Hallo Beatrix,
die Erwerbsminderung bei der Rentenversicherung und der GdB haben nichts miteinander zu tun. Man kann also durchaus ohne festgestellten GdB oder mit GdB unter 50% erwerbsgemindert sein. Andersherum muss jedoch auch jemand mit GdB 100 nicht unbedingt erwerbsgemindert sein.