Hallo Lydia,
dem Beitrag von „Antwort“ kann ich zustimmen. Der Abschlag ergibt sich aus dem für die Berechnung der persönlichen Entgeltpunkte maßgebenden Zugangsfaktor nach § 77 SGB VI. Weitere Informationen hierzu können Sie auch der nachfolgenden Broschüre entnehmen:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf?__blob=publicationFile&v=30