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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente aus DRV plus Rente aus GUV

von RobinHood27.10.2020 | 17:31
219 Ansichten
3 Antworten

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Liebe Mitglieder, über ein Feedback würde ich mich sehr freuen. Ich hatte im Jahr 2013 einen Berufsunfall, noch vor Begutachtung dieses Unfalls hatte ich im Jahr 2015 einen schweren privaten Unfall und wurde darauf 100% Erwerbsminderungsrentner bei der DRV (1600 Euro Brutto Rente). Nachdem ich mich wieder einigermaßen in der Lage gefühlt habe, so konnte ich meinen Berufsunfall von 2013 in Angriff nehmen und bin zur Begutachtung via BG bei einem Arzt gewesen. Dies war erst 2019. Die BG hat mir daraufhin eine 40% Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung zugesprochen. (1300 Euro Netto) Nun habe ich zufällig gelesen ich muss wohl die GUV auf die GRV anrechnen lassen. Die Summe der Anrechnung bestimmt den Grenzbetrag. Ich stoße nun bei der Berechnung des Grenzbetrages an meine Grenzen, da ich nicht weiß ob ich einen 1,0 Rentenfaktor ansetzen oder doch nur 0,5 Rentenfaktor. Ich bekomme bei der GUV ja nur 40%, jedoch bei der GRV 100%. Welcher Faktor ist hier anzuwenden? Mein Gehalt 2013 belief sich auf 54.000 Euro JAV Brutto. Grenzbetrag: 54000 x 70% x (1 oder 0,5) :12 = ?! Richtig oder findet hier in meinem Fall gar keine Anrechnung statt? Herzlichen Dank im Voraus.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

W*lfgang, vielen Dank für die korrekte Antwort. Bei nicht bekannten JAV der UV lautet die Formel:

(UV-Rente x 1800): MdE- Satz

RobinHood, bei den von Ihnen genannten Eckdaten dürfte es zu keiner Minderung der Erwerbsmindreungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung kommen. Gewissheit werden Sie jedoch erst nach Bescheiderteilung der Rentenversicherung haben. In diesem Bescheid ist die Prüfung transparent dargestellt.

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2 Antworten

W°lfgangam 27.10.2020 | 21:15
Hallo RobinHood, der Rentenartfaktor richtet sich natürlich nach der Rentenart, die Sie erhalten. Volle EM-Rente = Rentenartfaktor 1,0. Ob eine Anrechnung der UV-Rente auf die gesetzliche Rente erfolgt/in welchem Umfang, können Sie hier ganz einfach anhand dieses Merkblatts ermitteln (Seite 38/39): https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… Gruß w. PS: die aktuelle JAV der UV (sofern nicht bekannt) lässt sich aus der letzten Anpassungsmitteilung der UV mit den Daten der UV-Rente errechnen - andernfalls hauen Sie schlicht die Rentenanpassungen aus dem verlinktem Merkblatt (Seite 15) oben drauf/geht gegen 20% aktuell mehr JAV.
RobinHoodam 27.10.2020 | 22:27
Sehr freundlich! Herzlichen Dank für die schnelle und kompetente Antwort.
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