Hallo Herr Hermann-Josef Walterscheid,
um auf Ihre Frage eingehen zu können, nennen Sie doch bitte den Zeitpunkt Ihrer Ehescheidung und den Rentenbeginn. Vielleicht so viel: Zum 01.09.2009 gab es eine Reform beim Versorgungsausgleich. Seitdem wurde das sogenannte „Rentnerprivileg“ abgeschafft. Die laufende Rente erhöht / mindert sich von dem Monat an, zu dessen Beginn die Gerichtsentscheidung rechtskräftig und wirksam ist.