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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente

von Wurzel05.01.2012 | 02:02
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8 Antworten

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hallo, lebe mit freund zusammen werde demnächst au aus reha entlassen. alg1 kein anspruch mehr da kein jahr krankengeld bezogen. da nun alg2 nicht kommt da freund zu viel verdient müsste ich mich freiwillig weiter krankenversichern. Sollte ich um weiterhin anspruch auf erwerbsminderungsrente zu haben mich auch gleich freiwillig rentenversichern ( mindestbeiträge)? werde auf grund meiner erkrankung erwerbsminderung beantragen . versicherungszeiten sind ohne unterbrechung seit 1980 mit pflichtbeiträgen belegt. vielen dank gruß wurzel

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Dem Beitrag von Cassandra wird zugestimmt. Zur individuellen Abklärung Ihrer Situation sollten Sie unbedingt einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln. Bei einem persönlichen Beratungsgespräch kann man Ihnen alles weitere zur Rentenantragstellung, zur Höhe der Rente bzw. zur erforderlichen Meldung bei der Agentur für Arbeit besser erläutern. Außerdem kann man dort eine Aussage treffen, ob ein Rentenantrag zur Zeit überhaupt sinnvoll ist.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

7 Antworten

wurzelam 05.01.2012 | 06:12
Sorry werde af aus reha entlassen obwohl ich krank bin soll mich afa zur verfügung stellen und wieder au schreiben lassen. merkwürdige einstellung der klinikärzte. habe kein anspruch mehr auf alg1
???am 05.01.2012 | 07:53
Wenn Sie sowieso jetzteine Rente beantragen wollen, wäre eine Beitragszahlung derzeiz unsinnig. Warten Sie erstmal den Rentenbescheid ab. Nachzahlen können Sie immer noch, wenn Sie dann wollen Sinnvoll ist es jedoch, sich arbeitslos zu melden. Das können Sie nicht nachholen.
Cassandraam 05.01.2012 | 11:11
Selber Hallo !!!??? Selbstverständlich können und sollten Sie sich arbeitslos melden, unabhängig davon, ob die Argentur für Arbeit Leistungen erbringen wird/muss. Im übrigen ist die Einstellung der Klinikärzte nicht "seltsam" - arbeitsunfähig ist nicht gleichbedeutend mit erwerbsgemindert. Beantragen Sie die Rente und warten erstmal ab.
wurzelam 05.01.2012 | 10:59
hallo ???, kann mich eben nicht arbeitslos melden, da kein anspruch mehr auf alg1 weil noch kein jahr krankengeldbezug. alg2 nicht möglich da mein freund zu viel verdient!!! gruß wurzel
Feliam 05.01.2012 | 11:13
Auch wenn man keinen Leistungsanspruch hat, kann man sich, wenn man eben gerade nicht arbeitsunfähig ist, arbeitslos melden. Sie haben doch keine Arbeit, oder?
...am 05.01.2012 | 11:30
Arbeitslos ohne Leistungsbezug heißt das wohl in Amtssprache.
Krämersam 05.01.2012 | 13:08
Wenn Sie noch nicht von ihrer Krankenkasse ausgesteuert wurden und damit noch Restanspruch auf Krankengeld haben, können Sie doch auch nach der Entlassung aus der Reha erstmal wieter Krankengeld beziehen. Das Sie als Arbeitsfähig aus der Reha entlassen wurden, heisst ja nicht zwangsläufig das Sie ihr Hausarzt/Facharzt nicht doch weiter krankschreibt. Diese Möglichkeit besteht ja durchaus. Sicherlich wird die Kasse darüber nicht sehr erfreut sein dann weiter KK-Geld zahlen zu müssen und wird event. den MDK einschalten um ihre weitere AU zu genau zu prüfen. Aber wenn Sie sowieso jetzt einen EM-Antrag stellen wäre dies zumindest eine Möglichkeit um bis zur Entscheidung darüber ( längstens natürlich noch für ihren Restanspruchszeitraum auf Krankengeld ) erstmal finanziell abgesichert zu sein. Dann hätten Sie auch mit der Agentur für Arbeit erstmal nichts zu tun. Und eine Medlung bei der Agentur für Arbeit ist immer sinnvoll, vor allem wenn man auch einen neuen Job haben möchte oder haben Sie noch ein besthendes Arbeitsverhältnis was Sie wieder aufnehmen könnten ?
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