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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente

von Gaby02.11.2012 | 14:47
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bin seit 2010 krank, bekam Krankengeld, danach Arbeitslosengeld. Zwischen Krankengeld und Arbeitslosengeld habe ich eine sechswöchige Reha gemacht, aus der ich arbeitsunfähig entlassen wurde. Ich habe dann auf Anraten der Reha-Einrichtung den Antrag auf EWMR gestellt. Nach 4 Monaten sollten meine Ärzte dann noch ein Gutachten erstellen. Diese sind jetzt auch seit 4 Wochen bei der DRV. Heute habe ich dann mal bei der DRV angerufen, da ich noch ALG 1 bekomme und meine Sachbearbeiterin mich ständig bittet, nachzufragen, wie der Bearbeitungsstand ist. Jedenfalls hat die nette Dame von der DRV mir heute mitgeteilt, dass mein Antrag auf EWMR genehmigt wurde. Und nun kommt es: Ich könnte mir aussuchen, ob ich die EWMR ab Reha-Beginn (15.03.2012) haben möchte oder (und das habe ich nicht verstanden). Ich vermute, man meint, das Datum des Rentenantrages (das wäre der 21.06.2012). Ich habe mich nicht getraut noch einmal nachzufragen. Meine Frage wäre nun, worauf ich achten muss, wenn ich mir aussuchen soll, ab wann ich die EWMR bekomme. Ich habe keine Ahnung davon, welche Vor- oder Nachteile ich habe. Danke Euch. Mfg Gaby

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Vor der Wahl eines Rentenbeginns sollten Sie sich von Ihrem Rentenversicherung die Rentenhöhe zum jeweiligen Rentenbeginn berechnen lassen, dann können Sie vergleichen, welcher Rentenbeginn in dieser Hinsicht für Sie günstiger ist. Evtl. ist die Rente sogar höher als das Arbeitslosengeld, dann lohnt sich der frühere Rentenbeginn. Wie bereits von Uta beschrieben wird bei rückwirkender Bewilligung einer Rente das Arbeitslosengeld mit der Rente verrechnet. Sollte das Arbeitslosengeld höher sein als die Rente, müssen Sie dieses nicht zurückzahlen.

Bezüglich der Auswirkungen auf andere Leistungen (z. B. VBL) sollten Sie sich auf jeden Fall beim jeweiligen Leistungsträger informieren. Danach können Sie insgesamt entscheiden.

Lassen Sie sich für die Entscheidung von einer Beratungsstelle der DRV unterstützen. Weisen Sie bei der Terminvergabe auf die Dringlichkeit Ihrer Beratung hin. Falls bei der am nächsten gelegenen Stelle kein Termin frei sein sollte, können Sie sich über den Beratungsstellenfinder in diesem Forum auch eine Beratungsstelle im weiteren Umkreis anzeigen lassen.

Übrigens, scheuen Sie sich nicht ggf. auch mehrfach telefonisch bei Ihrem Rentenversicherungsträger nachzufragen, wenn Ihnen etwas unklar ist.

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14 Antworten

Gabyam 02.11.2012 | 19:55
Danke, das hat mir schon geholfen. Ich müsste dann auch mal mit einem Rentenberater der DRV sprechen, der hier vor Ort berät. Weiß jemand, wie man da verfahren kann, wenn man hier erst wieder einen Termin in 5 Wochen bekommt? Ich kann ja nicht so lange warten. Einfach hingehen kann ich nicht, da die Beratungsstelle in den Räumlichkeiten meiner Krankenkasse ist. Man würde mich ohne Termin gar nicht zum Rentenberater lassen.
Klaus-Peteram 02.11.2012 | 20:26
Ja es ist wirklich besser wenn Sie sich das genau von der RV einmal ausrechnen lassen. Wobei ich nun da in ihrem Fall kein so grosses Problem sehe, da die beiden Rentenbeginntermine ja nur 3 Monate auseinanderliegen... Das macht den Kohl ja letztlich nicht fett. Persönlich würde ich eigentlich fast immer den späteren Rentenbeginn wählen, wegen der Verrechnungsgeschichte mit dem ALG I. Falls Sie noch ein bisher ungekündigtes Arbeitsverhältnis haben wäre hier auch die arbeitsrechtliche Seite noch zu betrachten.
Gabyam 03.11.2012 | 10:43
Hallo, nun habe ich das Schreiben der DRV und es ist wieder anders, als ich es verstanden habe. Meine Erwerbsminderungsrente wird rückwirkend ab dem 01.01.2011 gezahlt oder, wenn ich das wünsche, am 01.05.2012 (Datum Reha-Antrag). Da liegen 1,5 Jahre dazwischen. Wenn ich den 01.01.11 nehme, bekomme ich die Rente rückwirkend (aber das wird ja mit der KK/AA verrechnet). Der Vorteil wäre, dass ich meine VBL-Rente rückwirkend für 2 Jahre bekäme. Gleichzeitig würde ich dann im kommenden Januar aber schon zwei Jahre die Rente beziehen und müsste damit rechnen, schon bald einen Verlängerungsantrag zu stellen. Entscheide ich mich für den 01.05.2012 würde meine Rente (wenn ich von 2 Jahren ausgehe) noch bis 2014 gezahlt. Das ist ganz schön schwer.
Klaus-Peteram 03.11.2012 | 12:41
Sie sollten sich in ihrem Fall wohl fachkundigen Rat bei einem Sozialverband oder Anwalt für Sozialrecht einholen. Bei ihnen soielen zuviele Dinge eine Rolle wie die VBL Rente, das Arbeitsverhältnis, die Verrechnung mit Kasse und Agentur und was weiss ich nicht noch alles. Das ist doch alles recht kompliziert und muss GENAU im Einzelfall alles beleuchtet werden.
Gabyam 03.11.2012 | 10:43
Hallo, nun habe ich das Schreiben der DRV und es ist wieder anders, als ich es verstanden habe. Meine Erwerbsminderungsrente wird rückwirkend ab dem 01.01.2011 gezahlt oder, wenn ich das wünsche, am 01.05.2012 (Datum Reha-Antrag). Da liegen 1,5 Jahre dazwischen. Wenn ich den 01.01.11 nehme, bekomme ich die Rente rückwirkend (aber das wird ja mit der KK/AA verrechnet). Der Vorteil wäre, dass ich meine VBL-Rente rückwirkend für 2 Jahre bekäme. Gleichzeitig würde ich dann im kommenden Januar aber schon zwei Jahre die Rente beziehen und müsste damit rechnen, schon bald einen Verlängerungsantrag zu stellen. Entscheide ich mich für den 01.05.2012 würde meine Rente (wenn ich von 2 Jahren ausgehe) noch bis 2014 gezahlt. Das ist ganz schön schwer.
Spareram 03.11.2012 | 14:12
Sind Sie sicher, dass die VBL rückwirkend zahlt? Ich kenne deren Satzung nicht. Aber bei meiner Zusatzversorgungskasse (städtisch) gabs nichts rückwirkend, sondern nur ab Antragsdatum. Wissen Sie, dass Ihre Rente befristet ist? Ich dachte, die Wahl hat man nur bei unbefristeter? Ich bin damals mit dem Schrieb zum VdK, aber die Beraterin hatte leider auch keine Ahnung. Hab dann den späteren Termin genommen, wegen der ganzen Verrechnung. Vergleichsrechnung der DRV hatte ich, es waren nur wenige Cent Unterschied.
Gabyam 03.11.2012 | 14:28
Mir hat die VBL gesagt, dass sie die EWMR rückwirkend zahlen, allerdings höchstens für zwei Jahre rückwirkend. In dem Schreiben der DRV steht, dass meine EWMR befristet gilt, trotzdem soll ich mich für eine Variante entscheiden.
Gabyam 03.11.2012 | 17:34
Hallo Uta, danke für die Antwort. Was meinst Du mit "zuviel gezahltes Krankengeld und ALG muss nicht zurückgezahlt werden" Meines Erachtens wird die Rente, die ich dann bekomme, direkt an die KK bzw. Arbeitsagentur gehen. Oder meinst Du die Differenz zwischen Rente und Krankengeld/ALG1? Das weiß ich, dass ich das nicht zahlen muss. LG Gaby
Utaam 03.11.2012 | 17:14
Hallo was gibt es da zu überlegen? Rückwirkend und 2 Jahre VBL mitnehmen. Zuviel gezahltes ALG1 oder KK muß nicht zurückgezahlt werden. Warum soll die Befristung nicht verlängert werden? Seit 2 Jahren krank-nun gesund? Keine Angst.
Utaam 03.11.2012 | 18:19
Hallo Gaby, ja die Differenz. Beispiel: Von Jan bis Okt monatlich ALG 1 z,B. 800,-€. Ab Nov. rückwirkend (seit Jan.) Rente z. B. 600,-€. Dann Rente für Jan bis Okt = 0 ( weil Alg1 bereits erhalten) Rente ab Nov. 600,-€ oder ALG1 bis Anspruchsende (+VBL). Vermutlich ALG1 bald erschöpft?
Utaam 04.11.2012 | 10:26
Moin, Einmal " ganz schön schwer..." Dann " ..bin erleichtert..." Was jetzt? Wenn sicher, dass VBL 2 Jahre rückwirkend gezahlt wird, dann Rente ab 1.1.2011-so würde ich es machen.
Gabyam 04.11.2012 | 11:59
Was ist daran so schwer zu verstehen? Ich bin erleichtert, dass die Rente noch vor Ablauf des ALG 1 bewilligt wurde. Und schwer ist die Entscheidung, welche Renten-Variante ich wähle. Bislang habe ich nur die mündliche Aussage, dass die VBL rückwirkend für zwei Jahre zahlt. Es wäre nicht das erste Mal, dass es hinterher wieder anders gesagt wird. Mittlerweile habe ich noch folgenden Passus auf der Homepage gefunden: Bei Eintritt des Versicherungsfalles wegen Erwerbsminderung vor Vollendung des 60. Lebensjahres werden bei der Berechnung der Betriebsrente für die Zeit bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres zusätzliche Versorgungspunkte auf der Basis des durchschnittlichen monatlichen zusatzversorgungspflichtigen Entgelts der letzten drei Kalenderjahre vor Eintritt des Versicherungsfalles berücksichtigt. Dies gilt allerdings nur, wenn bis zum Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls eine Pflichtversicherung bestanden hat. Wenn ich das richtig verstehe, würde dann sogar noch meine Rente hochgerechnet, aber nur, wenn ich als Rententermin den 01.01.11 wähle, weil ich nur bis März 2011 im Beschäftigungsverhältnis stand. Das spräche in der Tat für den 01.01.11.
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