Ich habe noch eine Frage.
Wenn ich eine volle Erwerbsminderungsrente befristet für 3 Jahre bekommen würde,
zählt die Zeit ( 3 Jahre Befristung,) ab dem Zeitpunkt des Leistungsfall?
Oder ab dem Tag des Bescheides ?
Wenn ich eine volle Erwerbsminderungsrente befristet für 3 Jahre bekommen würde,
zählt die Zeit ( 3 Jahre Befristung,) ab dem Zeitpunkt des Leistungsfall?
Oder ab dem Tag des Bescheides ?
Warte einfach den Bescheid ab, dann musst du nicht mehr spekulieren. Natürlich wird die Rente nicht erst mit dem Datum des Bescheids starten, sondern abhängig davon von die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt waren, zusammen mit dem Datum des Antrags, usw.
Und ob die Befristung dann für 3 Jahre ist, oder nur 2 Jahre, oder noch kürzer, wirst du aus dem Bescheid entnehmen können.
H.
ab Beginn der Rente!
Stimmt!
Meine EM-Rente wurde erstmalig 8 Monate nach Antragsstellung rückwirkend für 12 Monate bewilligt, so dass ich noch vor der ersten Rentenzahlung einen Fortzahlungsantrag stellen musste, um eine rechtzeitige Weiterbewilligung zu gewährleisten.
Mein Fortzahlungsantrag wurde auch zügig bearbeitet und sofort für weitere 3 Jahre bewilligt.
Es ginge bestimmt aum kundenfreundlicher!
ja, kundenfreundlicher, nachvollziehbarer, vorausschaubarer ginge es auf jeden fall.