Vor der Wahl eines Rentenbeginns sollten Sie sich von Ihrem Rentenversicherung die Rentenhöhe zum jeweiligen Rentenbeginn berechnen lassen, dann können Sie vergleichen, welcher Rentenbeginn in dieser Hinsicht für Sie günstiger ist. Evtl. ist die Rente sogar höher als das Arbeitslosengeld, dann lohnt sich der frühere Rentenbeginn. Wie bereits von Uta beschrieben wird bei rückwirkender Bewilligung einer Rente das Arbeitslosengeld mit der Rente verrechnet. Sollte das Arbeitslosengeld höher sein als die Rente, müssen Sie dieses nicht zurückzahlen.
Bezüglich der Auswirkungen auf andere Leistungen (z. B. VBL) sollten Sie sich auf jeden Fall beim jeweiligen Leistungsträger informieren. Danach können Sie insgesamt entscheiden.
Lassen Sie sich für die Entscheidung von einer Beratungsstelle der DRV unterstützen. Weisen Sie bei der Terminvergabe auf die Dringlichkeit Ihrer Beratung hin. Falls bei der am nächsten gelegenen Stelle kein Termin frei sein sollte, können Sie sich über den Beratungsstellenfinder in diesem Forum auch eine Beratungsstelle im weiteren Umkreis anzeigen lassen.
Übrigens, scheuen Sie sich nicht ggf. auch mehrfach telefonisch bei Ihrem Rentenversicherungsträger nachzufragen, wenn Ihnen etwas unklar ist.