Hallo Michael Cordon,
sofern Sie den Eindruck haben, dass Ihr Gesundheitszustand zu optimistisch eingeschätzt wurde, können Sie Widerspruch erheben und z.B. eine Stellungnahme des behandelnden Arztes beifügen. Selbst wenn die Widerspruchsfrist von einem Monat abgelaufen ist geht das. Man nennt es dann jedoch Überprüfungsantrag.
Sollte sich die Zurückstufung auf teilweise Erwerbsminderung als angemessen erweisen, wären Sie immerhin nicht von Leistungen zur medizinischen Reha ausgeschlossen. Vermutlich war das aber nicht Ihre Frage. Soweit es um die Einkommenssituation geht, ist denn ein Anspruch auf reguläres Arbeitslosengeld noch gegeben? Sie wären mindestens für Teilzeitbeschäftigung vermittelbar. Sollte die Agentur für Arbeit Ihnen bestätigen, dass bei den vorliegenden medizinischen Einschränkung eine Vermittlung ausgeschlossen ist, sollten Sie die Überprüfung des Rentenanspruchs auf die Arbeitsmarktsituation ausweiten. Auch aus Gründen fehlender Vermittelbarkeit in eine Teilzeitbeschäftigung kann bei Vorliegen der mediz. teilweisen Erwerbsminderung eine Rente wegen voller Erwerbsminderung geleistet werden.