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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente

von Karl-Heinz02.03.2011 | 13:07
3440 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, Wenn jemanden ein unbefristete Erwerbsminderungsrente nach 5 Jahren entzogen wird besteht dann Anspruch auf ALG1 ( SGB 3 §26 Absatz 3) ?

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wenn man vor der Rente einen Anspruch auf AloGeld 1 hatte und dieser Anspruch nicht ganz weggefallen ist, dann hat man noch einen Restanspruch. Näheres bei der AfA.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

"Kurtchen":

Siehe § 26 Abs. 1 Nr. 3 SGB III

Expertenantwort · 3Deutsche Rentenversicherung

Die Rahmenfrist wird um die Dauer der EM-RT verlängert!

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6 Antworten

Der Kämpferam 03.03.2011 | 21:48
Hallo,darf ich fragen warum die unbefristete Rente entzogen wurde? Ist eigentlich ein sehr seltener Vorgang!
Karl-Heinzam 04.03.2011 | 11:43
Hallo, vielen Dank führ eure Antworten,meine Rente wurde nicht entzogen aber wird zur Zeit wieder überprüft. Mein Gesundheitszustand hat sich in letzter Zeit verschlechtert aber trotzdem macht man sich Sorgen. Habe einen Gdb von 90% und G unbefristet. Aber wie gesagt man macht sich einfach Sorgen um die Zukunft.
Kurtchenam 02.03.2011 | 14:54
Er hat 5 Jahre EM-Rente bezogen,es gibt aber eine Rahmensfrist von 2 Jahren. § 124 SGB III - Rahmenfrist
Klemensam 02.03.2011 | 17:25
"Kurtchen": Siehe § 26 Abs. 1 Nr. 3 SGB III
Er hat 5 Jahre EM-Rente bezogen,es gibt aber eine Rahmensfrist von 2 Jahren. § 124 SGB III - Rahmenfrist
Quatsch ! Nach Erwerbsminderungsrente besteht häufig Anspruch auf Arbeitslosengeld I Die Zeit des Bezugs einer Rente wegen voller Erwerbsminderung gilt nach § 26 Abs. 2 Nr. 3 des dritten Sozialgesetzbuchs als versicherungspflichtig in der Arbeitslosenversicherung. Das trifft dann zu, wenn die Betroffenen unmittelbar vor dem Bezug der Rente als Arbeitnehmer versicherungspflichtig waren oder Arbeitslosengeld I oder – solange es diese Leistung noch gab – Arbeitslosenhilfe erhalten hatten. Die genau Länge IHRES individuellen neuen Anspruchszeitraumes auf ALG I kann ihnen aber nur die Agentur für Arbeit sagen. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__26.html http://www.rp-online.de/wirtschaft/ratgeber/rente/Arbeitslosenge…
fritziam 04.03.2011 | 09:01
Hallo Genau würde mich auch interessieren, bei einer Klage müssten die doch bis zum Klage Ende weiter zahlen? Mit freundlichen Grüßen Fritzi
Deutsche Rentenversicherung
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