Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenHallo Beatrix,
die Erwerbsminderung bei der Rentenversicherung und der GdB haben nichts miteinander zu tun. Man kann also durchaus ohne festgestellten GdB oder mit GdB unter 50% erwerbsgemindert sein. Andersherum muss jedoch auch jemand mit GdB 100 nicht unbedingt erwerbsgemindert sein.
Das kann so pauschal nicht beantwortet werden, weil die Kriterien des GdB und die Kriterien der Erwerbsminderung verschieden sind. Sie können gern einen Antrag stellen und die Frage der Erwerbsminderung vom Rentenversicherungsträger abklären lassen.
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