Hallo Max Kuhn,
Sie sollten einen formellen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung bei einer Beratungsstelle der deutschen Rentenversicherung aufnehmen lassen. Der Rentenversicherungsträger entscheidet, ob eine volle oder teilweise Rente wegen Erwerbsminderung zu leisten ist. In der Regel wird eine ärztliche Untersuchung durchgeführt und ein entsprechendes Gutachten erstellt, wonach die Einstufung erfolgt, ob der Antragsteller nur noch bis zu 3 Stunden täglich oder zwischen 3 und 6 Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein kann.
Inwieweit während eines möglichen Bezuges von Rente und Arbeitslosengeld II die Krankenversicherungspflicht vorliegt, kann nur die zuständige Krankenkasse beantworten. Mit dieser Fragestellung sollten Sie sich bitte an die Krankenkasse wenden.
Der Hinzuverdienst zu einer Rente wird individuell ermittelt. Es werden normalerweise die Entgeltpunkte der letzten 3 Kalenderjahre vor Rentenbezug in die Berechnung des Hinzuverdienstes einbezogen. Lassen sich keine oder nur ganz geringe Entgeltpunkte ermitteln, wird von 1,5 Entgeltpunkten aus den letzten 3 Kalenderjahren ausgegangen. Dies ist ein Mindestwert, der dann zugrunde gelegt wird.