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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente abgelehnt - was dann?

von Maybrit Walter12.06.2017 | 23:36
1352 Ansichten
14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Mein Mann erhält trotz schwerer Krankheit keine Erwerbsminderungsrente. Wir sind den langen und sehr nerven zehrenden Weg gegangen bis zum Sozialgericht - abgelehnt. Nun habe ich folgende Info auf Ihrer Internetseite gefunden: "Altersrente bei Arbeitslosigkeit erhalten Sie, wenn Sie entweder bei Beginn der Rente arbeitslos sind oder nach Vollendung eines Lebensalters von 58 Jahren und sechs Monaten insgesamt 52 Wochen arbeitslos waren." Das wäre im September 2018 bei meinem Mann der Fall. Bis Ende Januar erhält er noch ALG I. Danach keine Leistungen mehr. Meine Frage ist nun: Müssen wir diese 8 Monate überbrücken und können dann auf eine Rente hoffen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Maybrit Walter,

es ist genau so, wie es W*lfgang geschrieben hat. Die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit können nur Versicherte erhalten, die 1951 oder früher geboren wurden.

Sollte Ihr Mann 35 Jahre mit relevanten Zeiten in der Rentenversicherung haben, kann er mit 63 Jahren eine Altersrente beantragen.

Wenn er drüber hinaus auch noch schwerbehindert ist (GdB von mindestens 50), kann die Altersrente schon vor dem 62. Lebensjahr beginnen (Wie weit vor dem 62. Lebensjahr, hängt vom Geburtsjahr Ihres Mannes).

Ich empfehle Ihrem Mann, sich bei seinem Rentenversicherungsträger einmal eine Rentenauskunft erstellen zu lassen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

13 Antworten

W*lfgangam 13.06.2017 | 00:32
Zitat von Maybrit Walter anzeigenausblenden
Hallo Maybrit Walter, die AR wg. Arbeitslosigkeit endete mit Jg. 1951 - sie gibt es nicht mehr, andernfalls wäre Ihr Mann bereits mit Erreichen der Regelaltersgrenze 65+ in Rente gekommen, wenn er so 'uralt' wäre. Hat er denn nicht mal einen Schwerbehindertenausweis? Die 'leichteste' Form ohne Erwerbsminderung in Altersrente zu kommen. Ansonsten ist er erst mit 63 dran, die Altersrente für langjährig Versicherte erhalten zu können, sofern er wenigstens 35 Versicherungsjahre hat - gilt auch bei GdB 50, dass 35 Jahre vorhanden sein müssen. Mir stellt sich die Frage, ob Sie im Renten-/Klageverfahren von niemanden beraten worden sind, der Ahnung vom Rentenrecht hat und Sie über die aktuell frühestmöglichen Rentenbeginne im Alter aufgeklärt hat? Gruß w.
Fortitude oneam 13.06.2017 | 08:21
Hallo Maybrit, Wir haben mittlerweile über 1,7 Millionen EMR. Einige müssen den harten Weg bis zum SG gehen und werden leider nicht belohnt. Ich würde zu gegebener Zeit einen erneuten EMR Antrag stellen. Ihre Krankenakte sollte auf den neuesten Stand sein und begründen dann mitglasklaren medizinischer Unterlagen. Wünsche Ihnen und Ihrem Mann alles Gute und drücke Ihnen die Daumen das es beim nächsten mal klappt. Mfg
Maybrit Walteram 13.06.2017 | 11:52
Hallo Fortitude one, wie viel Zeit würden Sie verstreichen lassen, ehe Sie einen erneuten Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen? Da das ALG I im Januar ausläuft, hängt mein Mann dann in der Luft. Maybrit
Maybrit Walteram 13.06.2017 | 12:05
Ich frage mich, warum ich diesen Hinweis auf Arbeitslosenrente mit genannten Altersangaben auf der Internetseite der Dt. Rentenversicherung gefunden habe (ohne den Hinweis, dass derjenige vor 1951 geboren sein muss). Diejenigen, die diese Regelung in Anspruch nehmen könnten, wären ja schon 66 Jahre alt. Diese Info wurde schon jahrelang nicht aktualisiert! Schaut ja auch gut aus, was die Rentenversicherung doch alles für ihre Versicherten tut!
Fastrentneram 13.06.2017 | 12:17
Zitat von Maybrit Walter anzeigenausblenden
Hallo Maybrit Walter, es ist genau so, wie es W*lfgang geschrieben hat. Die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit können nur Versicherte erhalten, die 1951 oder früher geboren wurden. Sollte Ihr Mann 35 Jahre mit relevanten Zeiten in der Rentenversicherung haben, kann er mit 63 Jahren eine Altersrente beantragen. Wenn er drüber hinaus auch noch schwerbehindert ist (GdB von mindestens 50), kann die Altersrente schon vor dem 62. Lebensjahr beginnen (Wie weit vor dem 62. Lebensjahr, hängt vom Geburtsjahr Ihres Mannes). Ich empfehle Ihrem Mann, sich bei seinem Rentenversicherungsträger einmal eine Rentenauskunft erstellen zu lassen.
Ich frage mich, warum ich diesen Hinweis auf Arbeitslosenrente mit genannten Altersangaben auf der Internetseite der Dt. Rentenversicherung gefunden habe (ohne den Hinweis, dass derjenige vor 1951 geboren sein muss). Diejenigen, die diese Regelung in Anspruch nehmen könnten, wären ja schon 66 Jahre alt. Diese Info wurde schon jahrelang nicht aktualisiert! Schaut ja auch gut aus, was die Rentenversicherung doch alles für ihre Versicherten tut!
Und ich frage mich, was der letzte Beitrag von Ihnen soll? Geht es Ihnen jetzt besser? Hauptsache meckern!
Maybrit Walteram 13.06.2017 | 13:19
Zitat von **** anzeigenausblenden
Ich frage mich, warum ich diesen Hinweis auf Arbeitslosenrente mit genannten Altersangaben auf der Internetseite der Dt. Rentenversicherung gefunden habe (ohne den Hinweis, dass derjenige vor 1951 geboren sein muss). Diejenigen, die diese Regelung in Anspruch nehmen könnten, wären ja schon 66 Jahre alt. Diese Info wurde schon jahrelang nicht aktualisiert! Schaut ja auch gut aus, was die Rentenversicherung doch alles für ihre Versicherten tut!
Das ist die Überschrift zu dem von Ihnen zitierten Arikel auf der Internetseite der DRV "Altersrente bei Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit Eine vorzeitige Altersrente bis Jahrgang 1951" Was ist daran nicht zu verstehen ?
Das, was irritiert, sind die einzelnen Aufzählungs-Punkte Ohne diese ließt sich der Text zusammenhängend und verständlich. Mit ihnen aber denkt man, man muss nur ein Kriterium erfüllen. Sorry, dass ich etwas ungehalten war. Verzweiflung äußert sich manchmal etwas unkontrolliert.
****am 13.06.2017 | 12:54
Zitat von Maybrit Walter anzeigenausblenden
Hallo Maybrit Walter, es ist genau so, wie es W*lfgang geschrieben hat. Die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit können nur Versicherte erhalten, die 1951 oder früher geboren wurden. Sollte Ihr Mann 35 Jahre mit relevanten Zeiten in der Rentenversicherung haben, kann er mit 63 Jahren eine Altersrente beantragen. Wenn er drüber hinaus auch noch schwerbehindert ist (GdB von mindestens 50), kann die Altersrente schon vor dem 62. Lebensjahr beginnen (Wie weit vor dem 62. Lebensjahr, hängt vom Geburtsjahr Ihres Mannes). Ich empfehle Ihrem Mann, sich bei seinem Rentenversicherungsträger einmal eine Rentenauskunft erstellen zu lassen.
Ich frage mich, warum ich diesen Hinweis auf Arbeitslosenrente mit genannten Altersangaben auf der Internetseite der Dt. Rentenversicherung gefunden habe (ohne den Hinweis, dass derjenige vor 1951 geboren sein muss). Diejenigen, die diese Regelung in Anspruch nehmen könnten, wären ja schon 66 Jahre alt. Diese Info wurde schon jahrelang nicht aktualisiert! Schaut ja auch gut aus, was die Rentenversicherung doch alles für ihre Versicherten tut!
Das ist die Überschrift zu dem von Ihnen zitierten Arikel auf der Internetseite der DRV "Altersrente bei Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit Eine vorzeitige Altersrente bis Jahrgang 1951" Was ist daran nicht zu verstehen ?
Schorscham 13.06.2017 | 13:54
Zitat von Maybrit Walter anzeigenausblenden
Warum haben Sie nicht das Landessozialgericht als Berufungsinstanz angerufen, wenn Sie die Entscheidung des Sozialgerichts für falsch halten? Sofern es keinerlei neue Argumente für eine rentenrelevante Erwerbsminderungsrente gibt, dürfte auch ein neuer Antrag nichts bewirken. Egal, wie lange Sie mit der Antragsstellung warten. Wenn der ALG1-Anspruch erloschen ist, kann Anspruch auf ALG2 bestehen, sofern Bedürftigkeit besteht. MfG
Schorscham 13.06.2017 | 13:57
Es sollte natürlich "rentenrelevante Erwerbsminderung" heißen.;-) MfG
W*lfgangam 13.06.2017 | 20:14
Zitat von Maybrit Walter anzeigenausblenden
Hallo Maybrit Walter, es ist genau so, wie es W*lfgang geschrieben hat. Die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit können nur Versicherte erhalten, die 1951 oder früher geboren wurden. Sollte Ihr Mann 35 Jahre mit relevanten Zeiten in der Rentenversicherung haben, kann er mit 63 Jahren eine Altersrente beantragen. Wenn er drüber hinaus auch noch schwerbehindert ist (GdB von mindestens 50), kann die Altersrente schon vor dem 62. Lebensjahr beginnen (Wie weit vor dem 62. Lebensjahr, hängt vom Geburtsjahr Ihres Mannes). Ich empfehle Ihrem Mann, sich bei seinem Rentenversicherungsträger einmal eine Rentenauskunft erstellen zu lassen.
Ich frage mich, warum ich diesen Hinweis auf Arbeitslosenrente mit genannten Altersangaben auf der Internetseite der Dt. Rentenversicherung gefunden habe (ohne den Hinweis, dass derjenige vor 1951 geboren sein muss). Diejenigen, die diese Regelung in Anspruch nehmen könnten, wären ja schon 66 Jahre alt. Diese Info wurde schon jahrelang nicht aktualisiert! Schaut ja auch gut aus, was die Rentenversicherung doch alles für ihre Versicherten tut!
Das ist die Überschrift zu dem von Ihnen zitierten Arikel auf der Internetseite der DRV "Altersrente bei Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit Eine vorzeitige Altersrente bis Jahrgang 1951" Was ist daran nicht zu verstehen ?
Das, was irritiert, sind die einzelnen Aufzählungs-Punkte
Britti...bereits bei der Überschrift kann man das Weiterlesen einstellen - "oops, ich bin ja gar nicht bis Jahrgang 1951" - wenn man es noch weiß ;-) Und ja, auch bereits 'ausgelaufene' Rentenansprüche/alte Rechte können in Ausnahmefällen immer noch von entscheidender Bedeutung sein! Sie werden sicher auch noch Infos über geklebte Rentenmarken finden, auch wenn Sie persönlich darin kein Nutzen sehen … ;-) Gruß w.
Schreiberlingam 13.06.2017 | 20:27
Hallo Frau Walter! Wurden Sie den nun durch einen Rechtsbeistand vertreten oder nicht bzw. wie sieht dieser den Fall Ihres Mannes......aber scheinbar gab es nie eine Rentenrechtsberatung habe ich so den Eindruck.....wenden Sie doch wenigstens mal an einen Sozialverband und lassen sich dort umfassend beraten! Alles Gute! MfG Ein Schreiberling
Schreiberlingam 14.06.2017 | 12:55
wenden Sie doch wenigstens mal an einen Sozialverband
...um eine Glocke in Vollton zu hören, gehe ich doch direkt in die Kirche und nicht auf den Weihnachtsmarkt ;-) Gruß w.
Heiliger Wolfgang! Wenn ich einen billigen Rechtsbeistand will gehe ich beispielsweise zum VdK......in der Kirche bekomme ich ein Predigt und Zuspruch....wenn ich aber wieder rausgehe bin ich wieder allein .....und wie heißt es so schön hilf dir selbst dann hilft dir Gott.....
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