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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente

von Marlin17.11.2020 | 08:46
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Leider muss ich eine Erwerbsminderungsrente beantragen. Bin ich über diese Rente (voll oder teilweise?) automatisch krankenversichert? Werden meine privaten Mieteinnahmen in Höhe von 2200 Euro für die Berechnung der Krankenversicherung hinzugezogen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Marlin,

das kommt darauf an, ob Sie in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert sind oder nicht.

In der KVdR wird pflichtversichert, wer eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung beantragt, einen Rentenanspruch hat und die so genannte Vorversicherungszeit erfüllt. Diese ist erfüllt, wenn seit der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Rentenantragstellung mindestens neun Zehntel der zweiten Hälfte dieses Zeitraumes eine Mitgliedschaft (Pflicht- oder freiwilliges Mitglied) oder eine Familienversicherung bestanden hat (die Prüfung wird von der zuständigen Krankenkasses vorgenommen). Krankenversicherungspflichtige Rentner zahlen aus ihrer Rente Beiträge. Die Rentenversicherung beteiligt sich daran.

Rentenbeziehern, die nicht Pflichtmitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, kann die Rentenversicherung einen Beitragszuschuss zur privaten oder freiwilligen Krankenversicherung zahlen. Dazu ist ein Antrag des Rentners notwendig.

Weitere detaillierte Informationen rund um das Thema Krankenversicherung der Rentner erhalten Sie letztlich auch unter

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/In-der-Rente/Kranken-und-Pflegeversicherung-der-Rentner/kranken-und-pflegeversicherung-der-rentner_node.html.

Ob und in welchem Umfang aus Ihren privaten Mieteinnahmen Krankenversicherungsbeiträge zu zahlen sind, kann ich im Rahmen dieses Forums im Übrigen nicht beurteilen. Zur Klärung dieser Frage sollten Sie sich direkt mit Ihrer zuständigen Krankenkasse in Verbindung setzen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

7 Antworten

Siehe hieram 17.11.2020 | 09:09
Hallo Marlin. eigentlich betreffen beide Fragen direkt die Krankenversicherung, weshalb Sie sich hierzu auch noch an Ihre zuständige Krankenkasse wenden sollten. Sofern Sie bisher immer gesetzlich versichert waren, würden Sie mit der EM-Rente Zugang zur KVdR (Krankenversicherung der Rentner) haben. Dies bedeutet, dass Sie aus einer EM-Rente die Hälfte der Beiträge zur KV bezahlen, die andere Hälfte erhalten Sie von der DRV dazu. Die Beiträge zur Pflegeversicherung tragen Sie alleine. Sofern Sie bisher privat versichert waren, können Sie auf Antrag einen Zuschuss zur KV erhalten. Oder, wenn die Voraussetzungen hierfür vorliegen (> Krankenkasse fragen) doch wieder in die (gesetzliche) KVdR wechseln. Ob die Mieteinnahmen bei der KK als Einkommen zählen, erfahren Sie bei Ihrer Krankenkasse. Als Hinzuverdienst zur Rente zählen diese Einnahmen nur, soweit sie steuerlich als Einkommen gewertet werden.
Marlinam 17.11.2020 | 23:14
Danke für Ihre Antworten. Ich bin zurzeit pflichtversichert und werde voraussichtlich eine Teilerwerbsminderungsrente in Höhe von 350 Euro erhalten. Meine Mieteinnahmen (2200 Euro) gebe ich in der Steuererklärung als Einkünfte aus Vermietung an. Weiß vielleicht hier doch noch jemand, wie in diesem Fall der Beitrag zur Krankenversicherung berechnet wird?
Marlinam 17.11.2020 | 23:31
Danke. Ist dies auch bei der Teilerwerbsminderungsrente so?
Antwortam 18.11.2020 | 10:31
ja
Maxam 21.11.2020 | 16:08
aber nur, wenn vorher nicht "freiwillig" GKV versichert. wenn freiwliig versichert gewesen, zöählen alle Einkünfte bis zur BBG KV
Siehe hieram 21.11.2020 | 16:24
ja
aber nur, wenn vorher nicht "freiwillig" GKV versichert. wenn freiwliig versichert gewesen, zöählen alle Einkünfte bis zur BBG KV
Marlin ist aber bisher pflichtversichert. Dennoch hilft Ihr Hinweis sicherlich mitlesenden freiwillig Versicherten :-)
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