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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente

von Claudia28.06.2016 | 14:58
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8 Antworten

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Sehr geehrte Spezialisten, vor ca 2 Jahren war ich bei der Rentenversicherung um mal nachzufragen, ob man eine Erwerbsminderungsrente bekäme. Kurz zur Übersicht 70 % behindert teilweise durch Krebs und psyische Störungen. Kann gar nicht genau sagen was alles. War mir auch alles zuviel durch Panikattacken usw. Da sagte man mir ich zitiere :" Sie sind zwar staatlich geprüfte Altenpflegerin, aber dies ist kein Beruf und dafür gibt es keine Erwerbsminderungsrente" Für mich komisch, da ich ja irgendwann Rente bekomme egal ob ich einen sog. 3 jährige Ausbildung habe oder nicht. Gutachten bestätigten mir, dass ich nicht mehr als 6 h arbeiten kann. So musste ich von Vollzeit natürlich freiwillig auf Teilzeit zurück wechseln, da mir ja nichts anderes übrig blieb. Welche Stellen können mir hier helfen. Ehrlich für meine Nerven glaube ich ist es nicht gut, wenn ich jetzt noch auf den Sozialgerichten rumhampeln muss. Vielen Dank für Ihre Hilfe. Viele Grüße Claudia

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1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Claudia,

wir schließen uns den allgemeinen Empfehlungen hier im Forum an. Bitte bei einer Beratungsstelle einen Termin vereinbaren und sich (erneut) ausführlich beraten lassen.

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7 Antworten

Claudiaam 28.06.2016 | 14:59
???am 28.06.2016 | 15:11
Ich gehe jetzt mal davon aus, dass Sie rückwirkend einen Rentenanspruch durchsetzen wollen. Nehmen Sie sich einen Rechtsanwalt, Rentenberater oder gehen Sie zum VdK oder ähnliches. Dort wird man Ihnen weiterhelfen.
galwienam 28.06.2016 | 15:35
Hallo Claudia besuchen Sie doch eine Auskunfts- und Beratungsstelle der deutschen Rentenversicherung auf. Dort wird man ihnen kostenfrei ihre Fragen beantworten und auch einen Rentenantrag aufnehmen können. Die nächste Auskunfts- und Beratungsstelle in Ihrem Umkreis finden Sie hier: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigatio… Auf Sozialgerichten müssen Sie nicht rumhampeln. Das müßten Sie erst dann, wenn der Rentenversicherungsträger den Antrag auf Erwerbsminderungsrente und den anschließenden Widerspruch abgelehnt hat. Dann stände Ihnen der Klageweg offen.
galwienam 28.06.2016 | 15:40
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigatio… habe gerade gesehen, dass mein Link abgeschnitten wurde.
Herz1952am 28.06.2016 | 16:18
Hallo Claudia, bei welcher Rentenberatungsstelle war Sie denn? Natürlich können Sie eine EM-Rente bekommen, wenn die gesundheitlichen Voraussetzungen erfüllt sind und Sie formell noch einen EM-Anspruch haben. Mit der Aussage: ..."dass dies kein Beruf sei" meinte der/die Berater/in wohl, dass Sie keine Berufsunfähigkeitsrente bekommen werden. Die gesundheitlichen Voraussetzungen prüft natürlich ein Gutachter der RV. Machen Sie es wie "???" und "galwien" es vorgeschlagen hat.
Herz1952am 28.06.2016 | 16:11
Link "abgeschnitten" @galwien, @Claudia, geht auf zweierlei weise zu kopieren und einzufügen: 1. Markieren Sie auf der rechten Seite mit der linken Maustaste, aber so, dass unterhalb des Links auf der linken Seite noch ein kleiner Balken erscheint. Dann können Sie kopieren und einfügen. Es macht wahrscheinlich auch nichts aus, wenn Sie eine darunterliegende Zeile noch mit "erwischen". 2. Möglichkeit: Klicken Sie "zitieren" an, dann erscheint der Link komplett und ist vielleicht einfacher zu markieren.
KSCam 28.06.2016 | 17:44
Auch ich meine dass Claudia sich nochmals beraten lassen soll. Und am besten sollte sie nicht allein zur Beratung gehen. Denn das was sie zitiert, kann sie so nicht gesagt bekommen haben. Dass eine Altenpflegerin keine Rente wegen der Krankheit bekommen kann, ist so totaler Blödsinn, dass ich das keinem Kollegen zutraue. Da ist garantiert etwas falsch verstanden worden, nicht genau nachgefragt worden, falsche Begriffe verwendet worden, o.ä. Aber ein Berater im Beratungsdienst der sagt, dass "eine Altenpflegerin unter keinen Umständen eine EM Rente bekommen kann" (also auch nicht wenn sie blind, taub und querschnittsgelähmt im Koma liegt), liegt für mich im Bereich der Märchen und Fabeln. Zudem würde kein Berater sich zu der Aussage hinreißen lassen, dass eine 70% schwerbehinderte Krebspatientin mit Panikattacken "nie eine Rente bekommt" - genau so würde er nicht sagen, dass "die Rente sicher durchgeht". Das "Problem" liegt garantiert auf anderer Ebene.
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