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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente

von Pitti28.11.2012 | 15:03
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3 Antworten

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EM-Rentenantrag wurde abgelehnt. bei dem Wiederspruch einen Rechtsanwalt nehmen oder nicht? Wie lange dauert das Wiederspruchsverfahren? DANKE!

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1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

"Klaus-Peter" hat Ihre Frage bereits ausführlich beantwortet. Die Antwort konnte Ihnen sicher bereits weiterhelfen.

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2 Antworten

Klaus-Peteram 28.11.2012 | 16:03
Um die Erfolgsausichten zu erhöhen und vor allem keine Verfahrensfehler zu begehen empfehle ich ihnen dringend den Widerspruch durch einen Rechtsbeistand ( Fachanwalt oder Sozialverband ) durchführen zu lassen. Die Erfolgsquote ist dann weitaus höher als wenn man alleine und als Laie das Widerspruchsverfahren bestreitet. Es ist zum Beispiel für den Erfolg im Widerspruchsverfahren von allergrösster Bedeutung eine vernünftige Widerspruchsbegründung - fachlich medizinisch UND juristisch - bei der RV einzureichen. Damit ist der Laie meistens hoffnungslos überfordert und dann ist ein Scheitern schon vorprogrammiert.. Die Länge eines Widerspruchsverfahrens ist von Fall zu Fall völlig unterschiedlich . Von wenigen Wochen, über viele Monate bis zu mehr als 1 Jahr ist alkes möglich. Es ist unter anderem auch davon abhängig welche medizinischen Ermittlungen ( Einholung von neuen Befundberichten. Begutachtung(en) etc. ) angesetzt werden. Das alles dauert eben dann seine Zeit - mal mehr und mal weniger. Mein Widerspruchsverfahren dauerte z.b. 9 Monate. Hier schrieb ganz aktuell ein User das er sich seit fast 1 Jahr bereits im Wdierspruchsverfahrne befindet. Insofern ist auf jeden Fall Geduld und ein langer Atem angezeigt. https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_…
Gabyam 29.11.2012 | 15:18
Man braucht keinen Anwalt! Auch mir wurde meine EU-Rente damals beim 1. Mal abgelehnt. Ich habe ohne Anwalt oder anderen Vertretern Widerspruch eingelegt und auch meine Begründung eigenständig verfasst. Daraufhin musste ich zum Gutachten. Und 4 Monate nach meinem Widerspruch erhielt ich die Rentenbewilligung. Gruß Gaby
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