Hallo Marlin,
das kommt darauf an, ob Sie in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert sind oder nicht.
In der KVdR wird pflichtversichert, wer eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung beantragt, einen Rentenanspruch hat und die so genannte Vorversicherungszeit erfüllt. Diese ist erfüllt, wenn seit der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Rentenantragstellung mindestens neun Zehntel der zweiten Hälfte dieses Zeitraumes eine Mitgliedschaft (Pflicht- oder freiwilliges Mitglied) oder eine Familienversicherung bestanden hat (die Prüfung wird von der zuständigen Krankenkasses vorgenommen). Krankenversicherungspflichtige Rentner zahlen aus ihrer Rente Beiträge. Die Rentenversicherung beteiligt sich daran.
Rentenbeziehern, die nicht Pflichtmitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, kann die Rentenversicherung einen Beitragszuschuss zur privaten oder freiwilligen Krankenversicherung zahlen. Dazu ist ein Antrag des Rentners notwendig.
Weitere detaillierte Informationen rund um das Thema Krankenversicherung der Rentner erhalten Sie letztlich auch unter
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/In-der-Rente/Kranken-und-Pflegeversicherung-der-Rentner/kranken-und-pflegeversicherung-der-rentner_node.html.
Ob und in welchem Umfang aus Ihren privaten Mieteinnahmen Krankenversicherungsbeiträge zu zahlen sind, kann ich im Rahmen dieses Forums im Übrigen nicht beurteilen. Zur Klärung dieser Frage sollten Sie sich direkt mit Ihrer zuständigen Krankenkasse in Verbindung setzen.