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Erwerbsminderungsrente

von hanne25.01.2009 | 11:39
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8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Im März wird mein Mann 63 Jahre alt. Er ist arbeitslos seit 01.2006 (58er Regelung).Er bezieht Krankengeld seit o5.2008.Rehamaßnahme nach Aufforderung durch die AOK abgeschlossen mit dem Ergebnis arbeitsfähig mit Einschränkung zwischen3 und 6 Stunden.Weiterhin krankgeschrieben von Neurologin.Mein Mann ist nervlich nicht in der Lage einer Arbeit auch von 3 Stunden nachzugehen. Sollte er einen Antrag auf Erwerbsminderung stellen? GdB 40%.Danke für eine Antwort

Antworten der Moderation

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Hanne,

im Rahmen dieses Forums kann ich Ihnen leider nicht ausführlich genug alle Handlungsmöglichkeiten aufzeigen (die anderen User haben da ja schon den einen oder anderen Tip gegeben). Ich rate Ihnen dringend, ein persönliches Gespräch in einer Beratungsstelle der Rentenversicherung in Ihrer Nähe zu führen (Adressen finden Sie über die linke Navigationsleiste) - dort kann man viel besser auf die individuelle Situation eingehen.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo leona,

Fragen zur Unfallversicherung richten Sie bitte direkt an den Unfallversicherungsträger. Leider ist nicht eindeutig erkennbar, ob Sie auch Fragen zur gesetzlichen Rentenversicherung haben. Ein gleichtzeitiger Anspruch von Erwerbsminderungsrente und Altersrente ist im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung ausgeschlossen.

Wir empfehlen ggf. eine persönliche Beratung in einer Service-Stelle der Deutschen Rentenversicherung um die verschiedenen Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung von den Ansprüchen bei der Unfallversicherung abzugrenzen und Ihnen genaue Auskünfte geben zu können.

6 Antworten

hanneam 25.01.2009 | 21:54
Vielleicht ist noch jemand online, der mir sagen kann, wie es weitergeht. Danke
Rosannaam 26.01.2009 | 00:44
Hallo hanne, ein EM-Rentenantrag kann immer gestellt werden... Ich setze mal voraus, daß die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (Wartezeit 5 Jahre, in den letzten 5 Jahren mind. 3 Jahre Pflichtbeiträge!) erfüllt sind. Wurde die Leistungsfähigkeit von 3 - 6 Stunden tatsächlich von der AOK festgestellt? Falls ja, hat dies keinen Einfluß auf die Entscheidung der DRV. Denn wenn die DRV dieses Leistungsvermögen feststellen würde, bekäme er eine volle EM-Rente auf Zeit. Wenn Ihr Mann nicht mehr arbeiten kann und da er auch nicht 50 % schwerbehindert ist, bleibt ihm ja leider nichts anderes übrig als einen EM-Rentenantrag zu stellen. Beratungsstellen finden Sie unter nebenstehendem Link, sofern Sie den Rentenantrag nicht selbst ausfüllen wollen. MfG Rosanna.
Schadeam 26.01.2009 | 09:00
ich würde ein Beratungsgespräch suchen. Falls 35 Versicherungsjahre vorliegen, wäre ab Aril die Altersrente möglich und falls Arbeitslosigkeit vorlieg eventuell die AR für Arbeitslosigkeit bereits jetzt. Dann bräuchten Sie nicht um die Anerkennung der gesundheitlichen Gründe kämpfen, hätten allerdings Abschläge. Aber über all das sollte sich ein 63 jähriger, der seit 3 Jahren alo ist, eigentlich längstst informiert haben...oder gehts nur drum, die Abschläge zu vermeiden?
Brilleam 26.01.2009 | 09:05
Hallo hanne, Ihr Mann zählt noch zu den Jahrgängen, die eine 'Altersrente für schwerbehinderte Menschen' auch bekommen können, wenn 'nur' Berufsunfähigkeit vorliegt - ggf. von der DRV prüfen lassen (entsprechenden Altersrentenantrag stellen!). Achtung: vorher netto-Vergleich der aktuelle verfügbaren Einkommen machen!
hanneam 26.01.2009 | 10:16
@ Rosanna, die Voraussetzungen sind gegeben. Der Träger der Reha war die RV.Der entgültige Abschlußbericht ist noch nicht da. Allerdings wurde mein Mann im vorläufigen Entlassungsschreiben als arbeitsunfähig entlassen, aber gestern wurde mitgeteilt ein Fehler sei unterlaufen, mein Mann sei mit Einschränkungen bis zu 6 Stunden arbeitsfähig. Was bedeutet das für die EM? @Schade:Informiert haben wir uns schon,wissen aber immer noch nichts und möchten natürlich Abschläge vermeiden. Danke für die Antworten
leonaam 29.01.2009 | 18:19
Hallo, ich frage hier für meine Mutter. Geboren 9/44, verunfallt 2/08 bei der Pflege meines Vaters, wird auch als Arbeitsunfall anerkannt,20 % liegt jetzt vor. Sie erhält eine Nachzahlung bis einschließlich 2/09, danach kann die Rentenzahlung weiterbeantragt werden, wenn weiterhin eine Beeinträchtigung vorliegt. Werde ich auch machen. Nun habe ich die Unfallversicherungen angeschrieben, da ja Folgeschäden vorhanden sind. Die wollen von ihr nun das Gutachten der GUV, welches aber nur für Ansprüche gegenüber der GUV verwendet werden darf, ich habe auch drauf verwiesen. Hier nun meine Fragen: 1. Wie lange erhält meine Mutter die Erwerbsunfähigkeitsrente, sie erhält Altersrente seit 9/08 und wie verhalte ich mich gegenüber der UV? Müßen die das Gutachten nicht selber beim Gutachter einfordern, bzw. ich hatte um Nennung eines Gutachters seitens der UV gebeten. Wenn der Gutachter der GUV das Formular ausfüllt, muss dann die UV die Kosten dafür tragen? Mir liegt das Gutachten persönlich vor. Die 2. Frage gehört nicht unbedingt zur Rentenfrage, wäre aber dankbar, wenn ich eine Antwort erhalten würde. LG leona
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