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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente

von Max Kuhn11.07.2013 | 18:37
3111 Ansichten
16 Antworten
Sehr geehrte Damen und Herren, da ich beabsichtige einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen, habe ich natürlich erst einmal die von der RV herausgegebenen Broschüren studiert. Diese lassen aber einige Fragen offen. Ich könnte noch 4 Std. täglich arbeiten, bin aber arbeitslos, seit 1,5 Jahren krank geschrieben und beziehe Alg.II. Nun geht aus diesen Broschüren hervor, dass eine teilweise Erwerbsminderungsrente beantragt werden kann bei Arbeitsfähigkeit von 3-6 Std., im Falle der Arbeitslosigkeit aber eine volle EM-Rente. Am liebsten würde ich Vollzeit bis zur Regelrente arbeiten, das geht aber nicht mehr. Da ich neu hier bin weiß ich nicht wie viel Fragen man stellen darf. Meine Fragen: 1. Wäre es besser eine teilweise oder eine volle EM-Rente zu beantragen oder wird man von der RV sowieso in eine volle EM eingestuft, wenn man arbeitslos ist und nur noch zwischen 3-6 Std. arbeiten kann? 2. Wenn ich eine zu erwartende geringe EM-Rente beziehe und mit Alg.II aufstocken muss bin ich dann über die RV oder das Jobcenter krankenversichert? 3. Die Hinzuverdienstgrenzen berechnen sich nach dem Verdienst der letzten 3 Jahre, wie ist das bei Alg.II -Empfängern geregelt? Mit freundlichen Grüßen M. Kuhn

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 15.07.2013 | 11:06

Hallo Max Kuhn,

Sie sollten einen formellen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung bei einer Beratungsstelle der deutschen Rentenversicherung aufnehmen lassen. Der Rentenversicherungsträger entscheidet, ob eine volle oder teilweise Rente wegen Erwerbsminderung zu leisten ist. In der Regel wird eine ärztliche Untersuchung durchgeführt und ein entsprechendes Gutachten erstellt, wonach die Einstufung erfolgt, ob der Antragsteller nur noch bis zu 3 Stunden täglich oder zwischen 3 und 6 Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein kann.

Inwieweit während eines möglichen Bezuges von Rente und Arbeitslosengeld II die Krankenversicherungspflicht vorliegt, kann nur die zuständige Krankenkasse beantworten. Mit dieser Fragestellung sollten Sie sich bitte an die Krankenkasse wenden.

Der Hinzuverdienst zu einer Rente wird individuell ermittelt. Es werden normalerweise die Entgeltpunkte der letzten 3 Kalenderjahre vor Rentenbezug in die Berechnung des Hinzuverdienstes einbezogen. Lassen sich keine oder nur ganz geringe Entgeltpunkte ermitteln, wird von 1,5 Entgeltpunkten aus den letzten 3 Kalenderjahren ausgegangen. Dies ist ein Mindestwert, der dann zugrunde gelegt wird.

15 Antworten

-/-am 11.07.2013 | 19:17
ad 1. Sie stellen Antrag auf Rente wegen EM. Ob und ggf. welche Rente bewilligt wird, ergibt sich aus der Stellungnahme des Ärztlichen Dienstes.
Raffaelaam 11.07.2013 | 19:22
wenn Ihre rente zu gering ist, dann haben Sie Anspruch auf Grundsicherung. Die Höhe der Grundsicherung (zusammen mit der rente) darf jedoch nicht die Höhe des ALG2 überschreiten. Raffalea
Raffaelaam 11.07.2013 | 19:23
Raffaela schrieb

vergessen Nachtrag dann sind Sie über die DRV versichert

vergessen Nachtrag dann sind Sie über die DRV versichert
Altlingam 11.07.2013 | 19:43
Aber nur wenn die Vorversicherungst für KVdR e - Krankenversciehrugn der Rentner ) erfüllt ist. http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblo…
Grosseram 11.07.2013 | 20:01
" Ich könnte noch 4 Std. täglich arbeiten" Wer sagt das ? Die Rentenversicherung sieht das womöglich ganz anders und hält Sie für voll Erwerbsfähig - mehr als 6 Stunden täglich. Dann gibts eh keine Rente...
Annaam 12.07.2013 | 07:08
Im Selbshilfeforum http://www.krank-ohne-rente.de… finden sie zu Ihrer Situation viele Informationen und Erfahrungsberichte. mfg
Feliam 12.07.2013 | 11:32
Wie Ihnen schon beantwortet wurde, können Sie Ihren Rentenantrag nicht auf eine teilweise EM-Rente beschränken, sondern Sie beantragen ganz allgemein "Erwerbsminderungsrente". Ob Sie volle oder teilweise, auf Zeit oder auf Dauer, wg. des verschlossenen Arbeitsmarktes...Rente bekommen, hängt von Ihrem durch den medizinischen Dienst des RV-Trägers festgestellten Leistungsvermögen ab. Ob Sie selbst meinen, nur noch vermindert leistungsfähig zu sein, spielt keine so furchtbar große Rolle. Sollte die Rentenhöhe zur Finanzierung Ihres Lebens nicht ausreichend sein, kann daneben Alogeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung (je nach Art der bewilligten Rente) bezogen werden. Krankenversichert wären Sie (wie auch schon beantwortet) über die Rente, falls Sie die Voraussetzungen für die Krankenversicherungspflicht erfüllen. Die Hinzuverdienstgrenzen richten sich tatsächlich nach den zuletzt gezahlten Beiträgen, es gibt allerdings eine Mindesthinzuverdienstgrenze: Für die volle Rente: 450, für die 3/4-Rente: 687, für die 1/2-Rente: 929, für die 1/4-Rente: 1131 brutto monatlich.
Grosseram 12.07.2013 | 12:15
Max Kuhn schrieb

3x nur - besten Dank, dafür haben Sie keine Ahnung von meiner Situation. Keine der drei Fragen beantworten, aber große Töne spucken ist echt sehr hilfreich.

" Ich könnte noch 4 Std. täglich arbeiten" Wer sagt das ? Die Rentenversicherung sieht das womöglich ganz anders und hält Sie für voll Erwerbsfähig - mehr als 6 Stunden täglich. Dann gibts eh keine Rente...
Ich sag das und die Ärzte bestätigen dies und keine meiner Fragen wurde beantwortet.
3 x herzlich gelacht ...Sie haben echt keine Ahnung von der ganzen Materie. Ob Sie und ihre Ärzte das meinen spielt doch überhaupt keine Rolle. Weder Sie noch ihre Ärzte entscheiden ob Sie EM sind oder nicht. Das ist so als ob in China ein Sack Reis platzt. Einzig die RV wird dies entscheiden und da haben sich schon viele gewundert das die Einschätzung dort zur Erwerbsfähigkeit eine ganz andere als die iegen oder die der behandelnden Ärzte ist.
Rabeaam 12.07.2013 | 13:54
Hallo lassen Sie sich nicht verrückt machen 1. Sie beantragen eine EM Rente, werden sehr wahrscheinlich zum Gutachter geschickt und der gibt eine Art Empfehlung, wie lange und wieviel Sie noch arbeiten können; in der regel folgt die DRV der Empfehlung des Gutachters. Es kann aber auch sein, dass Ihr Rentenantrag in einen Rehaantrag umgewandelt wird und Sie erst einmal in Reha müssen. Ihre eigene Einschätzung hat kaum Bedeutung für das Gutachten, ärztliche Befunde wird der Gutachter zu Seite ziehen Die Arbeitsmarktrente (teilerwerbsgemeindert, aber keine Chance auf dem Arbeitsmarkt) kann gewährt werden muss aber nicht. Die Gragen nach der KV sind beantwortet Die Hinzuverdienstgrenze bei der vollen EM Rente liegt bei 450€ bei einer teilweisen ist dies individue und wird Ihnen dann mitgeteilt. Natürlich können Sie in Ihren Rentenantrag schreiben "ich kann 4 Stunden arbeiten" ich persönlich würde das aber eher nicht machen. Beim Gutachter haben Sie dann Zeit über Ihre leistungsfähigkeit zu sprechen Rabea
egalam 12.07.2013 | 15:18
Ich kenne die Antragsbögen als früherer Aufstocker. Beim ALG II wird man formal irgendwo im Bogen auch gefragt, was man persönlich schätzt, wie erwerbsfähig man sei. Das spielt bei der DRV absolut keine Rolle, man wird von deren Gutachter begutachtet. Und das die behandelnden Ärzte, mit denen man über die Jahre wahrscheinlich schon per du ist, etwas "freundlicher" schreiben (könnten), ist klar ;). Alles Andere ist ja schon beantwortet.
Max Kuhnam 13.07.2013 | 09:10
Herzlichen Dank an alle!
P.J. am 13.07.2013 | 13:28
Es wird Zeit das Du wieder ans arbeiten kommst !
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