Hallo Maybrit Walter,
es ist genau so, wie es W*lfgang geschrieben hat. Die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit können nur Versicherte erhalten, die 1951 oder früher geboren wurden.
Sollte Ihr Mann 35 Jahre mit relevanten Zeiten in der Rentenversicherung haben, kann er mit 63 Jahren eine Altersrente beantragen.
Wenn er drüber hinaus auch noch schwerbehindert ist (GdB von mindestens 50), kann die Altersrente schon vor dem 62. Lebensjahr beginnen (Wie weit vor dem 62. Lebensjahr, hängt vom Geburtsjahr Ihres Mannes).
Ich empfehle Ihrem Mann, sich bei seinem Rentenversicherungsträger einmal eine Rentenauskunft erstellen zu lassen.