Hallo Frau von Bödefeld,
sollte eine Rente wegen Erwerbsminderung gewährt werden, dann sind Sie nicht verpflichtet, eine Beschäftigung aufzunehmen. Vielmehr wird ein Hinzuverdienst evtl. auf die Rente angerechnet.
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Hallo Frau von Bödefeld,
sollte eine Rente wegen Erwerbsminderung gewährt werden, dann sind Sie nicht verpflichtet, eine Beschäftigung aufzunehmen. Vielmehr wird ein Hinzuverdienst evtl. auf die Rente angerechnet.
Korrektur : Meinen Sie wirlklich AUFZUNEHMEN ? oder eher AUFZUGEBEN ? Ihre Frage mit aufzunehmen wäre eigentlich sinnfrei... Wieso sollte man bei Zuerkennung einer EM-Rente verpflichtet sein eine Tätigkeit aufzunehmen ?? Diese Fragestellung erschliesst sich mir nicht und darum denke ich Sie wollten eigentlich fragen , ob Sie dann ihre bisherige Tätigkeit aufgeben müssten.Hallo Zusammmen, ich bin 37 Jahre alt, habe eine angeborene chronische Erkrankung. Bisher habe ich 20-25 Std.gearbeitet. Ich denke über die Beantragung der Erwerbsminderungsrente nach. Wenn mir die Rente gewährt werden würde, wäre ich dann verpflichtet meine bisherige oder eine andere Tätigkeit aufzunehmen? MfG, Frau von B.Meinen Sie wirlklich AUFZUGEBEN ? oder AUFZUNEHMEN ? Ihre Frage mit aufzugeben wäre eigentlich sinnfrei... Wieso sollte man bei Zuerkennung einer EM-Rente verplfichtet sein eine Tätigkeit aufzunehmen ?? Diese Fragestellung erschliesst sich mir nicht und darum denke ich Sie wollten eigentlich fragen , ob Sie dann ihre bisherige Tätigkeit aufgeben müssten.
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