Hallo Hausmann,
die von Ihnen angesprochene bzw. sicher gemeinte „Rente wegen Berufsunfähigkeit“ gibt es seit der Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit im Jahr 2000 in dieser Form nicht mehr.
Die medizinischen Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung sind nach dem seit 01.01.2001 geltenden Recht grundsätzlich nur dann erfüllt, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr mindestens sechs Stunden täglich arbeiten können, und zwar nicht nur in Ihrem, sondern in allen Berufen. Ihre Rentenversicherung prüft das anhand ärztlicher Unterlagen. Eventuell fordert sie weitere Gutachten an und stellt dann Ihr Leistungsvermögen fest. Je nachdem, wie lange Sie täglich noch arbeiten können, sind Sie gegebenenfalls teilweise oder voll erwerbsgemindert.
Besonderheiten gibt es jedoch noch für Versicherte, die vor dem 2. Januar 1961 geboren wurden. Gehören Sie zu diesem Personenkreis, dann gilt für Sie eine Vertrauensschutzregelung: Sie können bei gesundheitlichen Einschränkungen allein in Ihrem bisherigen Beruf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit bekommen. Diese Rente wird an Versicherte gezahlt, die ihren bisherigen qualifizierten Beruf nicht mehr oder nur noch weniger als sechs Stunden täglich ausüben können, in einem anderen Beruf aber noch mindestens sechs Stunden täglich einsetzbar sind. Hier prüft Ihr Rentenversicherungsträger jedoch, ob Ihnen eine andere Tätigkeit zugemutet werden kann. Eine solche Tätigkeit muss Ihrem Leistungsvermögen und Ihren Fähigkeiten entsprechen und Ihnen im Hinblick auf Ihre Ausbildung, den bisherigen beruflichen Werdegang und die erlangte soziale Stellung zumutbar sein. Auf dem Arbeitsmarkt müssen genügend solcher Arbeitsplätze bereitstehen. Es ist aber nicht erforderlich, dass diese Arbeitsplätze auch frei sind und damit tatsächlich zur Verfügung stehen. Ein Beruf, für den Sie durch berufliche Rehabilitation mit Erfolg ausgebildet oder umgeschult worden sind, ist immer zumutbar.
Einzelheiten zu diesem Thema können Sie z. B. auch folgender Broschüre entnehmen: http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/cae/servlet/contentblob/30430/publicationFile/20365/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf