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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente

von Ines Hage-Hannig16.04.2016 | 13:48
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2013 Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt. Heute 2016 vorm sozialgericht. Arbeitsamt hat mich seit August 2014 nicht mehr als arbeitsuchend ohne leistungsbezug aus gesundheitlichen Gründen geführt. Was heißt das für mich wie kann man die dadurch entstehende Lücke auf dem rentenkonto schliesen oder was kann ich überhaupt tun oder wird bei Entscheidung die Erwerbsminderungsrente rückwirkend bis Antragstellung gezahlt dann wäre die Lücke wieder weg. Bin verzweifelt weil kein Amt einen richtig sagt was man tun soll. Ich habe seit nun mehr als 15 Monate kein Einkommen mehr mein mann muss voll für mich aufkommen und das ist kein zuckerschlecken. Danke im voraus

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ines Hage-Hannig,

wir schließen uns der Antwort von W*lfgnag an.

Da Sie Mitglied im VdK sind, kann man Ihnen dort bestimmt auch genau erläutern, was aufgrund des Klageverfahrens auf Sie zukommt und wie bei dem jeweiligen Klageausgange mit der entstandenen Lücke umgegangen werden kann.

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9 Antworten

W*lfgnagam 16.04.2016 | 14:14
Zitat von Ines Hage-Hannig anzeigenausblenden
Hallo Ines Hage-Hannig, zunächst warten Sie die Entscheidung durch das Sozialgericht ab, und wo dann der Versicherungsfall EM liegt. Im Normalfall dürfte das 'um das Antragsdatum' liegen - dann ist alles ok, die Rente durch. Bei Ablehnung wäre natürlich bis heute eine Lücke in den Versicherungszeiten seit August 2014 entstanden. Die könnte durch die 'Anrechnungszeit Krankheit' gefüllt werden, auch wenn kein Krankengeldbezug mehr vorgelegen hat: http://www.eservice-drv.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_58ABS1S1NR1AR4 Wenn Sie bereits vor 1984 mind. 60 Monate Wartezeit (Mindestversicherungszeit) haben UND seit dem keine weiteren Lücken, können Sie auch nachträglich noch freiwillige Beiträge ab 2013 (vielleicht auch 2012) nachzahlen, um den weiteren EM-Schutz aufrecht zu erhalten. Auch das kann erst nach Abschluss des Gerichtsverfahrens geklärt werden. > Bin verzweifelt weil kein Amt einen richtig sagt was man tun soll. Wie auch? Es ist ein laufendes Verfahren; je nach Ausgang erhalten Sie dann die entsprechenden Hinweise, zumal jedes 'Versicherungsleben' individuell zu beurteilen ist. Gruß w.
arniam 16.04.2016 | 15:18
ihr mann muss sie durchfüttern??? und für sie aufkommen????? na dass ist ja ein ding, wer sonst? in einer ehe ist dass doch wohl ganz normal dass man füreinander aufkommt oder? in guten wie in schlechten tagen. klar ist es bestimmt nicht einfach, aber denken sie mal an alleinstehende mit kinder usw. warum haben sie denn der agentur für arbeit die krankmeldung gemeldet?????
Ines Hage-Hannigam 17.04.2016 | 07:49
Erst einmal danke für die Antwort. Ämter Agentur für Arbeit, Rentenstelle, Krankenkasse. Die einen sage das die zuständig sind die andren das die anderen zuständig sind also ein hin und her. also die Antwort wofür ich einen Mann habe, ist jawohl ironisch gemeint, wir gehen durch dick und dünn auch jetzt aber der Preis ist hoch, wir sind normale Leute und wenn ein Gehalt Wegfall ist das eine große lücke, da lebt eine alleinerziehende glaube ich besser, also das ist für mich kein argument und kein vergleich. Was meine Krankheit angeht, das geht gar nicht anders es zu sagen weil man es auch sieht, ich bin Wirbelsäulen geschädigt und habe innerhalb kurzer Zeit 4 Operationen durch und die nächste ist nicht weit, leider und dauch habe iCh meine Abreit verloren. ich bin eigentlich keine die jammert sondern immer einen Weg findet aber jetzt finde ich keinen Weg wie und wo ich was machen soll um alles richtig zu machen um die Lücke zu schlesen, deshalb habe ich gefragt.
William 17.04.2016 | 09:11
Hallo Ines, ich war in der gleichen Situation,nachdem mein Alg 1 auslief kam ein Brief vom Arbeitsamt,da ich auch kein Anspruch mehr auf Geld habe ich dieses gewisse Kreuz weiterhin Arbeitssuchend nicht gemacht,das war ein Fehler denn so kann man die Ansprüche auf EMR verlieren,bei einer Verhandlung vorm Sozialgericht wegen EMR empfahl der Richter das ich mich sofort wieder Arbeitssuchend ohne Bezug melden sollte,was ich dann auch sofort machte,ich meldete mich für leichte Arbeiten bis 15 Std die Woche. Denn mit Ihrem EMA kann es ja noch dauern u.dann sind Sie auf der sicheren Seite. Wenn Sie im Vdk oder ähnliches sind können Sie auch dort fragen. Weiterhin wünsche ich Ihnen Gute Besserung.
Ines Hage-Hannigam 17.04.2016 | 19:27
Zitat von Willi anzeigenausblenden
Denn mit Ihrem EMA kann es ja noch dauern u.dann sind Sie auf der sicheren Seite. Wenn Sie im Vdk oder ähnliches sind können Sie auch dort fragen. Weiterhin wünsche ich Ihnen Gute Besserung. Danke, werde morgen gleich wieder beim AA sitzen und mich als arbeitsuchend wieder melden aber wie bekommt man die Lücke wieder geschlossen aus eigener Kasse kann ich das nicht zahlen und wie gesagt, ich hatte auch keine Ahnung das das so sein muss, es sagt einen ja auch keiner was. Ich hoffe nur das für mich und vielen anderen denen es ähnlich geht, sich alles zum positiven wendet. Ich bin dankbar für eure hilfe. Achso vom Vdk werde ich vertreten
William 18.04.2016 | 07:21
von Experte Experten-Antwort RE: Unterbrechung der Anrechnungszeiten/arbeitssuchend oder arbeitslos? Hallo allmählich Verzweifelnden, für die Anerkennung einer Anrechnungszeit müssen Sie arbeitslos gemeldet sein. Die Meldung lediglich als Arbeitssuchende (§ 15 S. 2 SGB III) reicht nicht aus. Die Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug erhält zwar bei der Rentenberechnung keinen eigenen Wert, sie kann sich aber bei der Bewertung anderer beitragsfreier Zeiten steigernd auswirken. Es wäre also ratsam, bei der Agentur für Arbeit darauf zu drängen, weiter als arbeitslos geführt zu werden. Deutsche Rentenversicherung - Gerne beraten wir Sie persönlich Das ist die Antwort von einem Experten hier im Forum
Ines Hage-Hannigam 18.04.2016 | 12:31
Danke für alle infos, ich bin froh das es Leute gibt die einen irgendwie helfen. Ich möchte nur nochmal kurz etwas dazu sagen, ich bin kein Mensch der keine Lust hat zu arbeiten ich bin ein jahr lang mit schmerzen auf Arbeit gerannt und habe mich mit Tabletten zugedröhnt um meine Arbeit zu machen, bis nix mehr ging, ich habe von 2011 bis 2012 drei Wirbelsäulen Operationen hinter mir, bin nach Rehabilitation wieder auf Arbeit, nach Nicht nur einem Jahr erneuter Zusammenbruch, ergebnis, Versteifung und bis jetzt keine Besserung nur schmerzen, das belegen auch unzählige Gutachten die irgendwie keinen interessieren. Deshalb habe ich eine Erwerbsminderungsrente beantragt und es werden Einen soviel Steine in den weg geräumt. Sozialgericht fordert jetzt noch ein weiteres Gutachten, wieviel den noch. Danke danke danke für die Hilfe, ich fühle mich nicht mehr so allein
W*lfgangam 18.04.2016 | 20:40
Zitat von Ines Hage-Hannig anzeigenausblenden
Hallo Ines Hage-Hannig, ja, so fühlen sich manche AntragstellerInnen - das ist aber sicher nicht 'Böswilligkeit' ...die bisherigen Gutachten reichen dem Sozialgericht (SG) einfach nicht aus, um sowohl zu einer positiven oder negativen Entscheidung zu kommen. Sehen Sie es daher erst mal positiv - noch ist nichts abgelehnt! Neue Gutachten, dann wird entscheiden. Natürlich zerrt das an den Nerven, wenn ein Antrag so lange läuft ...lässt sich leider nicht umgehen, wenn es die DRV/deren med. Dienst anders beurteilt - dem muss man auch zugute halten: da sitzen ja keine Hobby-Mediziner; auch deren Votum EM pro/kontra kann völlig neben der Spur liegen. Deswegen Ihr Antrag ja vorm SG liegt. Da kann man nur hoffen, dass Sie einen 'guten' VdK haben, der med./inhaltlich das Beste für Sie erreichen kann - viel 'Glück' dafür. Und, SG muss ja noch nicht Ende der Fahnenstange sein - bis zum 'höchsten' Gericht ist noch viel Luft/kostet natürlich auch viel weitere Kraft. Gruß w.
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