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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente

von Michael Cordon09.10.2017 | 07:59
635 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe 6 Jahre die volle EMR aus medizinischen Gründen erhalten und bin nach einer OP jetzt von der Rentenversicherung auf eine teilweise EMR runtergestuft worden. Ich bin 58 Jahre alt und habe seit 7 Jahren aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr gearbeitet. Eine Schwerbehinderung von 60 und ein G im Ausweis habe ich auch. Grundsicherung bzw. Harz 4 bekomme ich nicht, da mein Lebensgefährte noch arbeitet. Wir kommen gerade so über die Runden. Welche Möglichkeiten oder Hilfe könnte ich von der DRV erhalten? Ich weis auch noch garnicht ob ich jemals wieder arbeiten gehen kann. Es sind noch wenige Jahre bis zu meiner Arbeitsrente für schwerbehinderte. Ich würde mich über sehr gute Tipps und Ratschläge freuen. Mit freundlichen Grüßen

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Michael Cordon,

sofern Sie den Eindruck haben, dass Ihr Gesundheitszustand zu optimistisch eingeschätzt wurde, können Sie Widerspruch erheben und z.B. eine Stellungnahme des behandelnden Arztes beifügen. Selbst wenn die Widerspruchsfrist von einem Monat abgelaufen ist geht das. Man nennt es dann jedoch Überprüfungsantrag.

Sollte sich die Zurückstufung auf teilweise Erwerbsminderung als angemessen erweisen, wären Sie immerhin nicht von Leistungen zur medizinischen Reha ausgeschlossen. Vermutlich war das aber nicht Ihre Frage. Soweit es um die Einkommenssituation geht, ist denn ein Anspruch auf reguläres Arbeitslosengeld noch gegeben? Sie wären mindestens für Teilzeitbeschäftigung vermittelbar. Sollte die Agentur für Arbeit Ihnen bestätigen, dass bei den vorliegenden medizinischen Einschränkung eine Vermittlung ausgeschlossen ist, sollten Sie die Überprüfung des Rentenanspruchs auf die Arbeitsmarktsituation ausweiten. Auch aus Gründen fehlender Vermittelbarkeit in eine Teilzeitbeschäftigung kann bei Vorliegen der mediz. teilweisen Erwerbsminderung eine Rente wegen voller Erwerbsminderung geleistet werden.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo nochmal,

wenn kein Anspruch auf ALG I (mehr) besteht, wäre das JobCenter dran. Wenn jedoch aufgrund der Gesamteinkommenslage keine Barleistung zu erbringen ist, geht die Zuständigkeit für Arbeitsvermittlung ohne Barleistungen an die Agentur zurück.

Sie könnten sich dort als Arbeitsuchender melden. Dann erfolgt das Eingliederungsgespräch... Nachdem dort die Fakten und die Möglichkeiten offengelegt sind, könnte die Agentur von sich aus darauf kommen, dass es keine Eingliederungsaussichten gibt. Und dann kann eine Bestätigung formuliert werden, dass für Ihren Fall ein "verschlossener Teilzeitarbeitsmarkt" vorliegt.

Mit dieser Bescheinigung stellen Sie bei der DRV den Überprüfungsantrag, ob volle EM aus Arbeitsmarktgründen anerkannt werden kann.

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1 Antworten

Michael Cordonam 09.10.2017 | 11:50
Hallo Experten, rechtherzlichen Dank für Ihre schnelle Antwort. Ich bin mir nicht sicher ob ich noch auf ALG 1 Anspruch habe. Ich hatte bevor ich voll erwerbsgemindert wurde ALG 1 bezogen und nicht ganz ausgeschöpft. Aber ich habe gehört das die Verjährungsfrist nach 4 Jahren abgelaufen ist. Ja, meine Frage ging Allgemein gerichtet bezüglich Unterstützung seitens der DRV. Auch eine medizinische Reha könnte ich mir vorstellen. Um eine eventuell volle EMR aufgrund des verschlossenen Teilzeitarbeitsmarktes zu bekommen, müsste ich mich arbeitssuchend bzw. arbeitslos melden? Und wenn keine Teilzeitstelle vorhanden ist, dann einen Antrag stellen? Ist das korrekt? Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
Deutsche Rentenversicherung
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