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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente

von Hausmann20.02.2012 | 18:05
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3 Antworten

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Hallo es geht um die Erwerbsminderungsrente ich habe als Krankenschwester gearbeitet und kann das jetzt aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben und sollte eine Erwerbsminderungsrente beantragen dies habe ich gemacht jetzt kam das Schreiben der Rentenstelle das ich keine bekomme da ich sechs Stunden arbeiten kann und das ich die Arbeiten auf dem Arbeitsmarkt ausüben kann.Ich würde jetzt in einen Widerspruch gehen lohnt sich das?Denn meiner Meinung nach ist diese rente doch auch dazu da einen Ausgleich zu schaffen denn durch das den Beruf Krankenschwester nicht mehr machen kann muss etwas anderes tun aber dies wird ja nicht so gezahlt wie bei dem ersten Beruf so zu sagen einen Ausgleich ist das richtig? Hätte gern eine Antwort wäre sehr nett Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hausmann,

die von Ihnen angesprochene bzw. sicher gemeinte „Rente wegen Berufsunfähigkeit“ gibt es seit der Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit im Jahr 2000 in dieser Form nicht mehr.

Die medizinischen Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung sind nach dem seit 01.01.2001 geltenden Recht grundsätzlich nur dann erfüllt, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr mindestens sechs Stunden täglich arbeiten können, und zwar nicht nur in Ihrem, sondern in allen Berufen. Ihre Rentenversicherung prüft das anhand ärztlicher Unterlagen. Eventuell fordert sie weitere Gutachten an und stellt dann Ihr Leistungsvermögen fest. Je nachdem, wie lange Sie täglich noch arbeiten können, sind Sie gegebenenfalls teilweise oder voll erwerbsgemindert.

Besonderheiten gibt es jedoch noch für Versicherte, die vor dem 2. Januar 1961 geboren wurden. Gehören Sie zu diesem Personenkreis, dann gilt für Sie eine Vertrauensschutzregelung: Sie können bei gesundheitlichen Einschränkungen allein in Ihrem bisherigen Beruf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit bekommen. Diese Rente wird an Versicherte gezahlt, die ihren bisherigen qualifizierten Beruf nicht mehr oder nur noch weniger als sechs Stunden täglich ausüben können, in einem anderen Beruf aber noch mindestens sechs Stunden täglich einsetzbar sind. Hier prüft Ihr Rentenversicherungsträger jedoch, ob Ihnen eine andere Tätigkeit zugemutet werden kann. Eine solche Tätigkeit muss Ihrem Leistungsvermögen und Ihren Fähigkeiten entsprechen und Ihnen im Hinblick auf Ihre Ausbildung, den bisherigen beruflichen Werdegang und die erlangte soziale Stellung zumutbar sein. Auf dem Arbeitsmarkt müssen genügend solcher Arbeitsplätze bereitstehen. Es ist aber nicht erforderlich, dass diese Arbeitsplätze auch frei sind und damit tatsächlich zur Verfügung stehen. Ein Beruf, für den Sie durch berufliche Rehabilitation mit Erfolg ausgebildet oder umgeschult worden sind, ist immer zumutbar.

Einzelheiten zu diesem Thema können Sie z. B. auch folgender Broschüre entnehmen: http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/cae/servlet/contentblob/30430/publicationFile/20365/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf

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2 Antworten

Krämersam 20.02.2012 | 19:40
Wie der Experte schon schrieb, können Sie sich den Berufschutz ( teilweise EM-Rente wegen Berufsunfähigkeit ) abschminken wenn Sie nach dem 2.1.61 geboren sind. Diese Rente gibt es schlicht und einfach dann für Sie nicht mehr ! Das heisst wenn Sie ihren Beruf als Krankenschwester jetzt meinen nicht mehr ausüben zu können, müssen Sie sich eben einen anderen Job suchen und auch gegebenfalls Gehaltseinbussen hinnehmen. Einen " Ausgleich " von der RV dafür gibt es nicht. Das Risiko des Arbeitsmarktes soll und kann die RV nun nicht abdecken. Dafür ist die Agentur für Arbeit zuständig ! Dagegen hätten Sie sich dann nur frühzeitig privat mit einer BU Versicherung absichern können. Das ging ja damals bei der Rentenreform im Jahre 2000 auch täglich massiv durch die Presse und da hätte sich jeder nach dem 2.1.61 geborene für diesen Fall der BU eben privat absichern können , wenn nicht gar müssen. Die Problematik des fehlenden BU Schutzes sollte damals nun jeder irgendwie mitbekommen haben. Aber hinterher und im Schadensfall ist man ja immer schlauer... Wenn man Sie jetzt für mehr als 6 Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ( also in jedem anderen Job und allen Berufen ) eingestuft hat, sind Sie überhaupt nicht Erwerbsgemindert und dann gibt es gar keine EM-Rente für Sie. Weder eine teilweise geschweige denn eine volle EM-Rente. Widerspruch können Sie natürlich einlegen. Erfolgsaussichten kann man nicht beurteilen. Sie müssten auf jeden Fall jetzt neue ärztliche Unterlagen ins Widerspruchsverfahren einbringen die ihren Anspruch auch unterstützen, sonst sind ihre Chancen nicht besonders hoch.
Hausmannam 20.02.2012 | 22:43
Zitat von Krämers anzeigenausblenden
Krämers schrieb

Wie der Experte schon schrieb, können Sie sich den Berufschutz ( teilweise EM-Rente wegen Berufsunfähigkeit ) abschminken wenn Sie nach dem 2.1.61 geboren sind. Diese Rente gibt es schlicht und einfach dann für Sie nicht mehr !

Das heisst wenn Sie ihren Beruf als Krankenschwester jetzt meinen nicht mehr ausüben zu können, müssen Sie sich eben einen anderen Job suchen und auch gegebenfalls

Gehaltseinbussen hinnehmen. Einen " Ausgleich " von der RV dafür gibt es nicht. Das Risiko des Arbeitsmarktes soll und kann die RV nun nicht abdecken. Dafür ist die Agentur für Arbeit zuständig !

Dagegen hätten Sie sich dann nur frühzeitig privat mit einer BU Versicherung absichern können. Das ging ja damals bei der Rentenreform im Jahre 2000 auch täglich massiv durch die Presse und da hätte sich jeder nach dem 2.1.61 geborene für diesen Fall der BU eben privat absichern können , wenn nicht gar müssen. Die Problematik des fehlenden BU Schutzes sollte damals nun jeder irgendwie mitbekommen haben. Aber hinterher und im Schadensfall ist man ja immer schlauer...

Wenn man Sie jetzt für mehr als 6 Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ( also in jedem anderen Job und allen Berufen ) eingestuft hat, sind Sie überhaupt nicht Erwerbsgemindert und dann gibt es gar keine EM-Rente für Sie. Weder eine teilweise geschweige denn eine volle EM-Rente. Widerspruch können Sie natürlich einlegen. Erfolgsaussichten kann man nicht beurteilen. Sie müssten auf jeden Fall jetzt neue ärztliche Unterlagen ins Widerspruchsverfahren einbringen die ihren Anspruch auch unterstützen, sonst sind ihre Chancen nicht besonders hoch.

alles klar danke hätte damals auch gern eine BU Schutz abgeschlossen doch die wurde ab gelehnt leider nur als Info aber trotzdem danke für die antworten
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