Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenDa ich Ihren Fall nicht genau kenne, ist es schwer eine richtige Aussage zu treffen. Da der Bescheid vom 20.12.2006 datiert ist, haben Sie noch bis Ende des Monats Zeit evtl. Widerspruch einzulegen. Ich würde Ihnen aber raten, zuvor einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle zu vereinbaren um Ihr Anliegen durchzusprechen. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.
Der Begriff “auf unbestimmte Dauer“ bedeutet, dass Sie die Rente unbefristet erhalten und zwar solang, bis diese (von Amts wegen) in eine Regelaltersrente umgewandelt wird. Sie brauchen also, wie bereits von „Dieter“ erwähnt, keinen Weitergewährungsantrag zu stellen, müssen aber evtl. mit den von Ihnen erwähnten Fragebögen rechnen.
Für eine Rente wegen Erwerbsminderung zu erhalten, ist gemäß § 43 Sozialgesetzbuch (SGB) VI unter anderem gefordert, dass die/der Versicherte in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit haben muss. Wie ich aus Ihrem Beitrag erkennen kann, war Ihre Frau in den letzten 10 Jahren Hausfrau. Aufgrund dessen kann eine Erwerbsminderungsrente nicht in Betracht kommen.
Da ich Ihre persönliche Verhältnisse nicht kenne, ist es schwer, hier eine richtige Antwort zu geben. Fragen Sie bei Ihrem Grundsicherungsamt (in der Regel bei der Kreis- oder Stadtverwaltung angesiedelt) nach. Meines Erachtens müsste die „Grundsicherung“ die Leistung sein, die Ihre Frau in Anspruch nehmen kann.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.