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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente

von Frau von Bödefeld23.02.2011 | 14:20
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4 Antworten

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Hallo Zusammmen, ich bin 37 Jahre alt, habe eine angeborene chronische Erkrankung. Bisher habe ich 20-25 Std.gearbeitet. Ich denke über die Beantragung der Erwerbsminderungsrente nach. Wenn mir die Rente gewährt werden würde, wäre ich dann verpflichtet meine bisherige oder eine andere Tätigkeit aufzunehmen? MfG, Frau von B.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frau von Bödefeld,

sollte eine Rente wegen Erwerbsminderung gewährt werden, dann sind Sie nicht verpflichtet, eine Beschäftigung aufzunehmen. Vielmehr wird ein Hinzuverdienst evtl. auf die Rente angerechnet.

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3 Antworten

Klemensam 23.02.2011 | 15:08
Wenn ihnen eine volle EM-Rente zuerkannt würde , dürfen Sie nur unter 3 Stunden pro Tag ( also unter 15 Stunden pro Woche ) und bis zu 400 Euro Brutto pro Monat dazu verdienen. Alles andere wäre rentenschädlich und die volle EM-Rente würde ihnen dann nicht mehr in voller Höhe ausgezahlt , sondern gekürzt. Gegebenenfalls würde Sie ihnen auch komplett entzogen oder zumindest in eine teilweise EM-Rente runtergestuft . Wird ihnen jedoch eine teilweise EM-Rente zuerkannt dürfen Sie bis unter 6 Stunden täglich arbeiten. Die Hinzuverdienstgrenze muss dann individuell berechnet werden. Also ihre bisherige Stundenanzahl von ca. 20-25 Stunden wöchentlich können Sie auf gar keinen Fall mit einer vollen EM-Rente aufrecht erhalten , sondern nur mit einer teiwleisen EM-Rente. Wenn ihr Arbeitgber mitspielt , können Sie natürlich auch bei ihrem jetzigen Arbeitgeber die entsprechende Tätigkeit in dem o.g. Zeitrahmen fortsetzen.
Klemensam 23.02.2011 | 17:24
Zitat von Klemens anzeigenausblenden
Hallo Zusammmen, ich bin 37 Jahre alt, habe eine angeborene chronische Erkrankung. Bisher habe ich 20-25 Std.gearbeitet. Ich denke über die Beantragung der Erwerbsminderungsrente nach. Wenn mir die Rente gewährt werden würde, wäre ich dann verpflichtet meine bisherige oder eine andere Tätigkeit aufzunehmen? MfG, Frau von B.
Meinen Sie wirlklich AUFZUGEBEN ? oder AUFZUNEHMEN ? Ihre Frage mit aufzugeben wäre eigentlich sinnfrei... Wieso sollte man bei Zuerkennung einer EM-Rente verplfichtet sein eine Tätigkeit aufzunehmen ?? Diese Fragestellung erschliesst sich mir nicht und darum denke ich Sie wollten eigentlich fragen , ob Sie dann ihre bisherige Tätigkeit aufgeben müssten.
Korrektur : Meinen Sie wirlklich AUFZUNEHMEN ? oder eher AUFZUGEBEN ? Ihre Frage mit aufzunehmen wäre eigentlich sinnfrei... Wieso sollte man bei Zuerkennung einer EM-Rente verpflichtet sein eine Tätigkeit aufzunehmen ?? Diese Fragestellung erschliesst sich mir nicht und darum denke ich Sie wollten eigentlich fragen , ob Sie dann ihre bisherige Tätigkeit aufgeben müssten.
Klemensam 23.02.2011 | 17:20
Meinen Sie wirlklich AUFZUGEBEN ? oder AUFZUNEHMEN ? Ihre Frage mit aufzugeben wäre eigentlich sinnfrei... Wieso sollte man bei Zuerkennung einer EM-Rente verplfichtet sein eine Tätigkeit aufzunehmen ?? Diese Fragestellung erschliesst sich mir nicht und darum denke ich Sie wollten eigentlich fragen , ob Sie dann ihre bisherige Tätigkeit aufgeben müssten.
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