Sie erhalten eine Rente wegen voller Erwerbminderung und können dabei einen bestimmten Betrag hinzuverdienen. Die Hinzuverdienstgrenze für eine volle EM-Rente beträgt monatlich 400 EUR brutto. Als Einkünfte werden dabei das Arbeitsentgelt aus einer Beschäftigung angerechnet. Nicht angerechnet wird allerdings der Verdienst (Arbeitsentgelt) , den Behinderte in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) erzielen –unabhängig von der Höhe-. Das heißt für Sie im Klartext, dass Sie die neue Beschäftigung Ihrem Rentenversicherungsträger melden müssen. Deshalb erfolgte in Ihrem Rentenbescheid auch der entsprechende Hinweis. Aufgrund der evtl. neuen Beschäftigung wird geprüft, ob weiterhin ein Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung besteht bzw. ob jetzt eine Anrechnung des Arbeitsentgeltes erfolgt. Zur individuellen Abklärung Ihrer Situation sollten Sie unbedingt einen persönlichen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln. Nach eingehender Beratung vor Ort und Stelle können Sie immer noch entscheiden, ob eine neue Beschäftigung aufnehmen.