Hallo Heinrich,
da Sie explizit die 45 Versicherungsjahre erwähnen, gehe ich davon aus, dass Sie die Altersrente für besonders langjährig Versicherte meinen.
Rentenbezugszeiten für sich zählen nicht zur Wartezeit von 45 Jahren.
Bei der Altersrente für langjährig Versicherte dagegen, für die Voraussetzung die Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren ist, zählen Rentenbezugszeiten, soweit diese als Zurechnungszeit in Ihrer Erwerbsminderungsrente berücksichtigt wurden, mit.
Zur weiteren Info können Sie bei Interesse in die folgende Broschüre reinschmökern:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/die_richtige_altersrente_fuer_sie.pdf?__blob=publicationFile&v=22