttäuscht werden.Ich war mehr als 26 Wochen krankgeschrieben und habe unkompliziert, ohne BSG-Gedöns, die Erwerbsminderungsrente bekommen.Hallo Anke, für den Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente spielt die Dauer der Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich keine Rolle. Vielmehr müssen hierfür persönliche und versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein.Diese Antwort sollten alle hier beratungsresistenten Personen, die behaupten, eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als 26 Wochen würde zu einer Gewährung einer Erwerbsminderungsrente führen, versuchen zu verstehen und ihre gegensätzlichen Behauptungen besser für sich behalten, um nicht Fragesteller unnötig zu verunsichern.
Hallo Kathi, ich finde den Beitrag von @So schwer? ganz gut. WICHTIG ist also, dass Sie auch KÜNFTIG REGELMÄSSIG mind. 26 Wochen pro Jahr krankgeschrieben sind. Und das sollte aus Ihren Arzt-und Krankenhausschreiben auch eindeutig hervorgehen. Noch BESSER wären 52 Wochen pro Jahr! Weitere günstige Formulierungen in Ihren Arzt-und Krankenhausschreiben können sein: - Krankheiten = CHRONISCH - Krankheiten = AUSTHERAPIERT - Arbeitsfähig = UNTER 3 Stunden täglich - Patientin = Erwerbsunfähig - Wir befürworten dringend, die Bewilligung einer vollen Erwerbsminderungsrente. ZUSÄTZLICH wäre es sehr gut, wenn Ihre Ärzte im Arztschreiben, auch alles aufzählen, was Sie im täglichen Leben, alles nicht mehr können. JE MEHR desto BESSER. ZUSÄTZLICH würde ich noch ein ALLTAGSPROTOKOLL bei der DRV einreichen, mit der Betonung, was Sie, aus Ihrer Sicht, alles nicht mehr können, was für sie sehr schwierig ist, zu machen, wo Sie Hilfe brauchen. Auch hier wieder, JE MEHR desto BESSER. Die zwei BSG-Urteile würde ich ebenfalls beifügen. Viel Glück!Hallo Anke, Tripple und all die anderen dazwischen, ja, man KANN (!)wegen 26 Wochen krankschreibung EM sein. Aber NUR wenn man auch wahrscheinlich KÜNFTIG DAUERHAFT und REGELMÄSSIG mind. 26 Wochen pro Jahr krankgeschrieben sein wird. Das steht so z.B. auch gleich im 1. von Tripple verlinkte Artikel/Gerichtsentscheid: https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/erwerbsminderungsrente-a… "(...)Allerdings hat das BSG entschieden, dass das Risiko einer häufigen Arbeitsunfähigkeit dann zu einer Erwerbsminderung führen KANN, wenn FESTSTEHT, dass die (vollständige) Arbeitsunfähigkeit so HÄUFIG (!!!) auftritt, dass die während eines Arbeitsjahres zu erbringenden Arbeitsleistungen nicht mehr den Mindestanforderungen entsprechen, die ein 'vernünftig und billig denkender Arbeitgeber' zu stellen berechtigt ist, sodass eine EINSTELLUNG oder WEITERBESCHÄFTIGUNG eines solchen Versicherten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt praktisch ausgeschlossen ist. Geklärt hat das BSG, dass diese Mindestanforderungen jedenfalls dann nicht mehr als erfüllt anzusehen sind, wenn der Versicherte die Arbeitsleistung für einen Zeitraum von mehr als 26 Wochen (sechs Monate bzw. die Hälfte) im Jahr gesundheitsbedingt nicht mehr erbringen KANN. (...)" Und dieses letzte "KANN" bezieht sich NICHT auf Arbeitsunfähigkeit in Vergangenheit und Gegenwart, sondern in der ZUKUNFT: Es geht darum, ob einen ein Arbeitgeber mit diesem Gesundheitlichen Hintergrund WEITERBESCHÄFTIGEN oder EINSTELLEN würde. Bei einer EINMALIGEN Krankschreibung über 26 oder auch 30/40/50 Wochen z.B. durch einen Unfall - wie von KSC und Schade angeführt - gibt es nicht unbedingt EM, weil unter Umständen nach der Genesung und für die ZUKUNFT nicht mit einer REGELMÄSSIGEN Arbeistunfähigkeit von minde. 26 Wochen zu rechnen ist. Fazit: KSC, Schade, siehe hier etc. haben recht; und in den vielzitierten BSG-Entscheidungen steht auch nichts anderes: --> 26 Wochen AU alleine begründen noch keine EM-Rente.Bitte im ersten Satz "DAUERHAFT und" streichen. Danke.
Genau so ist es. Lieschen Müller stellt einen Antrag auf EM-RENTE. Dieser wird abgelehnt, weil ganz leichte Tätigkeiten noch möglich sind. Jetzt holt Lieschen das Kaninchen aus dem Hut und sagt, liebe Rentenversicherung, ich habe meinem Arbeitgeber in diesem Jahr schon 28 Wochen gefehlt und da ich die nächsten Jahre dreimal in der Woche zur Dialyse muss, werde ich weiterhin derart hohe Fehlzeiten haben, so dass ich die vertraglich vereinbarte 5 Tage Woche beim Arbeitgeber nicht mehr erfüllen kann und dadurch erhält Lieschen Müller nun trotzdem eine EM-RENTE.Ich schliesse mich Ihrer Meinung an.
Danke sehr :-)Ich schliesse mich Ihrer Meinung an.Es geht um eine Prognose für die Zukunft.Genau so ist es. Lieschen Müller stellt einen Antrag auf EM-RENTE. Dieser wird abgelehnt, weil ganz leichte Tätigkeiten noch möglich sind. Jetzt holt Lieschen das Kaninchen aus dem Hut und sagt, liebe Rentenversicherung, ich habe meinem Arbeitgeber in diesem Jahr schon 28 Wochen gefehlt und da ich die nächsten Jahre dreimal in der Woche zur Dialyse muss, werde ich weiterhin derart hohe Fehlzeiten haben, so dass ich die vertraglich vereinbarte 5 Tage Woche beim Arbeitgeber nicht mehr erfüllen kann und dadurch erhält Lieschen Müller nun trotzdem eine EM-RENTE.
Hallo lieber Jan, hallo liebe Kollegen von Jan. Wow, eine super ausführliche Antwort mit präzisen Hinweisen. Meine Ärzte haben einfach nur die Diagnosen geschrieben und seit wann ich in Behandlung bin. Was ich im Alltag alles nicht mehr kann und mir schwer fällt, steht dort nicht. Auch alles Weitere, was Sie genannt haben, steht dort ebenfalls nicht, wie Sie es vorgeschlagen haben. Ich werde mit meinen Ärzten sprechen und darum bitten, die Arztbriefe entsprechend abzuändern. Das mit dem Alltagsprotokoll hatte ich ebenfalls nicht auf dem Radar. Ich werde es ausführlich erstellen und mit einreichen. Vielen Dank, lieber Jan für Ihre tolle Antwort und Tipps, sie ist mir wirklich eine grosse Hilfe. Vielen Dank auch an die Kollegen von Jan, für Ihre Antworten. Liebe Grüsse KathiBitte im ersten Satz "DAUERHAFT und" streichen. Danke.Hallo Kathi, ich finde den Beitrag von @So schwer? ganz gut. WICHTIG ist also, dass Sie auch KÜNFTIG REGELMÄSSIG mind. 26 Wochen pro Jahr krankgeschrieben sind. Und das sollte aus Ihren Arzt-und Krankenhausschreiben auch eindeutig hervorgehen. Noch BESSER wären 52 Wochen pro Jahr! Weitere günstige Formulierungen in Ihren Arzt-und Krankenhausschreiben können sein: - Krankheiten = CHRONISCH - Krankheiten = AUSTHERAPIERT - Arbeitsfähig = UNTER 3 Stunden täglich - Patientin = Erwerbsunfähig - Wir befürworten dringend, die Bewilligung einer vollen Erwerbsminderungsrente. ZUSÄTZLICH wäre es sehr gut, wenn Ihre Ärzte im Arztschreiben, auch alles aufzählen, was Sie im täglichen Leben, alles nicht mehr können. JE MEHR desto BESSER. ZUSÄTZLICH würde ich noch ein ALLTAGSPROTOKOLL bei der DRV einreichen, mit der Betonung, was Sie, aus Ihrer Sicht, alles nicht mehr können, was für sie sehr schwierig ist, zu machen, wo Sie Hilfe brauchen. Auch hier wieder, JE MEHR desto BESSER. Die zwei BSG-Urteile würde ich ebenfalls beifügen. Viel Glück!
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