Hallo User Sternschnuppe,
mit der entstandenen Nachzahlung aufgrund der rückwirkenden Bewilligung Ihrer Erwerbsminderungsrente werden die Leistungen der Krankenkasse und der Agentur für Arbeit verrechnet. Die danach verbleibende Nachzahlung steht Ihnen zu und wird an Sie ausgezahlt.