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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente

von marie202014.05.2020 | 10:23
59 Ansichten
4 Antworten

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Darf die Krankenkasse obwohl ich ein Antrag auf Erwerbsminderung gestellt habe einen Antrag auf Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben von mir verlangen? Widerspricht das nicht meinen Antrag auf Erwerbsminderungsrente?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Marie2020,

bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen kann Ihre Krankenkasse Sie zum Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben auffordern. Eine Aufforderung zur Beantragung einer Erwerbsminderungsrente ist hingegen nur in besonderen Fällen möglich. Mit der Aufforderung schränkt die Krankenkasse Ihr sog. Dispositionsrecht über Ihre Ansprüche gegen den Rentenversicherungsträger ein. Ob die bereits erfolgte Beantragung der Erwerbsminderungsrente in Ihrem Fall ausreicht um der Aufforderung Ihrer Krankenkasse nachzukommen, klären Sie bitte mit Ihrer zuständigen Krankenkasse ab. Dies ist eine individuelle Entscheidung.

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3 Antworten

Schadeam 14.05.2020 | 10:32
Dieses Vorgehen einer Kasse würde m.E. wenig Sinn machen, weil die DRV eigentlich bei jedem EM Antrag zu prüfen hat ob sich die Berentung durch medizinische oder berufliche (LTA) Rehamaßnahmen verhindern lässt. da gibt es den altbekannten Grundsatz "Reha vor Rente"
Antragam 14.05.2020 | 10:31
Ja das darf Sie und dient dann der Sicherung des Dispositionrechts, dass sich die Krankenkasse dadurch sichert.
Antragam 14.05.2020 | 10:43
Da aber jeder Antragsteller jederzeit seinen Antrag zurückziehen kann, will sich die Krankenkasse dadurch einfach das Dispositionsrecht sicher. So wird eben verhindert das der Erkrankte einfach seinen Antrag zurückzieht um weiter einfach Krankengeld zu kassieren.
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