Hallo Ines Hage-Hannig,
zunächst warten Sie die Entscheidung durch das Sozialgericht ab, und wo dann der Versicherungsfall EM liegt. Im Normalfall dürfte das 'um das Antragsdatum' liegen - dann ist alles ok, die Rente durch.
Bei Ablehnung wäre natürlich bis heute eine Lücke in den Versicherungszeiten seit August 2014 entstanden. Die könnte durch die 'Anrechnungszeit Krankheit' gefüllt werden, auch wenn kein Krankengeldbezug mehr vorgelegen hat:
http://www.eservice-drv.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_58ABS1S1NR1AR4
Wenn Sie bereits vor 1984 mind. 60 Monate Wartezeit (Mindestversicherungszeit) haben UND seit dem keine weiteren Lücken, können Sie auch nachträglich noch freiwillige Beiträge ab 2013 (vielleicht auch 2012) nachzahlen, um den weiteren EM-Schutz aufrecht zu erhalten. Auch das kann erst nach Abschluss des Gerichtsverfahrens geklärt werden.
> Bin verzweifelt weil kein Amt einen richtig sagt was man tun soll.
Wie auch? Es ist ein laufendes Verfahren; je nach Ausgang erhalten Sie dann die entsprechenden Hinweise, zumal jedes 'Versicherungsleben' individuell zu beurteilen ist.
Gruß
w.