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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente bei der Teilzeitbeschäftigung und Information an den Arbeitgeber

von Scheller13.03.2014 | 16:11
1351 Ansichten
3 Antworten

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Ich bekomme eine volle unbefristete Erwerbsminderungsrente in Höhe von 360 Euro. Dazu habe ich einen Minijob auf 450 Euro Basis. Nun möchte der Arbeitgeber, dass ich Teilzeit arbeite. Ich würde so zu sagen 2/3 der Rente als Teilerwerbsminderungsrente bekommen. Den Rententräger würde ich über die Teilzeitstelle informieren. Aber muss ich den Arbeitgeber über die EU-Rente informieren, wenn er bis jetzt darüber nicht weiß?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ihre Rentenversicherung wird in jedem Fall den Arbeitgeber anschreiben, um sich die Höhen des monatlichen Hinzuverdienstes bescheinigen zu lassen, auch wenn Sie es nicht melden (RV bekommt maschinell eine Meldung über die Beschäftigung mit höherem Arbeitsentgelt). Also es ist nicht zu verhindern, dass Ihr Arbeitgeber über den Rentenbezug in Kenntmis gesetzt wird.

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2 Antworten

Rentenberateram 13.03.2014 | 17:11
Schön, dass es Ihnen wieder so gut geht, dass sie Teilzeit arbeiten können. Darüber wird sich auch die Rentenversicherung freuen, sofern Sie nicht unbefristet berentet sind. (Sogar da kann es zu Überprüfungen kommen). Ihre volle EM-Rente wird ansonsten sicherlich zum Ende der Befristung in eine Teil-EM-Reinte umgewandelt.
Lucyam 13.03.2014 | 17:51
1.) Sobald Sie etwas dazu verdienen, fordert sie die DRV auf, sich dies von ihrem AG bescheinigen zu lassen. 2.) Die Beiträge für die AV/PV/KV sind bei voller EM-Rente andere als bei teilweiser EM-Rente. die Krankenkasse wird Ihren AG kontaktieren und um Klärung bitten. Dies kann der Fall sein, in der Umstellungsphase von voller auf teilweiser EM. (so war es bei mir) was ist damit sagen will, Ihr Arbeitgeber wird es mit sehr großer Wahrscheinlichkeit erfahren. 2/3 halte ich für unwahrscheinlich. die teilweise EM-Rente ist die 1/2 von der vollen EM-REnte. dann gibt es noch die Möglichkeit eine volle EM zu erhalten und der Hinzuverdienst wird angerechnet, hier hat man individuelle Freigrenzen. Die Rente beträgt dann 3/4 der vollen EM-REnte.
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