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Erwerbsminderungsrente

von angeljustus10.10.2007 | 09:20
1342 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo zusammen, ich bekomme eine halbe Rente wegen Erwerbsminderung sowie eine Firmenpension. Auf verschlossenen Teilzeitarbeitsmarkt ist bei mir wohl nicht geprüft worden. Sollte ich die volle Erwerbsminderungsrente wegen verschlossenem Teilzeitarbeitsmarkt beantragen und damit wegen der Krankenkassenbeiträge den Anteil meiner Pension senken und eben die Rente erhöhen oder wirkt sich das nach Ablauf der befristeten Erwerbsminderungsrente negativ auf die Verlängerung aus? Danke und Gruß angeljustus

2 Antworten

???am 10.10.2007 | 09:40
Wie wurde denn Ihr Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beurteilt? Eine Rente wegen teilweiser EM könnten Sie ja auch wegen Berufsunfähigkeit erhalten. Nur wenn auch Ihre Erwerbsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt unter 6 Stunden gesunken ist, ist der verschlossene Arbeitsmarkt zu prüfen und nur dann würde ein entsprechender Antrag Sinn machen.
angeljustusam 10.10.2007 | 09:58
Die Rente wegen teilweiser EM erhalte ich wegen BU. Die Erwerbsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ist unter 6 Stunden gesunken. Meine ehemalige Firma hat keinen Job unter 6 Std. für mich, das wurde geprüft. Mit geht es darum, den Pensionsanteil zu senken und die höhere Rente zu bekommen, da ich dann ja auch weniger Krankenkassenbeitrag zahle. Wie gesagt, ist die Rente wie üblich befristet. Wie wirkt sich der Verlängerungsantrag bei halber bzw. voller Rente aus? Grüße
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