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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente

von Peter Klein10.01.2012 | 06:17
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3 Antworten

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Ich arbeite seit 6 Jahren in einer Behindertenwerkstatt für psychisch Kranke und erhalte seit 2 Jahren eine volle Erwerbsminderungsrente. Ich habe jetzt die Möglichkeit,in eine andere Einrichtung zu wechseln. Dort gibt es für mich interessantere Arbeit, aber die Einrichtung hat keinen WfbMStatus. In meinem Bescheid steht ein Hinweis, dass ich einen Wechsel aus der WfbM anzeigen muss - warum verstehe ich nicht. Würde es einen Unterschied machen, wenn ich ein paar Monate gar nicht arbeiten würde - meine Frau kommt für unseren Lebensunterhalt auf.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sie erhalten eine Rente wegen voller Erwerbminderung und können dabei einen bestimmten Betrag hinzuverdienen. Die Hinzuverdienstgrenze für eine volle EM-Rente beträgt monatlich 400 EUR brutto. Als Einkünfte werden dabei das Arbeitsentgelt aus einer Beschäftigung angerechnet. Nicht angerechnet wird allerdings der Verdienst (Arbeitsentgelt) , den Behinderte in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) erzielen –unabhängig von der Höhe-. Das heißt für Sie im Klartext, dass Sie die neue Beschäftigung Ihrem Rentenversicherungsträger melden müssen. Deshalb erfolgte in Ihrem Rentenbescheid auch der entsprechende Hinweis. Aufgrund der evtl. neuen Beschäftigung wird geprüft, ob weiterhin ein Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung besteht bzw. ob jetzt eine Anrechnung des Arbeitsentgeltes erfolgt. Zur individuellen Abklärung Ihrer Situation sollten Sie unbedingt einen persönlichen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln. Nach eingehender Beratung vor Ort und Stelle können Sie immer noch entscheiden, ob eine neue Beschäftigung aufnehmen.

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2 Antworten

Wolf-Dietricham 10.01.2012 | 10:36
Gerade aus Werkstätten für psychisch kranke Menschen gelingt machmal der Wechsel auf den allgemeinen Arbeitsmarkt, dies manchmal auch für Bezieher von Erwerbsminderungsrenten. Ein solcher Wechsel sollte dann angezeigt werden, bzw im Vorfeld mit der jeweiligen Rentenabteilung gut abgesprochen werden - dies auch für den Fall des Scheiterns des Arbeitsversuches zu einem späteren Zeitpunkt. Sollten aus ihrer neuen geplanten Beschäftigung Rentenversicherungsbeiträge gezahlt werden, sollten Sie der Rentenabteilung eine Mitteilung über die Art der Beschäftigung machen, da aus der Zahlung der Beiträge keine Rückschlüss aus der Art der Beschäftigung gezogen werden können ( in Ihrem Fall ja wohl nicht unter den Bedingungen des "freien" Arbeitsmarktes ) und Sie sonst eine Überprüfung der Voraussetzungen der Erwerbsminderungsrente anstoßen. Ob und wie hoch möglicherweise Einbußen bei Ihrer Altersrente nach einem Austritt aus der WfbM ( dort zahlt man für Sie trotz der Erwerbsminderungsrente noch monatliche Beiträge ein ) sein werden, sollten Sie bei einer Beratungsstelle der Rentenversicherung klären lassen. Sonst viel Erfolg bei Ihrer neuen Tätigkeit.
Schnakeam 11.01.2012 | 09:07
Die individuelle Beratung vor Ort wie in der Sache darin bestehen, einen Vermerk für die Sachbearbeitung aufzunehmen. Das ist auch besser für Sie, denn nur was Sie schwarz auf weiß haben können Sie mit nach Hause nehmen. Beratungen können falsch sein und sich später nicht mehr beweisen lassen.
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