Guten Tag Marie2020,
bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen kann Ihre Krankenkasse Sie zum Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben auffordern. Eine Aufforderung zur Beantragung einer Erwerbsminderungsrente ist hingegen nur in besonderen Fällen möglich. Mit der Aufforderung schränkt die Krankenkasse Ihr sog. Dispositionsrecht über Ihre Ansprüche gegen den Rentenversicherungsträger ein. Ob die bereits erfolgte Beantragung der Erwerbsminderungsrente in Ihrem Fall ausreicht um der Aufforderung Ihrer Krankenkasse nachzukommen, klären Sie bitte mit Ihrer zuständigen Krankenkasse ab. Dies ist eine individuelle Entscheidung.