Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente: Antrag auf freiwillige Pflichtversicherung

von Stefan Eichinger07.05.2017 | 09:08
1109 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, um die Anwartschaft auf EU-Rente zu erhalten (36/60-tel Regel), kann man m.W. einen Antrag auf "freiwillige Pflichtversicherung" stellen. Frage: Wie lange nach Eintritt der Erkrankung kann dieser Antrag gestellt werden? Gleich im ersten Monat, nach zwei, ein halbes Jahr? Danke. Herzliche Grüße, Stefan

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Stefan,

Sie können sich entweder freiwillig versichern oder eine auf Antrag eine Pflichtversicherung begründen, wenn Sie zum berechtigten Personenkreis gehören.

Auf Antrag versicherungspflichtig sind neben Entwicklungshelfern oder bestimmte im Ausland Beschäftigte, Personen, die nicht nur vorübergehend selbständig tätig sind, wenn sie die Versicherungspflicht innerhalb von fünf Jahren nach der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit oder dem Ende einer Versicherungspflicht aufgrund dieser Tätigkeit beantragen. Ferner Personen, die

1. eine der in § 3 Satz 1 Nr. 3 (SGB 6 § 3 G0) genannten Sozialleistungen oder Leistungen für den Ausfall von Arbeitseinkünften nach § 3 Satz 1 Nummer 3a beziehen und nicht nach diesen Vorschriften versicherungspflichtig sind, oder Personen, die 2. nur deshalb keinen Anspruch auf Krankengeld haben, weil sie nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind oder in der gesetzlichen Krankenversicherung ohne Anspruch auf Krankengeld versichert sind, für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit oder der Ausführung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben, wenn sie im letzten Jahr vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit oder der Ausführung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben zuletzt versicherungspflichtig waren, längstens jedoch für 18 Monate. Die Versicherungspflicht beginnt 1. in den Fällen der Selbständigkeit mit dem Tag, an dem erstmals die Voraussetzungen nach den Absätzen 1 und 2 vorliegen, wenn sie innerhalb von drei Monaten danach beantragt wird, sonst mit dem Tag, der dem Eingang des Antrags folgt, 2. in den Fällen des Absatzes 3 Satz 1 Nr. 1 mit Beginn der Leistung und in den Fällen des Absatzes 3 Satz 1 Nr. 2 mit Beginn der Arbeitsunfähigkeit oder Rehabilitation, wenn der Antrag innerhalb von drei Monaten danach gestellt wird, andernfalls mit dem Tag, der dem Eingang des Antrags folgt, frühestens jedoch mit dem Ende der Versicherungspflicht aufgrund einer vorausgehenden versicherungspflichtigen Beschäftigung oder Tätigkeit.

Sie endet mit Ablauf des Tages, an dem die Voraussetzungen weggefallen sind.

Unter bestimmten Voraussetzungen würden auch „freiwillige Beiträge“ dazu führen, die Anwartschaft auf eine Erwerbsminderungsrente aufrecht zu halten.

Um Ihre individuelle Situation abzuklären (gehören Sie zum genannten Personenkreis?), empfehlen wir Ihnen eine persönliche Beratung bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe. Unter bestimmten Voraussetzungen würden auch freiwillige Beiträge dazu führen, die Anwartschaft auf eine Erwerbsminderungsrente aufrecht zu halten.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

3 Antworten

Klugpuperam 07.05.2017 | 13:30
1. EU-Rente war einmal, nennt sich jetzt Erwerbsminderungsrente 2. Die 36 Pflichtbeiträge müssen in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung gezahlt worden sein. 3. Die Antragspflichtversicherung ist im Paragraphen 4 SGB VI geregelt. Die betrifft in der Regel Selbständige oder Bezieher von Leistungen (z. B Krankengeld). Antragsfrist ist grundsätzlich 3 Monate, bei den Selbständigen sind noch ein paar Besonderheiten zu brachten.
W*lfgangam 07.05.2017 | 16:24
Hallo Stefan Eichinger, die Pflichtversicherung auf Antrag ist innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit zu stellen. Allerdings müssen die Beiträge _vor_ Beginn der EM liegen ...eine nachträgliche Antragstellung, um die 36/60 zu erfüllen, führt nicht dazu, die 36/60 vor dem Leistungsfall EM erfüllen zu können. Nächste Spaßfrage ... Gruß w.
_icham 08.05.2017 | 07:48
bei einer privaten Krankenversicherung besteht die Möglichkeit, die Pflichtversicherung auf Antrag zu stellen. Bei Antragstellung innerhalb von 3 Monaten nach der Arbeitsunfähigkeit beginnt die Antragspflichtversicherung rückwirkend, bei späterer Antragstellung 1 Tag nach Antragseingang. Sie muss für längstens 18 Monate gezahlt werden und kann daher auch erst nach einem halben Jahr, nach einem Jahr etc beginnen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026